FAQ - Allgemeines
Anerkennungen
Was muss ich tun, um mir Studienleistungen aus andern Fächern oder anderen Studienorten für die Erziehungswissenschaft in Münster anerkennen zu lassen?
Sie gehen mit Ihren schriftlichen Unterlagen zur zuständigen Fachstudienberaterin Prof.´in Dr. Ursula Reitemeyer (Lehramtsstudiengänge, Magister, Promotion sowie Masterstudiengänge) oder zur Studiengangsbeauftragten Frau Kerstin Stracke (Bachelorstudiengänge) und lassen sich eine schriftliche Bescheinigung über die als gleichwertig anerkannten Studienleistungen ausstellen. Gleichwertig sind solche nachgewiesenen Studienleistungen, die nach Inhalt, Umfang und Anforderungsniveau den in den Studienordnungen der Erziehungswissenschaft an der Universität Münster geforderten Studien und Leistungen entsprechen. Danach legen Sie die Anerkennungsbescheinigung dem für Sie zuständigen Prüfungsamt zur Eintragung in die Prüfungsverwaltungs-Software vor.Für Anerkennungen von Studienleistungen beim Orientierungs- bzw. Kernpraktikum ist das Zentrum für Lehrerbildung zuständig (Frau Dr. Jutta Walke, Hammer Str. 95, 48153 Münster, Tel.: 0251/83-32510; juttawalkeATuni-muensterDOTde).
Anmeldepflicht
A) Muss man sich für alle Lehrveranstaltungen anmelden?
Wer in einem modularisierten Studiengang eingeschrieben ist und in einer Veranstaltung eine bewertete Teilleistung (mindestens zwei Leistungspunkte) bescheinigt haben will, muss sich über HISLSF anmelden Anmeldeverfahren. Auch in Vorlesungen werden Anmeldungen verlangt, wenn auch keine Teilnahmebegrenzungen praktiziert werden. Wenn mehrere Vorlesungen mit gleicher Zielsetzung (Beispiel: Einführungsvorlesungen) nebeneinander angeboten werden, wird ein Verteilungsverfahren angewendet, dass Erst- und Zweitwünsche berücksichtigt und dabei eine Teilnehmergrenze von ca. 200 Studierenden anstrebt. Für Begleitveranstaltungen zum Orientierungspraktikum und zum Kernpraktikum werden gesonderte Teilnahmebegrenzungen über das HISLSF praktiziert (vgl. hierzu die Informationen des Zentrums für Lehrerbildung, Hammer Str. 95, 48153 Münster.B) Muss man sich für Prüfungsleistungen anmelden?
Eine Anmelde- und Abmeldepflicht von Prüfungsleistungen besteht für alle Studierende in den modularisierten Studiengängen sowie in den Bachelor-und Masterstudiengängen. Im Ein-Fach-Bachelorstudiengang für die Allgemeinen Studien (nicht für das Modul EW TWA) müssen die Prüfungsleistungen auf ein Formular "Dokumentation der Prüfungsleistung" testiert werden. Dieses kann auf der Homepage des Prüfungsamtes I heruntergeladen werden.Im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang für die Allgemeinen Studien und im Ein-Fach-Bachelorstudiengang (alte Prüfungsordnung von 2007) müssen sich Studierende für die Prüfungsleistungen zusätzlich bis zum 15. des zweiten Vorlesungsmonats im Prüfungsverwaltungssystem QISPOS anmelden. Abmeldungen von Prüfungsleistungen können innerhalb dieses Zeitraums der Anmeldefrist im QISPOS vorgenommen werden. Abmeldungen von Prüfungsleistungen nach dieser Frist müssen schriftlich mit dem entsprechenden Formular beim Prüfungsamt I erfolgen. In allen anderen Bachelor-und Masterstudiengängen (gilt auch für den Ein-Fach-Bachelor und den Master EW in den neuen Prüfungsordnungen von 2009) müssen sich Studierende für die jeweiligen Prüfungsleistungen in den Lehrveranstaltungen im jeweiligen Modul bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls schriftlich beim Lehrenden innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche erfolgen.
