FAQ - EW-Studium im Rahmen des Lehramtes nach LPO 2003


Dieses ist ein auslaufender Studiengang. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung des Landesprüfungsamtes und die Information der Zentralen Studienberatung der WWU Münster.

Anmeldepflicht

Muss ich mich zu Veranstaltungen anmelden?

Nur für die teilnahmebeschränkten Veranstaltungen, die speziell im KVV ausgewiesen sind, ist eine Anmeldung im HISLSF empfohlen.

Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

Wie melde ich mich zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium (EwAk)an?

Das Erziehungswissenschaftliche Abschusskolloquium ist die letzte Prüfung im Ersten Staatsexamen nach LPO 2003 und wird als mündliche Prüfung mit einer Dauer von 45 Minuten durchgeführt.
Zur Anmeldung beschaffen Sie sich beim Landesprüfungsamt das Anmeldeformular, schlagen eine/n Prüfer/in vor und lassen sich deren/dessen Einverständnis auf dem Formular schriftlich bestätigen. Gemeinsam mit dem Studiengangsbeauftragten oder einen Hochschullehrer/in geben Sie eine Anregung für die Person der weiteren Prüferin/des weiteren Prüfers und schlagen dem Prüfungsamt einen Termin für das EwAk vor. Abschließend lassen Sie den Antrag zur Anmeldung von einem Modulbeauftragten bzw. Studiengangsbeauftragten oder auch vom Erstprüfer unterschreiben und reichen diesen bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungszeitraum (entweder Ende März oder Ende September) ein. Das Prüfungsamt entscheidet über die Zulassung und unterrichtet die an der Prüfung Beteiligten schriftlich. Zum Erziehungswissenschaftlichen Abschusskolloquium gibt es ein vom Studiendekan veröffentlichtes Rundschreiben. Dieses ist auf der Homepage des Fachbereichs 06 unter Erziehungswissenschaftliches Abschlußkolloquium herunterzuladen.

Examensarbeit

Kann die Examensarbeit auch in Erziehungswissenschaft geschrieben werden?

Ja, Sie können auch die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Staatsprüfung (nicht für Sek II nach STO 98) in Erziehungswissenschaft schreiben. Als Aufgabenstellerin bzw. Aufgabensteller können Sie eine Professorin oder einen Professor aus dem Bereich der Fächer des erziehungswissenschaftlichen Studiums wählen. Für die Examensarbeit haben Sie 3 Monate Zeit, bei empirischen Arbeiten gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit bis zu 2 Monate. Die Arbeit sollte 60 Seiten nicht überschreiten. Zulassungsvoraussetzung ist der Leistungsnachweis aus dem kleinen Modul. Die Note für die Staatsarbeit geht mit doppeltem Wert einer einzelnen mündlichen oder schriftlichen Prüfung in die Gesamtnote für das Erste Staatsexamen ein.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen werden zum Studienabschluss Bachelor- bzw. Masterarbeiten geschrieben.

Grundstudiumsabschluss

Wie schließe ich mein Grundstudium ab?

Wenn alle Leistungen im Grundstudium erbracht und von den Lehrenden testiert wurden, kann im Servicebüro des Instituts für Erziehungswissenschaft ein Zwischenprüfungszeugnis beantragt werden. Durch die Vorlage der erforderlichen drei Studiennachweisen (2 Modulscheine aus EW und 1 Modulschein aus dem Wahlfach) sowie dem Nachweis über das erbrachte Orientierungspraktikum wird das abgeschlossene Grundstudium bescheinigt. Zuvor sollten die Modulscheine von einem zuständigen Studiengangsbeauftragten unterschrieben und die Modulnote von ihm eingetragen sein. Die Bearbeitung hierfür dauert in der Regel 2 Wochen.

Kombinierte Teilleistung

Aus welchen Prüfungsleistungen besteht eine Kombinierte Teilleistung?

