FAQ - EW-Studium im Rahmen des Lehramtes nach StO 1998


Dieses ist ein auslaufender Studiengang. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung des Landesprüfungsamtes und die Information der Zentralen Studienberatung der WWU Münster.

Anmeldepflicht

Muss ich mich zu Veranstaltungen anmelden?

Nur für die teilnahmebeschränkten Veranstaltungen ist eine Anmeldung im HISLSF empfohlen.

Examensarbeit

Kann die Examensarbeit auch in Erziehungswissenschaft geschrieben werden?

Ja, Sie können auch die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Staatsprüfung (nicht für Sek II nach STO 98) in Erziehungswissenschaft schreiben. Als Aufgabenstellerin bzw. Aufgabensteller können Sie eine Professorin oder einen Professor aus dem Bereich der Fächer des erziehungswissenschaftlichen Studiums wählen. Für die Examensarbeit haben Sie 3 Monate Zeit, bei empirischen Arbeiten gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit bis zu 2 Monate. Die Arbeit sollte 60 Seiten nicht überschreiten. Zulassungsvoraussetzung ist der Leistungsnachweis aus dem kleinen Modul. Die Note für die Staatsarbeit geht mit doppeltem Wert einer einzelnen mündlichen oder schriftlichen Prüfung in die Gesamtnote für das Erste Staatsexamen ein.

Grundstudiumsabschluss

Wie schließe ich mein Grundstudium ab?

Wenn alle Leistungen im Grundstudium erbracht wurden, kann im Servicebüro des Instituts Erziehungswissenschaft eine Grundstudiumsabschlussbescheinigung beantragt werden. Durch die Vorlage des Studienbuches inkl. der ausgefüllten und unter- schriebenen Belegbögen mit der ausreichenden Belegung an Semesterwochenstunden
in Eziehungswissenschaft sowie den erforderlichen Leistungsnachweisen wird das abgeschlossene Grundstudium bescheinigt. Die Bearbeitung dauert ca. 7-10 Tage.

Haupststudium

Was muss ich im Hauptstudium studieren?

Im Hauptstudium Erziehungswissenschaft werden drei Teilgebiete (A-E) studiert, davon ein Teilgebiet im Wahlfach. Der Bereich E ist in diesem Rahmen verpflichtend zu belegen. Ein Teilgebiet ist vertieft zu studieren. Dieses umfasst drei Veranstaltungen, innerhalb derer ein Leistungsnachweis (LN) nachzuweisen ist. Diese Veranstaltungen müssen einen thematischen Zusammenhang aufweisen, d.h. formal: Mindestens zwei der Veranstaltungen müssen in Bereich und Teilgebiet übereinstimmen. Ein weiteres Teilgebiet im Fach Erziehungswissenschaft ist mit 4 SWS zu studieren, ebenso wie das Wahlfach. Der Qualifizierte Studiennachweis (QN) kann entweder im Fach Erziehungswissenschaft oder im Wahlfach erbracht werden. Ebenfalls verpflichtend ist das Blockpraktikum (Kernpraktikum), sofern dies nicht in einem der Fächer erbracht wird.

Prüfungsordnung

Wo kann ich die entsprechende Prüfungsordnung finden?

Die Prüfungsordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen unter:
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/sek_i_ii.shtml
oder
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/sek_i.shtml
oder
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/primarstufe.shtml

Studienordnung

Wo kann ich die entsprechende Studienordnung finden?

Die Studienordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen unter:
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/sek_i_ii.shtml
oder
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/sek_i.shtml
oder
http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/primarstufe.shtml

Überschneidungen

Dürfen sich Grundstudium und Hauptstudium überschneiden?

Nein, grundsätzlich nicht. Grund- und Hauptstudiumsseminare können nicht im gleichen Semester belegt werden. Erst nach Beendigung des Grundstudiums dürfen Veranstaltungen für das Hauptstudium besucht werden.


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