Anmeldeverfahren
Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Sie können das Vorlesungsverzeichnis als Druckversion auf der Seite des Instituts für Erziehungswissenschaft abrufen und sich mit Ihrer Kennung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis HISLSF einloggen und die gesuchte Veranstaltung auswählen. Prüfen Sie vor der Entscheidung, ob die Veranstaltung in die Modulstruktur Ihres Studiengangs passt bzw. notwendig ist (Pflicht-, Wahlpflicht-Veranstaltungen) und ob sie inhaltlich Ihrem Interessenschwerpunkt entspricht (Kommentar lesen, Modulzuordnungen überprüfen, Studienordnungen vergleichen, Studiengangs-Infos im Service-Büro besorgen).Ansprechpartner
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner für mein Anliegen?
Im Institut EW gibt es Ansprechpartner für folg. Bereiche:- Bachelor- und Master-Studiengänge (Studium)
- Praktikum im Lehramt (ZfL), Außerschulisches Praktikum (Praktikumsbüro)
- Examen (Fachschaft GHR, Landesprüfungsamt)
- Diplom (Praktikum, Studium, Prüfungen)
- Studium zu entsprechenden Schulformen (Service-Büro IfE, Fachschaft Pädagogik, Studiengangsbeauftragte)
- Allgemeine Beratung zum Studium (Fachschaft Pädagogik)
BAföG
Wer ist für die BAföG-Bescheinigungen im Studium zuständig?
Im Institut für Erziehungswissenschaft sind alle Studiengangsbeauftragte auch BAföG-Beauftragte, die für die Testierung der BAföG-Bescheinigung zuständig sind. Die Sprechstunden der zuständigen Lehrenden sind in der Liste der Studiengangsbeauftragten genannt. Die Sprechstundenliste der Studiengangsbeauftragten finden Sie in der FAQ unter dem Stichpunkt "Studiengangsbeauftragte" oder auch auf der Homepage des Service-Büros.Des Weiteren können alle Professorinnen und Professoren BAföG-Bescheinigungen, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, testieren.
Bildungswissenschaften
Wo finde ich Informationen zum bildungswissenschaftlichen Studium zur Lehrerausbildung nach LABG 2009?
Grundlegende Informationen zum bildungswissenschaftlichen Studium zur Lehrerausbildung nach LABG 2009 finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften. Rechtsgültige Prüfungsordnungen finden Sie hier.Einschreibung
Wie schreibe ich mich in einen Studiengang mit dem Fach Erziehungswissenschaft ein?
Wenn Sie das Fach Erziehungswissenschaft in einem Bachelor- oder Masterstudiengang studieren wollen, müssen Sie sich speziell für dieses Fach beim Studierendensekretariat der Universität (Westfälischen Wilhelms-Universität, Schloßplatz 2, 48149 Münster; Service- Telefon: 0251/83-20001) einschreiben.Über Fristen, Zulassungsbeschränkungen und Anmeldungsverfahren informiert diese Internetseite sowie die Homepage der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Universität (Schloßplatz 5, 48149 Münster; Service-Telefon: 0251/83-20002).
Wenn Sie sich in den Bachelor-BAB (Bachelor Berufliche und Allgemeine Bildung) oder Bachelor-BB (Bachelor Berufliche Bildung) oder in den Bachelor-KiJu (Bachelor für die fächerübergreifende Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen) immatrikulieren möchten, müssen Sie sich lediglich in die gewünschten Unterrichtsfächer einschreiben. Eine ausdrückliche Einschreibung in die Erziehungswissenschaft, die im Rahmen dieser beiden Studiengängen auch studiert wird, ist nicht erforderlich.
Examensberatung
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner für eine Beratung zum Examen?
Sie finden den entsprechenden Ansprechpartner zum Examen wie oben unter dem Stichpunkt "Ansprechpartner" genannt. Studien- und Examensberatung für das Lehramt Primarstufe, GHRGe, Gym/Ges und Bachelor KiJu wird von der Fachschaft GHR im Zentrum für Lehrerbildung angeboten. Termine sind über der Hompage des ZfL zu finden. Studien- und Examensberatung wird auch durch die Fachschaft Pädagogik oder auch vom Landesprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge, am Bispinghof angeboten.Fachstudienabschluss Erziehungswissenschaft im Bachelor
Wo kann ich den Abschluss meines Bachelor-Studienganges bescheinigen lassen?
