FAQ - Masterstudiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und den entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule für das Fach Erziehungswissenschaft
Fächerspezifische Bestimmungen
Wo finde ich die Fächerspezifischen Bestimmungen zu meinem Studiengang?
Die Fächerspezifischen Bestimmungen finden Sie im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft:http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
Leistungspunkte
Wie viele Leistungspunkte bekomme ich für die einzelnen Teilleistungen?
Aus dem Teilleistungskatalog können Sie die Leistungspunkte für die Teilleistungen entnehmen, die Sie als Studien- bzw. Prüfungsleistungen absolvieren können. Als Studienleistungen sind schriftliche Leistungen im Gesamtumfang von 60 workload (2 LP) zu erbringen. Die Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) werden mit 3 LP (90 workload) verbucht. Die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist in den Leistungen enthalten. Die Studienleistungen werden in der Regel nicht benotet. Die Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) müssen benotet werden und entsprechen zugleich den Modulnoten.Masterarbeit
Wann kann mit der Masterarbeit begonnen werden?
Mit der Masterarbeit kann nach Abschluss eines Moduls begonnen werden. Die Masterarbeit kann in den studierten Fächern oder im Fach Erziehungswissenschaft geschrieben werden. Sie kann auch dann im Fach Erziehungswissenschaft geschrieben werden, wenn bereits die Bachelorarbeit im Fach EW angefertigt worden ist. Wird die Masterarbeit in einem der zwei Module im Fach Erziehungswissenschaft geschrieben, ist in dem Modul eine thematische Veranstaltung mit forschungsmethodischer Ausrichtung zu besuchen. Bei der Meldung zur Masterarbeit im Fach Erziehungswissenschaft muss ein Modul des Faches abgeschlossen sein. Eine Masterarbeit kann ausschließlich von prüfungsberechtigten Mitgliedern des Landesprüfungsamtes betreut werden. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel 60 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Für die Masterarbeit werden 20 Leistungspunkte angerechnet. Die Masterarbeit muss schriftlich beim Prüfungsamt I angemeldet werden. Nähere Informationen zur Masterarbeit in Erziehungswissenschaft finden Sie im Studiengangs-Info 18 "Masterarbeit in Erziehungswissenschaft".Modulabschlussprüfungen (MAP)
a) Welche Modulabschlussprüfungen sind zum Abschluss der einzelnen Module zu erbringen?
In einem Modul ist als Modulabschlussprüfung (MAP) eine zweistündige Klausur oder eine schriftliche Präsentation oder ein Referat mit Ausarbeitung oder eine Hausarbeit zu absolvieren. Im anderen Modul muss als MAP eine mündliche Prüfung (45 Min.) als Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium als Teil der Äquivalenz des Master of Education für das Lehramt GHRGe zum Staatsexamen abgelegt werden. Die Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) sind mit 3 LP gewichtet und müssen benotet werden. Sie entsprechen zugleich den Modulnoten.b) Wann und bei wem darf die mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) abgelegt werden?
Eine Modulabschlussprüfung darf erst in dem Semester abgelegt werden, in dem die zugeordneten Studienleistungen aus dem Modul erbracht worden sind. In der Regel wird die mündliche Modulabschlussprüfung bei einer Prüferin/einem Prüfer, die/der zugleich Lehrende/r einer Lehrveranstaltung aus dem entsprechenden Modul ist, abgelegt. Jedoch ist es auch möglich diese mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) bei einem anderen prüfungsberechtigten Lehrenden abzulegen. In diesem Fall muss sie sich thematisch auf das studierte Modul beziehen.Die jeweiligen Prüfungsleistungen (Modulabschlussprüfungen) innerhalb eines Moduls müssen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters in den Lehrveranstaltungen beim jeweiligen Lehrenden schriftlich angemeldet werden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls schriftlich innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche beim Lehrenden erfolgen. Die Anmeldemodalitäten zur mündlichen Modulabschlussprüfung finden Sie unter dem Punkt "Prüfungsorganisation".
Praxisphasen
In welchem Umfang sind die Praxisphasen zu absolvieren?
Das Kernpraktikum umfasst insgesamt 10 Wochen. Wird dieses gesplittet (z.B. in 2 * 5 Wochen) muss zu jedem Block eine Begleitveranstaltung zum Kernpraktikum nachgewiesen werden. Die Erziehungswissenschaft kann Elemente des Kernpraktikums (mit je 5 LP) sowohl in der Bachelor- als auch in der Masterphase als Wahlpflichtelemente zu einschlägigen erziehungswissenschaftlich ausgerichteten Modulen anbieten, obwohl Praxisphasen mit insgesamt 10 LP explizit erst in der Masterphase ausgewiesen sind. Im Fach Erziehungswissenschaft ist die praxisbegleitende Veranstaltung in den drei Modulen möglich. Ein Begleitseminar muss mit einem Praktikumsbericht abgeschlossen werden.Prüfungsordnung (Rahmenordnung)
Wo finde ich die Rahmenordnung zu meinem Studium?
Die Prüfungs- bzw. Rahmenordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
Prüfungsorganisation
Wo finde ich Informationen zur Verfahrensweise der mündlichen Modulabschlussprüfung?
Informationen zur Prüfungsorganisation sowie Formulare zur ordnungsgemäßen Anmeldung zur mündlichen Modulabschlussprüfung in Masterstudiengängen im Fach Erziehungswissenschaft finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes 1.Studiengangs-Info
Wo finde ich Informationen zu meinen Studiengang?
Informationen hierzu finden Sie im Studiengangs-Info. Für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule für das Fach Erziehungswissenschaft gibt es das Studiengangs-Info 16. Dieses ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml
Umfang der erziehungswissenschaftlichen Studien
In welchem Umfang sind die erziehungswissenschaftlichen Studien zu studieren?
Die erziehungswissenschaftlichen Studien sind insgesamt mit 8 Semester-wochenstunden und 10 Leistungspunkten aus 2 von 3 Modulen:
L1 - Unterricht als Lehr-, Lern- und Interaktionsprozess (Wahlpflichtmodul);
L2 - Schule und Lehrer/Innenberuf (Pflichtmodul) sowie L3 - Lern- und Sozialisationsprozesse (Wahlpflichtmodul) nachzuweisen.

