FAQ - Unterrichtsfach Pädagogik (LPO 2003)
Dieses ist ein auslaufender Studiengang. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen der Prüfungsämter und die Information der Zentralen Studienberatung der WWU Münster.
Im Grundstudium ist ein Leistungsnachweis aus den Modulen UP.A bis UP.E und ein Leistungsnachweis aus UP.F zu erbringen. Im gewählten Modul aus UP.A-UP.E sind mindestens 6 SWS und 9 LP nachzuweisen. Im Modul UP.F müssen mindestens 4 SWS studiert und 6 LP erbracht werden. Die verbleibenen 2 SWS und 3 LP werden in einem anderen, frei wählbaren Modul studiert. Die Vollständigkeit der SWS sowie der erbrachten Leistungspunkte wird durch den zuständigen Studiengangsbeauftragten festgestellt und für die Vorlage beim Prüfungsamt I testiert. Eine Zwischenprüfung entfällt.
Im Hauptstudium ist je ein fachwissenschaftlicher und ein fachdidaktischer Leistungsnachweis nachzuweisen. Der fachwissenschaftliche LN ist im Modul UP1 oder UP2, der fachdidaktische LN ist im Modul UP 5 zu erbringen. Die jeweiligen Module sind mit je 6 SWS und 9 LP zu studieren. Weitere 6 SWS und 9LP sind in einem anderen, bisher nicht studierten Modul zu absolvieren. Die verbleibenden 2 SWS und 3 LP entfallen auf den Wahlbereich.
Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach nach LPO 2003 kann letztmalig zum WiSe 07/08 erfolgen.
Für die Meldung zur mündlichen fachwissenschaftlichen Modulprüfung (in der Regel 45 Minuten) legen Sie den dritten fachwissenschaftlichen Leistungsnachweis vor. Die mündliche Prüfung in der Fachdidaktik dauert ebenfalls 45 Minuten.
http://egora.uni-muenster.de/ew/up.shtml
http://egora.uni-muenster.de/ew/up.shtml
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehramt.shtml
Diese verteilen sich auf die verschiedenen Module wie nachfolgend genannt:
Vorlesung: Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft, mit Tutorium, 4 SWS und 5 LP;
UP.A: Erziehung und Bildung mit 6 SWS und 9 LP;
UP.B: Entwicklung und Lebenslauf mit 6 SWS und 9 LP;
UP.C: Gesellschaft und Kultur mit 6 SWS und 9 LP;
UP.D: Institution und Profession mit 6 SWS und 9 LP;
UP.E: Grundlagen des Pädagogikunterrichts mit 4SWS und 6 LP;
UP.F: Forschungsmethoden mit 4 SWS und 6 LP;
Dabei ist zu beachten, dass die erbrachten Prüfungsleistungen Nachweise über eine Klausur, eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung enthalten sind. Zwei von den drei bewerteten Prüfungsleistungen müssen in den Modulen UP.A-UP.E und eine im Modul UP.F erbracht werden.
Diese verteilen sich auf die Module wie folgt:
UP1: Allgemeine und historische Erziehungswissenschaft mit 6 SWS und 9 LP;
UP2: Lern-, Sozialisations- und Bildungsprozesse mit 6 SWS und 9 LP;
UP3: Kindheit und Jugend mit 6 SWS und 9 LP;
UP4: Bildungsinstitutionen und Professionsformen mit 6 SWS und 9 LP;
UP5: Didaktik des Schulfaches Pädagogik mit 6 SWS und 9 LP;
Wahlbereich aus UP1, UP2, UP4 oder UP5 mit 4 SWS und 5 LP.
Es ist zu beachten, dass in den drei vollständig studierten Module UP1-UP4 Leistungsnachweise im Sinne der LPO erbracht werden müssen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung). Von diesen drei fachwissenschaftlichen Leistungsnachweisen ist jeweils einer aus UP1 und UP2 und der dritte aus UP3 oder UP4 nachzuweisen. Des Weiteren ist ein fachdidaktischer Leistungsnachweis in UP5 zu erbringen. Unter anderem müssen Sie noch Sie ein Praktikum absolvieren, dass von einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Modul UP5 begleitet wird. Im Modul UP2 oder UP3 können jeweils 2 SWS in der Psychologie oder in der Soziologie studiert werden. Die dort erworbenen Studiennachweise werden angerechnet. Die Vollständigkeit der in jedem Modul zu studierenden Semsterwochenstunden sowie der zu erbringenden Leistungspunkte wird durch den Studiengangsbeauftragten festgestellt.
zu unterschreiben ist.
Anrechnung der Belegung
Kann ich mir Belegungen und Leistungen für das Unterrichtsfach auch für das EW Begleitstudium für das Lehramt anrechnen lassen oder umgekehrt?
Nein, das ist nicht möglich.Einführungsveranstaltung
Muss ich zwei Einführungsveranstaltungen besuchen?