Nach dem Sie alle Studienleistungen in den erziehungswissenschaftlichen Modulen erbracht haben und diese auf Ihren Leistungs- und Studiennachweisen testiert worden sind, lassen Sie sich am Ende der Vorlesungszeit des letzten Fachsemesters alle Modulnoten und damit den Abschluss des Fachstudiums im Sekretariat "Fachstudienabschluss EW: Bachelor" (Service-Büro IfE, Bispinghof 9-14, Raum E 02) bescheinigen. Die Noten werden dann an das Prüfungsamt 1, Bachelorprüfungsamt weitergeleitet und dort in "QISPOS" verbucht.Bitte berücksichtigen Sie, dass hierzu eine Bearbeitungszeit im Servicebüro von ca. 1 Woche einzuplanen ist.
Fachstudienabschluss Erziehungswissenschaft im Master
Wo kann ich den Abschluss meines Master-Studienganges bescheinigen lassen?
Nach dem Sie alle Studienleistungen in den erziehungswissenschaftlichen Modulen erbracht haben und diese auf Ihren Leistungs- und Studiennachweisen testiert worden sind, lassen Sie sich am Ende der Vorlesungszeit des letzten Fachsemesters alle Modulnoten und damit den Abschluss des Fachstudiums im Sekretariat "Fachstudienabschluss EW: Master" (Institut EW, Abt. III, Georgskommende 33, Raum C 223) bescheinigen. Die Noten werden dann an das Prüfungsamt 1, Masterprüfungsamt weitergeleitet und dort in "QISPOS" verbucht.Bitte berücksichtigen Sie, dass hierzu eine Bearbeitungszeit einzuplanen ist.
Fächerspezifische Bestimmungen
Wo finde ich die Fächerspezifischen Bestimmungen zu meinem Studiengang?
Die jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen finden Sie im Internet. Diese sind auf der Homepage der Erziehungswissenschaft als Pdf-Dateien herunterzuladen http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehrangebot.shtml, siehe links unter Studiengänge, dort müssen Sie dann den gesuchten Studiengang auswählen. Des Weiteren können Sie die Infos auch über der Homepage der Zentralen Studienberatung herunterladen:http://zsb.uni-muenster.de/infopool#gruppe11
Forschungsmethoden (Modul)
Wo finde ich Information zum Modul Forschungsmethoden?
Informationen zum Modul Forschungsmethoden finden Sie nachfolgend für den entsprechenden Studiengang:1-Fach-Bachelor
2-Fach-Bachelor
Unterrichtsfach Pädagogik (LPO 2003)
Forschungsmethoden im Master of Education Gym/Ges
Grundstudiumsabschluss nach STO 98
Wo kann ich mir das abgeschlossene Grundstudium bescheinigen lassen?
Wenn alle Leistungen im Grundstudium erbracht wurden, kann im Service-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaft das abgeschlossene Grundstudium bescheinigt werden.Hier können Sie nach LPO 98 eine Grundstudiumsabschlussbescheinigung oder nach LPO 2003 ein Zwischenprüfungszeugnis beantragen. Das abgeschlossene Grundstudium nach LPO 98 wird durch die Vorlage des Studienbuches inkl. den ausgefüllten und unterschriebenen Belegbögen, mit der ausreichenden Belegung an Semesterwochenstunden in EW, sowie den erforderlichen Leistungsnachweisen bescheinigt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. bis zu einer Woche. Das abgeschlossene Grundstudium nach LPO 2003 wird durch die Vorlage der Modulnachweise beantragt. Diese Nachweise müssen zuvor von einem zuständigen Studiengangsbeauftragten unterschrieben und mit der jeweiligen Modulnote versehen werden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben um unnötige Bearbeitungsverzögerung zu vermeiden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. bis zu einer Woche.
Kernpraktikum
Wo finde ich Informationen zum Kernpraktikum?
Alle wichtigen Informationen zum Kernpraktikum finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung:http://www.uni-muenster.de/lehrerbildung/
Lehrbeauftragte
Wie kann ich Lehrbeauftragte und Lehrende aus dem Institut Erziehungswissenschaft erreichen?
