FAQ - EW im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang


Studierende die seit dem WiSe 05/06 das Fach Erziehungswissenschaft im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang studieren, finden ihre Studiengrundlagen in der ersten Fassung der Fachspezifischen Bestimmungen vom 22.01.2004. Allerdings haben diese Studierenden die Möglichkeit durch eigene Entscheidung in die Neufassung zu wechseln.

Nachfolgend ist die Fassung der Fachspezifischen Bestimmungen im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft vom 23.01.2008 abgebildet. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2008/09 im 2-Fach-Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft Ihr Studium begonnen haben.

Bitte beachten Sie, dass Informationen zum bildungswissenschaftlichen Studium zur Lehrerausbildung nach LABG 2009 in dieser FAQ nicht berücksichtigt sind. Grundlegende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften. Rechtsgültige Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Bachelorarbeit im 2-Fach-Bachelor

Wo finde ich Informationen zur Bachelorarbeit?

Nähere Informationen zur Bachelorarbeit in Erziehungswissenschaft finden Sie im Studiengangs-Info 14 "Bachelorarbeit in Erziehungswissenschaft".

Einführungsveranstaltung

Muss ich zwei Einführungsveranstaltungen besuchen?

Ja, Sie müssen 2 Einführungen besuchen. Eine im Rahmen des 2-Fach-Bachelors "Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft, mit Tutorium" für das Modul B1 (Grundlagenstudium) und eine im Rahmen der Allgemeinen Studien "Einführung in Grundfragen von Erziehung und Bildung, mit Tutorium" für das Modul ASt.EB.

Erweiterungsprüfung/ Pädagogik als drittes Unterrichtsfach
nach LPO 2003

Was muss ich für die Erweiterungsprüfung nachweisen?

Der Umfang für die Erweiterungsprüfung beträgt 12 SWS und 18 LP. Es ist ein Leistungsnachweis aus UP.A-UP.E und ein Leistungsnachweis aus dem Modul UP.F Forschungsmethoden) nachzuweisen. Das gewählte Modul aus UP.A-UP.E ist mit mindestens 6 SWS und 9 LP und das Modul UP.F ist mit mindestens 4 SWS und 6 LP zu absolvieren. Die verbleibenden 2 SWS werden in einem anderen, frei wählbaren Modul erbracht. Die Vollständigkeit der Semesterwochenstunden sowie der erbrachten Leistungspunkte wird durch einen Studiengangsbeauftragten festgestellt. Eine Zwischenprüfung entfällt.
Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach im Bachelorstudiengang konnte letztmalig zum WiSe 2007/2008 erfolgen.

Fachspezifische Bestimmungen Erziehungswissenschaft

Wo finde ich die Fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft?

Die Fachspezifischen Bestimmungen sind im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:
http://egora.uni-muenster.de/ew/bachelor.shtml

Forschungsmethoden (Modul B7)

Welche prüfungsrelevanten Teilleistungen müssen im Modul Forschungsmethoden erbracht werden?

Das Modul Forschungsmethoden (B7) ist ein Pflichtmodul. Dieses Modul ist mit 4 SWS und 10 LP zu absolvieren. Das Modul ist mit einer Hausarbeit als Modulabschlussprüfung im Rahmen der letzten Veranstaltung abzuschließen. Haben Sie für dieses Modul schon eine andere Prüfungsleistung wie z.B. eine Felderhebung im Rahmen eines Projektes erbracht, wird diese als Modulabschlussprüfung anerkannt.
Ab dem Wintersemester 2010/11 ist das Modul B7 Forschungsmethoden neu verabschiedet worden. Im Rahmen der ersten Veranstaltung ist eine Hausarbeit als Studienleistung zu erarbeiten und im Rahmen der zweiten Veranstaltung ist das Modul mit einer 120-minütigen Klausur als Modulabschlussprüfung zu absolvieren. Diese Neuregelung betrifft Studierende, die ab dem WS 2010/11 studieren.

Modulabschlussprüfungen

Welche Modulabschlussprüfungen sind zum Abschluss der Module erforderlich?

Zum Abschluss eines jeden Moduls (B1-B8) ist eine Prüfungsleistung als Modulabschlussprüfung zu erbringen. In den Modulen B1-B6 müssen unter den Prüfungs- und Studienleistungen Nachweise über eine Klausur, eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung enthalten sein. Näheres hierzu ist unter dem Stichpunkt Pflichtleistungen nachzulesen.
Im Modul B7 ist eine 2-stündige Klausur (120 min.) als Modulabschlussprüfung zu erbringen (siehe Neuregelung ab WS 2010/11 unter Punkt Forschungsmethoden). In der dritten Studienphase, im 5.-6. Semester ist die staatsexamensäquivalente Modulabschlussprüfung (Kombinierte Teilleistung), die zugleich als Element des Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gilt, zum Abschluss des Profilierungsbereiches Modul B8 zu absolvieren. Diese staatsexamensäquivalente Modulabschlussprüfung muss von zwei verschiedenen prüfungsberechtigten Lehrenden abgenommen werden. Die beiden Teilleistungen (120-minütige Klausur und Schriftliche Präsentation) müssen nicht innerhalb eines Semesters erbracht werden. Die absolvierten Prüfungsleistungen als MAP werden über ein Formular "Nachweis der Modulabschlussprüfung" bescheinigt. Dieses Formular wird im Servicebüro (IfE) ausgestellt. Die Noten der beiden Teile der Kombinierten Teilleistung bilden gewichtet die Modulnote. Weiterführende Informationen sind dem fachspezifischen Anhang zu entnehmen.
In den Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für die jeweiligen Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) im Modul bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Informationen zum Anmelde- und Abmeldeverfahren von Prüfungsleistungen finden Sie unter dem Stichpunkt Anmeldepflicht auf der FAQ-Seite "Allgemeines".