Ja, für das Unterrichtfach Pädagogik müssen Sie zusätzlich eine Einführungsveranstaltung "Einführung in das Studium der EW", mit Tutorium, besuchen.Erweiterungsprüfung/Pädagogik als drittes Unterrichtsfach
Was muss ich nachweisen, wenn ich das Unterrichtsfach Pädagogik als 3. Fach studiere?
Der Umfang des Studiums für die Erweiterungsprüfung beträgt 32 SWS. Davon entfallen auf das Grundstudium 12 SWS (18 LP) und auf das Hauptstudium 20 SWS (30 LP).Im Grundstudium ist ein Leistungsnachweis aus den Modulen UP.A bis UP.E und ein Leistungsnachweis aus UP.F zu erbringen. Im gewählten Modul aus UP.A-UP.E sind mindestens 6 SWS und 9 LP nachzuweisen. Im Modul UP.F müssen mindestens 4 SWS studiert und 6 LP erbracht werden. Die verbleibenen 2 SWS und 3 LP werden in einem anderen, frei wählbaren Modul studiert. Die Vollständigkeit der SWS sowie der erbrachten Leistungspunkte wird durch den zuständigen Studiengangsbeauftragten festgestellt und für die Vorlage beim Prüfungsamt I testiert. Eine Zwischenprüfung entfällt.
Im Hauptstudium ist je ein fachwissenschaftlicher und ein fachdidaktischer Leistungsnachweis nachzuweisen. Der fachwissenschaftliche LN ist im Modul UP1 oder UP2, der fachdidaktische LN ist im Modul UP 5 zu erbringen. Die jeweiligen Module sind mit je 6 SWS und 9 LP zu studieren. Weitere 6 SWS und 9LP sind in einem anderen, bisher nicht studierten Modul zu absolvieren. Die verbleibenden 2 SWS und 3 LP entfallen auf den Wahlbereich.
Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach nach LPO 2003 kann letztmalig zum WiSe 07/08 erfolgen.
Forschungsmethoden (Modul UP.F)
Welche prüfungsrelevanten Teilleistungen müssen im Modul Forschungsmethoden erbracht werden?
Das Modul Forschungsmethoden (UP.F) ist ein Pflichtmodul, welches mit 4 SWS und 6 LP zu absolvieren ist. In diesem Modul ist eine der drei zwischenprüfungsrelevanten Teilleistungen, wie Hausarbeit oder Klausur oder mündliche Prüfung, zu erbringen.Grundstudiumsabschluss
Wie schließe ich mein Grundstudium ab?
Die ausgefüllten Modulscheine legen Sie dem zuständigen Studiengangsbeauftragten vor. Dieser tägt die jeweiligen Modulnoten ein und unterzeichnet die Modulscheine. Des Weiteren wird von ihm ein weiterer Leistungspunkt für die Teilnahme an einer Studienberatung beim Übergang ins Hauptstudium testiert. Die abgezeichneten Modulscheine müssen dann im Prüfungsamt I eingereicht werden, um das Zwischenprüfungszeugnis zu beantragen.Modulprüfungen
Was muss ich für die Modulprüfungen vorlegen?
Für die Meldung zur schriftlichen fachwissenschaftlichen Modulprüfung (4-stündige Klausur) müssen Sie einen Leistungsnachweis aus UP1 oder UP2 sowie einen Leistungsnachweis aus UP3 oder UP4 vorlegen.Für die Meldung zur mündlichen fachwissenschaftlichen Modulprüfung (in der Regel 45 Minuten) legen Sie den dritten fachwissenschaftlichen Leistungsnachweis vor. Die mündliche Prüfung in der Fachdidaktik dauert ebenfalls 45 Minuten.
Prüfungsordnung
Wo kann ich die entsprechende Prüfungsordnung finden?
Die Prüfungsordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/up.shtml
Studiengangs-Info
Wo finde ich Informationen zu meinem Studiengang?
Informationen hierzu finden Sie im Studiengangs-Info. Für den Studiengang Unterrichtsfach Pädagogik nach LPO 2003 gibt es das Studiengangs-Info 3 (Grund-und Hauptstudium). Dieses ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/up.shtml
Studienordnung
Wo kann ich die entsprechende Studienordnung finden?
Die Studienordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehramt.shtml
Teilleistungen
Welche Teilleistungen müssen als zwischenprüfungsrelevant angemeldet werden?
Es müssen eine mündliche Prüfung, eine Klausur und eine Hausarbeit als zwischenprüfungsrelvante Teilleistungen angemeldet werden. Diese sind in den verschiedenen Modulen nachzuweisen. Eine der zwischenprüfungsrelevanten Teilleistungen ist im Modul F (Methoden) zu erbringen.Überschneidung von Grund- und Hauptsstudium
Dürfen sich Grundstudium und Hauptstudium überschneiden?
Nein, grundsätzlich können nicht Grund- und Hauptstudiumsseminare im gleichen Semester belegt werden. Erst nach Beendigung des Grundstudiums dürfen Sie Veranstaltungen für das Hauptstudium besuchen.Umfang des Grundstudiums
Was muss ich im Grundstudium studieren und welche Teilleistungen muss ich erbringen?