Sie können Informationen zu den Lehrbeauftragten und einzelnen Lehrenden auf der Homepage der Erziehungswissenschaft unter Personen abrufen oder auch auf dem Aushang "Emailverteiler der Lehrenden" im Schaukasten vor dem Service-Büro Haus E finden. Des Weiteren können Sie in dem Sekretariat, dem der Lehrende zu geordnet ist, nachfragen.Leistungspunkte
Wie viele Leistungspunkte bekomme ich für die einzelnen Teilleistungen?
Leistungspunkte sind eine rein quantitative Maßeinheit für den Arbeitsaufwand innerhalb eines Studiums. Ein Leistungspunkt (LP) entspricht 30 Arbeitsstunden. Erworben werden können Leistungspunkte insbesondere durch den Besuch von Lehrveranstaltungen, deren Vor- und Nachbereitung sowie durch dort übernommene Arbeitsaufgaben. Aus dem Teilleistungskatalog können Sie die Leistungspunkte für die jeweiligen Teilleistungen entnehmen.Modulscheine
Wo bekomme ich die entsprechenden Modulscheine (Dokumentation des Studienverlaufs) zu meinem Studiengang?
Die Modulscheine zu Ihrem Studiengang bekommen Sie im Service-Büro IfE, Bispinghof 9-14, Haus E, Raum 02. Dort sind alle Modulscheine (außer Diplom) für das Fach Erziehungswissenschaft und für das Unterrichtsfach Pädagogik in den modularisierten sowie in den Bachelor- und Master- Studiengängen erhältlich.Orientierungspraktikum
Wo finde ich Informationen zum Orientierungspraktikum?
Alle wichtigen Informationen zum Orientierungspraktikum finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung:http://www.uni-muenster.de/lehrerbildung/
Das Praktikum wird von der Schule auf den entsprechenden Modulscheinen testiert. Diese Vordrucke sind im Service-Büro IfE und im Praktikumsbüro ZFL erhältlich.
Platzvergabe
Wie erfahre ich, ob ich in einer teilnehmerbegrenzten Veranstaltung einen Platz zugewiesen bekommen habe?
Sie können am Tag nach Anmeldeschluss über den Button "Leistungen" bei der jeweiligen Veranstaltung überprüfen, ob Sie einen Seminarplatz erhalten haben (Termine: Vgl. den Hinweis "Info" innerhalb der jeweiligen Rubrik im elektronischen Vorlesungsverzeichnis HISLSF. Wer seinen zugeteilten Platz in der ersten Sitzung nicht wahrnimmt, muß davon ausgehen, dass ein Nachrücker seinen Platz einnehmen wird. Es steht den Dozenten frei, nach individueller Härteprüfung weitere Studierende aufzunehmen.Kommen Sie auf jeden Fall in die erste Sitzung, um die Teilnahme zu bestätigen oder ggf. einen Nachrückplatz zu erhalten. Informieren Sie sich im Service-Büro oder beim Team der Lehrangebotsplanung, Herrn Reder, welche alternativen Veranstaltungen evtl. nicht überfüllt sind.
Praktikumsberatung
Wo finde ich Informationen und Beratung zum Praktikum?
Alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner zum Praktikum im Lehramtsstudiengang finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung:http://www.uni-muenster.de/lehrerbildung/
Bezüglich des Diplomstudienganges Erziehungswissenschaft finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner auf der Homepage des Praktikumsbüros
http://egora.uni-muenster.de/ew/praktikumsbuero.shtml
Prüfungsberechtigungen
Welche Lehrenden sind prüfungsberechtigt?
Um Prüfungsleistungen, die in den Prüfungsordnungen der Studiengänge vorgesehen sind, abnehmen zu können, müssen Lehrende eine ausdrückliche Prüfungsberechtigung vom zuständigen Prüfungsamt haben. Dies gilt nicht für alle übrigen Studienleistungen in den Lehramtsstudiengängen und den Bachelorstudiengängen. Bitte überzeugen Sie sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung, in der Sie eine Prüfung ablegen wollen, ob der jeweilige Lehrende eine solche hat. Auch vor der Anmeldung zu Abschlussexamina sollten Sie dies tun. Die Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie auf der Homepage des Instituts für Erziehungswissenschaft unter Lehrangebot.Prüfungsformen
Welche Prüfungsformen gibt es?