Die Kombinierte Teilleistung ist eine aus zwei Teilen zusammengesetzte kombinierte Prüfungsleistung. Diese besteht aus einer zweistündigen Klausur (120 min.) am Ende einer Lehrveranstaltung und einer schriftlichen Präsentation zu einem Referat aus einer anderen Lehrveranstaltung im gleichen Semester. Beide Teile der kombinierten Teilleistung müssen gleichzeitig am Ende eines Semesters erbracht werden. Wenn Sie Ihr Wahlfach im großen Modul studieren, muss ein Teil der Kombinierten Teilleistung aus dem Wahlfach in die schriftliche Modulabschlussprüfung als Teil der Staatprüfung in Erziehungswissenschaft einfließen. Die Aufgabensteller/innen für die Klausur und der schriftlichen Präsentation dürfen nicht identisch sein und müssen beide eine Prüfungsberechtigung für Erziehungswissenschaft im Lehramt besitzen. Um zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie den Leistungsnachweis über die im kleinen Modul erfolgreich geschriebenen Hausarbeit dem Landesprüfungsamt vorlegen können. Die kombinierte Teilleistung wird von zwei Gutachtern im Zusammenhang beurteilt und mit einer Note versehen. Zur Kombinierten Teilleistung gibt es ein vom Studiendekan veröffentlichtes Rundschreiben. Dieses ist auf der Homepage des Fachbereichs 06 unter Rundschreiben: Zweistündige Klausur und schriftliche Präsentation herunterzuladen.

Orientierungspraktikum

In welchem Umfang ist das Orientierungspraktikum zu absolvieren?

Das Orientierungspraktikum ist in geblockter Form (4 Wochen) oder in zeitlich versetzter Form (20 Tage oder 80 Schulstunden) nachzuweisen. Sie suchen sich selbst eine Praktikumschule und melden dieses unter Beachtung der Meldefristen beim Zentrum für Lehrerbildung an. Informationen zur Anmeldung des Orientierungspraktikums sind der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung ZfL zu entnehmen. Es wird empfohlen das Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr zu absolvieren. In Verbindung mit dem Orientierungspraktikum muss eine Begleitveranstaltung nachgewiesen werden.

Prüfungsordnung

Wo kann ich die entsprechende Prüfungsordnung finden?

Die Prüfungsordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen: http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehramt.shtml

Studiengangsinfo

Wo finde ich Informationen zu meinem Studiengang?

Informationen zum Grund- und Hauptstudium hierzu finden Sie in den Studiengangs-Infos. Für das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium nach LPO 2003 gibt es das Studiengangs-Info 4 (Grundstudium) und das Studiengangs-Info 5 (Hauptstudium). Diese sind im Internet als Pdf-Dateien auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen: http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehramt.shtml

Studienordnung

Wo kann ich die entsprechende Studienordnung finden?

Die Studienordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen: http://egora.uni-muenster.de/ew/studieren/lehramt.shtml

Teilleistungen

Welche Teilleistungen müssen als zwischenprüfungsrelevant angemeldet werden?

Alle Teilleistungen ab zwei Leistungspunkten können als zwischenprüfungsrelevante Leistung in ein Modul eingebracht werden und müssen beim Dozentin/Dozenten angemeldet werden. Pro Modul ist eine zwischenprüfungsrelevante Teilleistung zu erbringen. Dabei ist zu beachten, dass die erbrachten Prüfungsleistungen Nachweise über eine Klausur und eine Hausarbeit enthalten sind.

Überschneidung Grund- und Hauptstudium

Dürfen sich Grundstudium und Hauptstudium überschneiden?

Nein, grundsätzlich können nicht Grund- und Hauptstudiumsseminare im gleichen Semester belegt werden. Erst nach Beendigung des Grundstudiums dürfen Sie Veranstaltungen für das Hauptstudium besuchen.

Umfang des Grundstudiums

Was muss ich im Grundstudium studieren und welche Teilleistungen muss ich erbringen?

Im Grundstudium müssen Sie 14 SWS nachweisen und 21 Leistungspunkte erwerben.
Diese verteilen sich auf die verschiedenen Module wie nachfolgend genannt:
L.G: Grundlagen des Lehramtsstudiums mit 6 SWS und 9 LP; Dieses Modul beinhaltet eine Vorlesung "Einführung in das Studium EW" (ggf. mit Tutorium), ein Seminar mit Schulform-/Schulstufenbezug aus L.A bis L.E und ein Seminar für die Vorbereitung und Begleitung des Orientierungspraktikums. Des Weiteren ist ein Wahlpflichtmodul in Eriehungswissenschaft und eins im Wahlpflichtfach (Psychologie oder Philosophie oder Soziologie oder Politikwissenschaft) mit 4 SWS und 6 LP zu absolvieren. Das Wahlpflichtfach Psychologie ist im Modul L.B oder L.E möglich; Philosophie ist nur im Modul L.A zu belegen sowie Soziologie und Politikwissenschaft im Modul L.C oder L.D. Hier sollte beachtet werden, dass jedes Modul nur einmal belegt werden kann. Pro Modul muss eine zwischenprüfungsrelevante Teilleistung nachgewiesen werden. Eine Hausarbeit und eine Klausur sind Pflichtleistungen. Zusätzlich ist ein 4-wöchiges schulformbezogenes Orientierungspraktikum verpflichtend.