Im Grundstudium müssen Sie 34 SWS nachweisen und 51 Leistungspunkte erwerben.Diese verteilen sich auf die verschiedenen Module wie nachfolgend genannt:
Vorlesung: Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft, mit Tutorium, 4 SWS und 5 LP;
UP.A: Erziehung und Bildung mit 6 SWS und 9 LP;
UP.B: Entwicklung und Lebenslauf mit 6 SWS und 9 LP;
UP.C: Gesellschaft und Kultur mit 6 SWS und 9 LP;
UP.D: Institution und Profession mit 6 SWS und 9 LP;
UP.E: Grundlagen des Pädagogikunterrichts mit 4SWS und 6 LP;
UP.F: Forschungsmethoden mit 4 SWS und 6 LP;
Dabei ist zu beachten, dass die erbrachten Prüfungsleistungen Nachweise über eine Klausur, eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung enthalten sind. Zwei von den drei bewerteten Prüfungsleistungen müssen in den Modulen UP.A-UP.E und eine im Modul UP.F erbracht werden.
Umfang des Hauptstudiums
Was muss ich im Hauptstudium studieren und welche Teilleistungen muss ich erbringen?
Das Hauptstudium umfasst auch 34 SWS und es sind 50 LP zu erwerben.Diese verteilen sich auf die Module wie folgt:
UP1: Allgemeine und historische Erziehungswissenschaft mit 6 SWS und 9 LP;
UP2: Lern-, Sozialisations- und Bildungsprozesse mit 6 SWS und 9 LP;
UP3: Kindheit und Jugend mit 6 SWS und 9 LP;
UP4: Bildungsinstitutionen und Professionsformen mit 6 SWS und 9 LP;
UP5: Didaktik des Schulfaches Pädagogik mit 6 SWS und 9 LP;
Wahlbereich aus UP1, UP2, UP4 oder UP5 mit 4 SWS und 5 LP.
Es ist zu beachten, dass in den drei vollständig studierten Module UP1-UP4 Leistungsnachweise im Sinne der LPO erbracht werden müssen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung). Von diesen drei fachwissenschaftlichen Leistungsnachweisen ist jeweils einer aus UP1 und UP2 und der dritte aus UP3 oder UP4 nachzuweisen. Des Weiteren ist ein fachdidaktischer Leistungsnachweis in UP5 zu erbringen. Unter anderem müssen Sie noch Sie ein Praktikum absolvieren, dass von einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Modul UP5 begleitet wird. Im Modul UP2 oder UP3 können jeweils 2 SWS in der Psychologie oder in der Soziologie studiert werden. Die dort erworbenen Studiennachweise werden angerechnet. Die Vollständigkeit der in jedem Modul zu studierenden Semsterwochenstunden sowie der zu erbringenden Leistungspunkte wird durch den Studiengangsbeauftragten festgestellt.
Verkürzung des Grundstudiums
Welche Module muss ich belegen und welche zwischenprüfungsrelevanten Teilleistungen muss ich bei einer Verkürzung auf 5 Modulen anstatt 6 nachweisen?
Die Studienordnung ermöglicht eine Verkürzung des Grundstudiums. Beabsichtigen Sie diese Variante, so sind die geforderten 51 LP in 5 Modulen nachzuweisen. Somit erhöht sich die Anzahl der Leistungspunkte in den gewählten Modulen entsprechend. Ein Teilnahmenachweis zu der Veranstaltung "Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft" ist zu erbringen. Es muss auf jeden Fall das Modul UP. A, UP.E und UP.F studiert werden. Eine der drei zwischenprüfungsrelevanten Teilleistungen ist in UP.F nachzuweisen. Die anderen zwei zwischenprüfungsrelevanten Teilleistungen werden in den Modulen UP.A bis UP.E erbracht. Unter den nachzuweisenden Teilleistungen sind eine Klausur, eine Hausarbeit und eine mündliche Fachprüfung Pflicht. Bitte prüfen Sie die Anforderungen in der Zwischenprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, diese ist Grundlage für das Unterrichtsfach Pädagogik im Rahmen des Lehramtsstudiums.Wahlbereich
Was ist der Wahlbereich
Der Wahlbereich dient der thematischen Vertiefung eines Moduls aus UP1, UP2, UP4 oder UP5 und ist mit 4 SWS und 5 Leistungspunkten nachzuweisen.Zwischenprüfungszeugnis
Wo kann ich das Zwischenprüfungszeugnis für mein Unterrichtsfach beantragen und was muss ich zur Beantragung mitbringen?
Das Zwischenprüfungszeugnis für das Unterrichtsfach Pädagogik müssen Sie beim Prüfungsamt 1, Orléans-Ring 10 beantragen. Diesen Antrag erhalten Sie im Prüfungsamt 1. Im Antrag enthalten ist eine Bescheingung zur Bestätigung der Studiennachweise, welche zuvor von Ihnen auszufüllen und vom Fachstudienberaterzu unterschreiben ist.