Prüfungen dienen dazu, den Stand des Studienfortschritts zu dokumentieren. Sie sind einerseits eine Rückmeldung für die Studierenden und andererseits die Grundlage für die Bewertung der Leistung und den Studienerfolg. Alle Teilleistungen stellen auch Prüfungen dar. Sie können als “Studienleistungen”, deren Bestehen nur Voraussetzungen für die Ablegung einer “Prüfungsleistung” sind, oder eben als “Prüfungsleistungen” mit einem Arbeitsaufwand von zwei Leistungspunkten aufwärts abgelegt werden. “Sie werden immer benotet und gehen in den Abschluss eines Moduls und damit eines Studiengangs ein. In jedem Studiengang gibt es eigene Prüfungsformen, die zu absolvieren sind. Diese sind in den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen ausgewiesen. Unter den Prüfungsformen kommen am häufigsten Klausur, Referat mit Ausarbeitung, schriftliche Präsentation, Hausarbeit und mündliche Prüfung vor. Eine Empfehlung zu Studienleistungen und Prüfungsformen ist auf der Homepage des Fachbereichs 06 herunterzuladen.Prüfungsordnungen (Rahmenordnungen)
Wo sind die Verfahren und Kriterien für Prüfungsleistungen zu finden?
Die Prüfungs- bzw. Rahmenordnungen finden Sie im Internet. Diese sind auf der Homepage der Erziehungswissenschaft als Pdf-Dateien herunterzuladen http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehrangebot.shtml, siehe links unter Studiengänge, dort müssen Sie dann den gesuchten Studiengang auswählen. Des Weiteren können Sie die Infos auch über der Homepage der Zentralen Studienberatung herunterladen:http://zsb.uni-muenster.de/infopool#gruppe11
Schriftliche Präsentation
Welche Richtwerte sind für eine schriftliche Präsentation maßgebend?
Die schriftliche Präsentation ist eine mediengestützte Ausarbeitung zu einer Veranstaltung, welche durchschnittlich einen Zeitumfang von 20 Minuten entspricht. Dieses Produkt besteht aus einem Text und mindestens einem ausgearbeiteten Medium. Der Text sollte ungefähr 10 Seiten und das ausgearbeitete Medium circa 6 Folien umfassen. Die schriftliche Präsentation muss als Einzelleistung ausgearbeitet werden. Sie ist eine Ausarbeitung, in der Sie Ihre Fähigkeiten zeigen, dass Sie mit Fach- und Sachverstand sowie unter Verwendung von Medien für bestimmte Adressaten wissenschaftliche Erkenntnisse aufbereiten können.Studiengangsbeauftragte
Was ist ein Studiengangsbeauftragter und welcher ist für mich zuständig?
Ein Studiengangsbeauftragter ist ein Studienberater differenziert nach verschiedenen Studiengängen und Zuständigkeiten wie z.B. Bachelor- und Masterstudienstudiengänge, Lehramt, Diplom usw. Der richtige Ansprechpartner wird nach dem studierten Studiengang und dem Schulschwerpunkt ausgewählt. Ein Studiengangsbeauftragter ist unter anderem zuständig für Beratung im jeweiligen Studiengang, für die Abzeichnung der Modulscheine der Bachelor- bzw. Masterstudiengänge und im Grundstudium nach LPO 2003, für die Unterzeichnung der Anträge zum Abschlusskolloquium sowie sie für die Testierung der Bafögbescheinigungen. Den jeweiligen Studiengangsbeauftragten mit den entsprechenden Sprechstunden während des Semesters finden Sie in dieser Übersicht. Die Sprechstunden der Studiengangsbeauftragten während der Semesterferien können Sie der nachfolgenden Datei entnehmen: Feriensprechstunden der StudiengangsbeauftragtenStudiengangs-Info
Wo finde ich Informationen zu meinem Studiengang?