Modulumfang der Wahlpflichtmodule (B2-B6)

Wie viele Veranstaltungen muss ich studieren, um ein Modul abzuschließen und die geforderten Leistungspunkte zu erreichen?

Die Wahlpflichtmodule (B2-B6) sind mit mindestens 6 SWS und 15 Leistungspunkten zu absolvieren, d.h. mit mindestens 3 Veranstaltungen kann das Modul abgeschlossen werden. Die 15 Leistungspunkte können Sie dadurch erreichen, dass Sie neben der aktiven Teilnahme (Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung) oder der regelmäßigen Teilnahme eine Teilleistung (z.B. Referat mit Ausarbeitung oder Klausur oder Hausarbeit oder mündliche Prüfung) als Studienleistung in einer Veranstaltung einbringen. Zum Abschluss eines jeden Moduls ist eine Modulabschlussprüfung zu erbringen.

Pflichtleistungen

Welche Pflichtleistungen sind zum Abschluss der Module in der Bachelorphase erforderlich?

In jedem gewählten Modul (B1-B8) ist eine Modulabschlussprüfung zu erbringen.
In den Modulen B1-B6 müssen unter den Prüfungs- und Studienleistungen mindestens eine Klausur, eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung nachgewiesen werden.
Im Modul B7 "Forschungsmethoden" ist in der ersten Lehrveranstaltung eine Hausarbeit als Studienleistung und in der zweiten Lehrveranstaltung eine 2-stündige Klausur (120 min.) als prüfungsrelevante Teilleistung zum Modulabschluss Pflicht. (siehe Neuregelung ab WS 2010/11 unter Punkt Forschungsmethoden)
Des Weiteren ist im Modul B8, im Profilierungsbereich, die Modulabschlussprüfung, die zugleich als Element des Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gilt, eine Pflichtleistung in der Bachelorphase. Sie besteht aus einer zweistündigen Klausur und einer schriftlichen Präsentation. Diese staatsexamensäquivalente Modulabschlussprüfung muss von zwei verschiedenen prüfungsberechtigten Lehrenden abgenommen werden.
Im Rahmen des Praktikums im Profilierungsschwerpunkt ist ein Praktikumsbericht nachzuweisen.

Praktikum im Profilierungsbereich

Muss ich im Profilierungsbereich ein Praktikum absolvieren?

Ja, es ist ein vierwöchiges Praktikum im Profilierungsschwerpunkt zu absolvieren. Hierzu kann jede Veranstaltung aus dem Modul B8 als Begleitseminar zum Profilpraktikum ausgewählt werden. Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Dieses Praktikum ist von dem Orientierungspraktikum aus den Allgemeinen Studien zu unterscheiden und wird in der Regel außerschulisch absolviert. Die Anmeldung zum außerschulischen Praktikum erfolgt im Praktikumsbüro Erziehungswissenschaft, Georgskommende 33, Raum C 224. Jedes Praktikum, auch das außerschulische Praktikum, welches mit der Option für das Lehramt erbracht wird, muss beim Zentrum für Lehrerbildung angemeldet werden.

Profilierungsbereiche

Welche Veranstaltungen kann ich für die Profilierungsbereiche belegen?

Für die Profilierungsbereiche (IK - Interkulturelle Pädagogik, SP - Sozialpädagogik, EB/AJ - Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung, MP - Medienpädagogik, AHE - Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft und SFE - Schulforschung/ Schulentwicklung) sollten Sie Veranstaltungen für das Modul B8 aus dem KVV "Bachelorstudiengänge" absolvieren; genaue Hinweise finden Sie in der Regel im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.

Prüfungsordnung

Wo finde ich die Prüfungsordnung zu meinem Studium?

Die Prüfungsordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:
http://egora.uni-muenster.de/ew/bachelor.shtml

Studiengangs-Info

Wo finde ich Informationen zu meinen Studiengang?

Informationen hierzu finden Sie im Studiengangs-Info. Für den Zwei-Fach-Bachelor gibt es das Studiengangs-Info 6. Dieses ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:
http://egora.uni-muenster.de/ew/bachelor.shtml

Zugangsbedingungen für den Master of Education für das Lehramt Gym/Ges und für das Lehramt BK im Zwei-Fach-Modell

Wo finde ich die Zugangsbedingungen für den Master of Education mit Ausrichtung auf das Lehramt an Gym/Ges und für das Lehramt an Berufskollegs?

Die Zugangsbedingungen bzw. Zugangsordnungen für den Masterstudiengang für das Lehramt Gym/Ges und BK innerhalb des Zwei-Fach-Modells sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung:
http://www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/Studienberatung/uebergang.html

Zusatzmodul

Wo finde ich Informationen zum Zusatzmodul im Fach Erziehungswissenschaft?

Informationen sowie die Zugangsvoraussetzungen zum Vorziehen von Leistungen aus den Masterstudiengängen im Fach Erziehungswissenschaft finden Sie in der entsprechenden Ordnung zum Zusatzmodul bzw. in den Fächerspezifischen Bestimmungen oder der Prüfungsordnung. Diese sind auf der Homepage der Erziehungswissenschaft unter dem jeweiligen Bachelorstudiengang eingestellt: http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/zusatzmodul_ba.shtml. Bitte beachten Sie, dass das Zusatzmodul beim Prüfungsamt 1 (Orléans-Ring 10) angemeldet werden muss. Die benötigten Testatscheine sind im Prüfungsamt 1 erhältlich.


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