FAQ - Masterstudiengang Erziehungswissenschaft
Studierende die seit dem Wintersemester 2007/08 im Masterstudiengang (Master of Arts) Erziehungswissenschaft studieren, finden ihre Studiengrundlagen in der alten Prüfungsordnung aus dem Jahre 2007. Allerdings haben diese Studierenden die Möglichkeit durch eigene Entscheidung in die neue Prüfungsordnung von 2009 zu wechseln. In diesem Fall muss eine Umschreibung im Studierendensekretariat im Schloss erfolgen.
Nachfolgend ist die neue Prüfungsordnung vom 07.07.2009 für den Masterstudiengang (Master of Arts) Erziehungswissenschaft abgebildet. Diese gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 im Masterstudiengang (Master of Arts) Erziehungswissenschaft ihr Studium begonnen haben bzw. beginnen werden.
In den Obligatorischen Modulen M1 und M2 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.); in einem der Module M3 oder M4 eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.) oder eine schriftliche Präsentation mit Ausarbeitung oder eine Forschungsarbeit;
Informationen zu den Prüfungsleistungen der Wahlpflichtmodule M5 (Psychologiemodul) und M6 (Soziologiemodul) sind dem Modulhandbuch der Prüfungsordnung zu entnehmen;
in den Profilbereichen im jeweiligen 1. Modul MB1, MEB1, S1, SP1 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.);
in den Profilbereichen in den jeweiligen 2. und 3. Modulen MB2-MB3, MEB2-MEB3, S2-S3, SP2-SP3 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.) oder eine Hausarbeit;
in den Vertiefungsmodulen (jeweils 4. Profilmodul), Vertiefung im gewählten Profilbereich, ist eine Forschungsarbeit als Modulabschlussprüfung vorgesehen;
im jeweiligem 5. Profilmodul, Praktikum im gewählten Profilbereich ist ein Praktikumsbericht zum abgeleisteten Praktikum zu erarbeiten;
im jeweiligem 6. Profilmodul, Abschlussmodul ist die Masterarbeit und eine 45-minütige mündliche Masterabschlussprüfung (MAP) abzulegen.
Die Prüfungsanforderungen sind immer auf die Kompetenzen des gesamten Moduls bezogen. Die Prüfungsleistungen müssen gemäß der Prüfungsordnung § 10, Abs. 4 und 5 abgelegt werden. Diese sind in den Modulbeschreibungen festgelegt.
In den Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für die jeweiligen Prüfungsleistungen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche schriftlich beim Lehrenden erfolgen.
Die mündlichen Prüfungen (30 min.) in den übrigen Modulen werden weiterhin bei den gewählten Prüfern/Prüferinnen angemeldet.
Das entsprechende Protokollblatt zur mündlichen Prüfung im Master of Arts ist auf der Homepage der Erziehungswissenschaft im Download-Bereich als PDF-Datei unter http://egora.uni-muenster.de/ew/scheinformulare_download.shtml herunterzuladen.
Dieses ist auch im Service-Büro IfE, Bispinghof 9-14 erhältlich.
MB-Bildungstheorie und Bildungsforschung;
MEB-Erwachsenenbildung/Weiterbildung/Außerschulische Jugendbildung;
S-Schulforschung/Schulentwicklung;
SP-Sozialpädagogik.
Im gewählten Profilbereich MB1-MB3 oder MEB1-MEB3 oder S1-S3 oder SP1-SP3 ist das jeweils 1. Profilmodul mit 6 SWS und einem Arbeitsaufwand von 450 workload (15 LP) und das 2. und 3. Profilmodul jeweils mit 4 SWS und einem Arbeitswand von jeweils 300 workload (10 LP) abzuschließen. Das jeweilige 4. Modul dient der Vertiefung im gewählten Profilbereich. Es ist mit 2 SWS und einem Arbeitsaufwand von 150 workload (5 LP) nachzuweisen. Das 5. Modul ist der Praxisphase vorbehalten. Es ist ein 3-monatiges Praktikum zu absolvieren, zudem muss eine Lehrveranstaltung aus dem gewählten Profil als Begleitveranstaltung besucht werden. Dieses Modul ist mit einem Arbeitsaufwand von 450 workload (15 LP) abzuschließen. Das Abschlussmodul - 6. Profilmodul ist für die Masterarbeit im gewählten Profilbereich zu wählen und wird mit der Masterabschlussprüfung beendet. Dieses Modul mit einem Arbeitsaufwand von 750 workload (25 LP) zu absolvieren. Hierzu ist keine Veranstaltung erforderlich. Weiteres lesen Sie bitte unter dem Stichpunkt Masterarbeit.