Sie finden ein Studiengangs-Info, Informationen zu den einzelnen Studiengängen, auf der Homepage des Instituts für Erziehungswissenschaft unter http://egora.uni-muenster.de/ew/lehrangebot.shtml. Dort, unter den jeweiligen Studiengängen, sind die verschiedenen Studiengangs-Infos als Pdf-Dateien zu finden und herunterzuladen:- Bachelor
- Diplom-Pädagogik
- Magister
- Master
- Lehramtsmaster
- Primarstufe
- Sek. I
- Sek. II
- Gym/Ges, BK, GHR
- Zusatzstudium
Ein Studiengangs-Info stellt Strukturmerkmale eines Studiengangs zusammenfassend dar und erläutert, welche Teilleistungen bzw. Prüfungen zu erbringen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüren die rechtsverbindlichen Bezugstexte (Prüfungs- bzw. Studienordnungen sowie fächerspezifische Anhänge) nicht ersetzen können, sondern nur der Unterstützung der Studienberatung dienen. Damit Sie über den neuesten Stand zu Ihrem Studiengang informiert sind, werden die Studiengangsinfos zu jedem Semester aktualisiert. Alle Studiengangsinfos sind im Service-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaft erhältlich.
Studienordnungen
Wo finde ich die Studienordnung zu meinem Studiengang?
Die Studienordnungen finden Sie im Internet. Diese sind auf der Homepage der Erziehungswissenschaft als Pdf-Dateien herunterzuladen http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehrangebot.shtml, siehe links unter Studiengänge, dort müssen Sie dann den gesuchten Studiengang auswählen. Des Weiteren können Sie die Infos auch über der Homepage der Zentralen Studienberatung herunterladen:http://zsb.uni-muenster.de/infopool#gruppe11
Teilleistungen
Was ist eine Teilleistung?
Eine Teilleistung ist im Zusammenhang mit der regelmäßigen und ggf. aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung. Die möglichen Formen der Teilleistungen (als Studien- oder Prüfungsleistung) sind dem nachfolgenden Teilleistungskatalog zu entnehmen:Teilleistungskatalog
In den Bachelor- und Masterstudiengängen wird der Arbeitsaufwand für die Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls in workload berechnet. Die Studienleistungen werden in der Regel nicht benotet. Die Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) müssen benotet werden und sind mit 3 LP (90 workload) gewichtet. Sie bilden die Modulnote. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Modulbeschreibungen der Fächerspezifischen Bestimmungen und Prüfungs- bzw. Rahmenordnung.
Teilnahmebegrenzung
Warum sind Veranstaltungen teilnahmebegrenzt?
Die im Fach Erziehungswissenschaft praktizierte Teilnahmebegrenzung soll arbeitsfähige Seminargrößen sichern (im Grundstudium 70, im Hauptstudium 45 Teilnehmer/innen) und eine etwa gleiche Verteilung der Teilnehmerzahlen in Veranstaltungen erreichen. In der Regel ermöglicht dieses Verfahren, dass abgewiesene Studierende im folgenden Semester ein adäquates Lehrangebot finden.In Vorlesungen werden keine Teilnahmebegrenzungen praktiziert; eine Anmeldung ist aber trotzdem notwendig, um eine etwa gleichmäßige Verteilung der Studierenden zu sichern. Wenn mehrere Vorlesungen mit gleicher Zielsetzung (Beispiel: Einführungsvorlesungen) nebeneinander angeboten werden, wird ein Verteilungsverfahren angewendet, dass Erst- und Zweitwünsche berücksichtigt und dabei eine Teilnehmergrenze von ca. 200 Studierenden anstrebt.
Umschreibung/Fachwechsel
Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Studiengang oder eines meiner Fächer wechseln möchte?
Sie müssen dieses beim Studierendensekretariat der Universität erledigen.a) Entweder sie bewerben Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester, dann gehen Sie wie unter Anerkennungen beschrieben vor; oder
b) Sie möchten in ein höheres Fachsemester wechseln, dann lassen Sie sich zuvor von einer der zuständigen Fachstudienberaterinnen der Erziehungswissenschaft Frau Prof.´in Dr. Ursula Reitemeyer (Georgskommende 26, Raum D 204, 48143 Münster; Tel.: 0251/83-24208 oder Frau Kerstin Stracke (Georgskommende 33, Raum C 215, 48143 Münster; Tel.: 0251/83-24228) einstufen. Sie stellen Ihnen über die Einstufung eine Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat aus. Diese legen Sie dort bei der Rückmeldung vor dem nächsten Semester vor.