Umfang des Hauptstudiums

Was muss ich im Hauptstudium studieren und welche Teilleistungen muss ich erbringen?

Im Hauptstudium müssen Sie 12 SWS nachweisen und 16 LP erwerben.
Sie haben zwei Module zu studieren; L1 "Unterricht als Lehr-, Lern- und Interaktionsprozess" als Pflichtmodul und ein weiteres Wahlpflichtmodul entweder L2 "Schule und Lehrerberuf" oder L3 "Bildung und Erziehung im historischen-gesellschaftlichen Zusammenhang" zu belegen. Ein Modul wird als kleines Modul mit 4 SWS und 6 LP studiert. In diesem Modul ist eine Hausarbeit Pflicht und gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Kombinierte Teilleistung im großen Modul als Teil des 1. Staatexamens in Erziehungswissenschaft. Ein weiteres wird als großes Modul mit 8 SWS und 10 LP absolviert. In diesem Modul ist zum Abschluss eine aus zwei Teilen zusammengesetzte kombinierte Teilleistung (schriftl. Präsentation 3 LP und zweistündige Klausur 3 LP) abzulegen. Beide Teile der kombinierten Teilleistung müssen innerhalb eines Semesters erbracht werden. Die Wahl, welches der Module Sie als "großes" oder "kleines" Modul studieren, treffen Sie selbst. Des Weiteren ist ein Kernpraktikum im Umfang von 10 Wochen zu absolvieren. Als letzte Teilprüfung in Ihrem Staatsexamen wird das Erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das Studiengangsinfoblatt 5.

Wahlfächer

Welches Wahlfach kann ich zum Erziehungswissenschaftlichen Studium Lehramt wählen?

Für das Begleitstudium Lehramt werden Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie und Soziologie als Wahlpflichtfächer angeboten. Hiervon wählen Sie eines aus. Das gewählte Wahlpflichtfach ist verpflichtend im Grund- und Hauptstudium zu studieren. Zu beachten ist, dass die Wahlfächer extern, d.h. in den entsprechenden Fachbereichen zu absolvieren sind. Diese sind wie folgt den Modulen zugeordnet: Im Grundstudium ist Philosophie nur im Rahmen des Moduls L.A, Politikwissenschaft und Soziologie in den Modulen L.C oder L.D und Psychologie in den Modulen L.B und L.E zu studieren. Im Hauptstudium ist Philosophie nur im Rahmen des Moduls L3, Politikwissenschaft und Soziologie sind in den Modulen L2 oder L3 und Psychologie nur im Modul L1 zu absolvieren. Das Wahlfach ist im Grund- sowie im Hauptstudium mit 4 SWS nachzuweisen. Im Hauptstudium haben Sie die Möglichkeit dieses als "kleines" Modul mit 4 SWS und 6 LP (in Psychologie 5-6 LP) oder mit gleichem Anteil wie in Erziehungswissenschaft 4 SWS und 5 LP im "großen" Modul zu absolvieren. Wenn Sie Ihr Wahlfach im großen Modul studieren, muss ein Teil der Kombinierten Teilleistung (zweistündige Klausur oder schriftliche Präsentation) aus dem Wahlfach in die schriftliche Modulabschlussprüfung als Teil der Staatprüfung in Erziehungswissenschaft einfließen.

Zwischenprüfungszeugnis

Wo kann ich mein Zwischenprüfungszeugnis beantragen und was muss ich zur Beantragung mitbringen?

Das Zwischenprüfungszeugnis für das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium können Sie im Servicebüro des Instituts für Erziehungswissenschaft beantragen. Durch die Vorlage der erforderlichen drei Studiennachweisen (2 Modulscheine aus EW und 1 Modulschein aus dem Wahlfach) sowie den Nachweis über das erbrachte Orientierungspraktikum wird das abgeschlossene Grundstudium bescheinigt. Zuvor sollten die Modulscheine von einem zuständigen Studiengangsbeauftragten unterschrieben und die Modulnote von ihm eingetragen sein. Die Bearbeitung hierfür dauert in der Regel eine Woche.


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