Der jeweilige Profilbereich ist mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 2400 workload (80 LP) nachzuweisen.
Ihre Wahlentscheidung des Profilbereichs müssen Sie zu Beginn des 1. Fachsemesters treffen und im Servicebüro im Institut für Erziehungswissenschaft IfE (Bispinghof 9-14) angeben.
http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
In den Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für die jeweiligen Prüfungsleistungen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche schriftlich beim Lehrenden erfolgen.
Ihre Wahlentscheidung des Wahlpflichtfaches Soziologie müssen Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Servicebüro im Institut für Erziehungswissenschaft IfE angeben. Die Anmeldung zum Wahlpflichtfach Psychologie erfolgt nur im Institut für Psychologie. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntgabe des Anmeldeverfahrens auf der Homepage des Instituts für Psychologie.
Nachfolgend ist die neue Prüfungsordnung vom 07.07.2009 für den Masterstudiengang (Master of Arts) Erziehungswissenschaft abgebildet. Diese gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 im Masterstudiengang (Master of Arts) Erziehungswissenschaft ihr Studium begonnen haben bzw. beginnen werden.
Masterarbeit
Wann kann mit der Masterarbeit begonnen werden?
Die Masterarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 4 Monaten wird im Anschluss an ein abgeschlossenes Modul geschrieben, das eines von drei Pflichtmodulen des gewählten Profilbereichs vertieft. Der Umfang der Masterarbeit beträgt 60 bis max. 100 Seiten. Zum Thema der Masterarbeit wird eine Masterabschlussprüfung als mündliche Fachprüfung mit einer Dauer von 45 Minuten abgehalten, die den Studiengang abschließt. Das Abschlussmodul Masterarbeit wird insgesamt mit einem Arbeitsumfang von 750 workload (25 LP) absolviert. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Studiengangsinfo 18 "Masterarbeit in Erziehungswissenschaft".Masterphase
Wann kann ich mit der Masterphase beginnen?
Die Masterphase/bzw. der Masterstudiengang Erziehungswissenschaft kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden, erstmalig zum WS 2007/08. Zugangsvoraussetzungen hierfür sind: Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Staatsexamen etc.) erfolgreich beendet worden ist. Informationen, Prüfungsordnung sowie die Zugangs- und Zulassungsordnung zum Studiengang finden Sie auf der Homepage EW unter Studiengänge, Unterpunkt Master.Modul-(Abschluss)prüfungen
a) Welche Modul-(Abschluss)prüfungen sind zum Abschluss der einzelnen Module zu erbringen?
Folgende Prüfungsleistungen sind zum jeweiligen Modulabschluss nachzuweisen:In den Obligatorischen Modulen M1 und M2 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.); in einem der Module M3 oder M4 eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.) oder eine schriftliche Präsentation mit Ausarbeitung oder eine Forschungsarbeit;
Informationen zu den Prüfungsleistungen der Wahlpflichtmodule M5 (Psychologiemodul) und M6 (Soziologiemodul) sind dem Modulhandbuch der Prüfungsordnung zu entnehmen;
in den Profilbereichen im jeweiligen 1. Modul MB1, MEB1, S1, SP1 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.);
in den Profilbereichen in den jeweiligen 2. und 3. Modulen MB2-MB3, MEB2-MEB3, S2-S3, SP2-SP3 jeweils eine 2-stündige Klausur oder eine mündliche Prüfung (30 min.) oder eine Hausarbeit;
in den Vertiefungsmodulen (jeweils 4. Profilmodul), Vertiefung im gewählten Profilbereich, ist eine Forschungsarbeit als Modulabschlussprüfung vorgesehen;
im jeweiligem 5. Profilmodul, Praktikum im gewählten Profilbereich ist ein Praktikumsbericht zum abgeleisteten Praktikum zu erarbeiten;
im jeweiligem 6. Profilmodul, Abschlussmodul ist die Masterarbeit und eine 45-minütige mündliche Masterabschlussprüfung (MAP) abzulegen.
Die Prüfungsanforderungen sind immer auf die Kompetenzen des gesamten Moduls bezogen. Die Prüfungsleistungen müssen gemäß der Prüfungsordnung § 10, Abs. 4 und 5 abgelegt werden. Diese sind in den Modulbeschreibungen festgelegt.
In den Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für die jeweiligen Prüfungsleistungen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche schriftlich beim Lehrenden erfolgen.
b) Informationen über die Verfahrensweise der mündlichen Masterabschlussprüfung im Abschlussmodul!
Bitte beachten Sie, dass die Organisation der mündlichen Masterabschlussprüfung im Abschlussmodul vom Prüfungsamt 1 organisiert wird. Die Studierenden werden mit der Notenmitteilung der Masterarbeit schriftlich informiert. Damit individuelle Termine gewährleistet werden können, wird hierzu ein Koordinationsblatt an die Studierenden verschickt. Das entsprechende Protokollblatt wird vom Prüfungsamt 1 an die Lehrenden verschickt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes 1.Die mündlichen Prüfungen (30 min.) in den übrigen Modulen werden weiterhin bei den gewählten Prüfern/Prüferinnen angemeldet.
Das entsprechende Protokollblatt zur mündlichen Prüfung im Master of Arts ist auf der Homepage der Erziehungswissenschaft im Download-Bereich als PDF-Datei unter http://egora.uni-muenster.de/ew/scheinformulare_download.shtml herunterzuladen.
Dieses ist auch im Service-Büro IfE, Bispinghof 9-14 erhältlich.
Obligatorischer Bereich
Woraus setzt sich der Obligatorische Bereich zusammen?
Der Obligatorische Bereich setzt sich aus drei von vier Pflichtmodulen M1-M4 in Erziehungswissenschaft sowie einem Psychologie- oder Soziologiemodul als Wahlpflichtmodul zusammen. Die Pflichtmodule M1 "Bildung, Kultur und Zivilisation"- M2 "Theorie und Forschungsdiskurse der Erziehungswissenschaft: Lern-, Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse" sowie M3 "Quantitative Forschungsmethoden" oder M4 "Qualitative Forschungsmethoden" sind jeweils mit 4 SWS und mit einem Arbeitsaufwand von 300 workload (10 LP) zu absolvieren. Die Wahlpflichtmodule M5 "Psychologie" und M6 "Soziologie" sind jeweils mit 4 SWS und einem Arbeitsaufwand von 300 workload (10 LP) zu absolvieren. Der Obligatorische Bereich ist mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 1200 workload (40 LP) nachzuweisen.Praktikum im Profilbereich
In welchem Umfang ist das Praktikum zu absolvieren?
Das Praktikum im 5. Modul des Profilbereichs ist im Umfang von 3 Monaten zu absolvieren. Zum Praktikum ist eine Lehrveranstaltung aus dem gewählten Profil als Begleitveranstaltung verpflichtend zu wählen und muss mit einem benoteten Praktikumsbericht abgeschlossen werden. Das Praktikum kann in verschiedene Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Folgende Zeitabschnitte sind möglich: 3 Monate oder 12 Wochen oder 60 Tage. Diese sind auch in á 4 Wochen oder á 20 Tage aufzuteilen. Das Praktikum sollte nicht nur tageweise abgeleistet werden. Das Modul ist in einem Arbeitsumfang von 450 workload (mit insgesamt 15 Leistungspunkten) nachzuweisen.Profilbereich
Welche Profilbereiche gibt es und in welchem Umfang sind diese zu studieren?
Es gibt verschiedene Profilbereiche:MB-Bildungstheorie und Bildungsforschung;
MEB-Erwachsenenbildung/Weiterbildung/Außerschulische Jugendbildung;
S-Schulforschung/Schulentwicklung;
SP-Sozialpädagogik.
Im gewählten Profilbereich MB1-MB3 oder MEB1-MEB3 oder S1-S3 oder SP1-SP3 ist das jeweils 1. Profilmodul mit 6 SWS und einem Arbeitsaufwand von 450 workload (15 LP) und das 2. und 3. Profilmodul jeweils mit 4 SWS und einem Arbeitswand von jeweils 300 workload (10 LP) abzuschließen. Das jeweilige 4. Modul dient der Vertiefung im gewählten Profilbereich. Es ist mit 2 SWS und einem Arbeitsaufwand von 150 workload (5 LP) nachzuweisen. Das 5. Modul ist der Praxisphase vorbehalten. Es ist ein 3-monatiges Praktikum zu absolvieren, zudem muss eine Lehrveranstaltung aus dem gewählten Profil als Begleitveranstaltung besucht werden. Dieses Modul ist mit einem Arbeitsaufwand von 450 workload (15 LP) abzuschließen. Das Abschlussmodul - 6. Profilmodul ist für die Masterarbeit im gewählten Profilbereich zu wählen und wird mit der Masterabschlussprüfung beendet. Dieses Modul mit einem Arbeitsaufwand von 750 workload (25 LP) zu absolvieren. Hierzu ist keine Veranstaltung erforderlich. Weiteres lesen Sie bitte unter dem Stichpunkt Masterarbeit.
Der jeweilige Profilbereich ist mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 2400 workload (80 LP) nachzuweisen.
Ihre Wahlentscheidung des Profilbereichs müssen Sie zu Beginn des 1. Fachsemesters treffen und im Servicebüro im Institut für Erziehungswissenschaft IfE (Bispinghof 9-14) angeben.
Prüfungsordnung
Wo finde ich die Prüfungsordnung zu meinem Studium?
Die Prüfungsordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
Studiengangs-Info
Wo finde ich Informationen zu meinen Studiengang?
Informationen hierzu finden Sie im Studiengangs-Info. Für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft gibt es das Studiengangs-Info 11. Dieses ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
Studien- und Prüfungsleistungen
Welche Studien- und Prüfungsleistungen müssen für die einzelnen Module abgelegt werden?
Eine Übersicht der möglichen Studien- bzw. Prüfungsleistungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter § 10. Die Studienleistungen müssen gemäß der Prüfungsordnung § 10, Abs. 2 und die Prüfungsleistungen gemäß der Prüfungsordnung § 10, Abs. 4 und 5 abgelegt werden. Die Studien- und Prüfungsleistungen sind in den Modulbeschreibungen festgelegt. Die Studienleistungen werden in der Regel nicht benotet; sie müssen lediglich bestanden werden. Die Prüfungsleistungen müssen benotet werden. Die Modulnote wird aus der Prüfungsleistung des Moduls bzw. dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen errechnet. Nach dem Bestehen aller Leistungen wird der erforderliche Gesamtumfang des Moduls (erbrachter Arbeitsaufwand in workload) durch den Studiengangsbeauftragten bescheinigt.In den Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für die jeweiligen Prüfungsleistungen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters bei den jeweiligen Lehrenden schriftlich anmelden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche schriftlich beim Lehrenden erfolgen.
Wahlpflichtfächer
Welche Wahlpflichtfächer sind für den Obligatorischen Teil zu belegen?
Als Wahlpflichtfach kann Psychologie (M5) oder Soziologie (M6) belegt werden. Das Psychologiemodul M5 wird im Bereich "Erziehung und Bildung" mit 4 SWS und einem Arbeitsaufwand von 300 workload (10 LP) studiert. Das Soziologiemodul M6 wird im Bereich "Sozialer Wandel und Integration" mit 4 SWS und einem Arbeitsaufwand von 300 workload (10 LP) absolviert. Weitere Informationen zu den Wahlpflichtmodulen sind dem Modulhandbuch der Prüfungsordnung zu entnehmen.Ihre Wahlentscheidung des Wahlpflichtfaches Soziologie müssen Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Servicebüro im Institut für Erziehungswissenschaft IfE angeben. Die Anmeldung zum Wahlpflichtfach Psychologie erfolgt nur im Institut für Psychologie. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntgabe des Anmeldeverfahrens auf der Homepage des Instituts für Psychologie.

