FAQ - Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Fach Erziehungswissenschaft


Erziehungswissenschaftliche Module

In welchem Umfang sind die erziehungswissenschaftlichen Module zu studieren?

Die erziehungswissenschaftliche Module bestehen aus vier angebotenen Wahlpflichtmodulen (LSP - Lern- und Sozialisationsprozesse, SUL - Schule und LehrerInnenberuf, TEB - Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung, ULI - Unterricht als Lehr-, Lern- und Interaktionsprozess). Von diesen vier Modulen wählen Sie mindestens drei Module aus und schließen sie im Gesamtumfang von 30 LP ab. Wird die Masterarbeit in EW geschrieben, so ist das Modul "QQF" Quantitative und qualitative Forschungsmethoden mit mindestens 2 SWS und 5 LP zu absolvieren. In diesem Fall bleibt die Gesamtsumme der in Erziehungswissenschaft zu erbringenden Leistungspunkte bei 30 LP. Die gewählten Module sind mit mindestens 2 SWS oder 4 SWS und mindestens 5 LP, mit mindestens 4 SWS oder 6-8 SWS und 10 LP sowie mit mindestens 6 SWS oder 8-12 SWS und 15 LP zu studieren. Eines der Module "SUL" oder "ULI" oder aber beide Module zusammen müssen mit 10 LP abgeschlossen werden. In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. In einem mit mindestens 10 Leistungspunkten studiertem Modul müssen zwei Prüfungsleistungen absolviert werden.

Fächerspezifische Bestimmungen

Wo finde ich die Fächerspezifischen Bestimmungen zu meinem Studiengang?

Die Fächerspezifischen Bestimmungen finden Sie im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft:
http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml

Forschungsmethoden (QQF)

Wann muss ich das Modul Quantitative und qualitative Forschungsmethoden (QQF) belegen?

Möchten Sie die Masterarbeit im Fach Erziehungswissenschaft schreiben, muss das Modul Quantitative und qualitative Forschungsmethoden (QQF) absolviert werden. In diesem Modul werden die forschungsmethodischen Voraussetzungen erworben, um die Masterarbeit auf der Basis des erziehungswissenschaftlichen Studienelements schreiben zu können. Dieses Modul ist im Umfang von mindestens 2 SWS und 5 LP zu studieren und mit einer Prüfungsleistung abzuschließen. Die Gesamtsumme der in Erziehungswissenschaft zu erbringenden Leistungspunkte bleibt bei 30 Leistungs-
punkten. Die Studierenden, die die Methodenausbildung im Bachelor im Fach Erziehungswissenschaft oder in einem anderen Fach absolviert haben, müssen das Modul QQF nicht mehr nachweisen.

Leistungspunkte

Wie viele Leistungspunkte bekomme ich für die einzelnen Teilleistungen?

Aus dem Teilleistungskatalog können Sie die Leistungspunkte für die Teilleistungen entnehmen, die Sie als Studien- bzw. Prüfungsleistungen absolvieren können. Die Anzahl der Leistungspunkte wird bei einem Arbeitsaufwand von 60 workload mit 2 LP, bei einem Arbeitsaufwand von 90 workload mit 3 LP und bei einem Arbeitsaufwand für die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und einer Studien-oder Prüfungsleistung von 90 workoad mit 5 LP verbucht. Die Prüfungsleistungen sind im Gesamtumfang von 90 workload (3 LP) zu erbringen.

Bitte beachten Sie hierzu die Information im Internet auf der Homepage der Erziehungswissenschaft, unter Aktuelles unter dem Mitteilungspunkt "Testierung von Leistungspunkten im Master of Education Gym/Ges"

Die Studienleistungen werden in der Regel nicht benotet; die Prüfungsleistungen müssen benotet werden. Wird ein Modul mit mindestens 10 LP studiert, müssen innerhalb eines Moduls zwei Prüfungsleistungen erbracht werden. In diesem Fall wird die Modulnote kumulativ gebildet. Das Modul, in der die mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) abgelegt wird, schließt mit der Note der MAP ab. In diesem Fall haben die zuvor erbrachten Studienleistungen keinen Einfluss auf die Modulnote. Sie sind lediglich Voraussetzung für die Anmeldung der Modulabschlussprüfung.
Die jeweiligen Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls müssen bis zur Mitte des 2. Monats der Vorlesungszeit eines Semesters in den Lehrveranstaltungen beim jeweiligen Lehrenden schriftlich angemeldet werden. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen muss ebenfalls innerhalb der 3. bis Ende der 5. Vorlesungswoche schriftlich beim Lehrenden erfolgen.

Masterarbeit

Wann kann mit der Masterarbeit begonnen werden?

Die Masterarbeit wird in der Regel im 4. Semester, in der Schlussphase des Studiums, geschrieben. Die Masterarbeit kann in einem der beiden Fächer oder im Fach Erziehungswissenschaft angefertigt werden. Wird die Masterarbeit im Fach Erziehungswissenschaft (nicht für das Unterrichtsfach Pädagogik) geschrieben, ist das Modul Quantitative und qualitative Forschungsmethoden (QQF) zu absolvieren. Wird zum Lehramtsmaster Gym/Ges zusätzlich der Lehramtsmaster UP studiert, muss das Modul "QQF" nur für das Begleitfach Erziehungswissenschaft und nicht für das Unterrichtsfach Pädagogik belegt werden. Thematisch schließt die Masterarbeit an ein vollständig absolviertes Modul an. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Der Umfang der Masterarbeit soll nicht mehr als 60 Seiten betragen. Für die Masterarbeit werden 20 Leistungspunkte angerechnet. Eine Masterarbeit kann ausschließlich von Prüfer/innen betreut werden, die vom staatlichen Landesprüfungsamt für erste Staatsprüfungen für Lehrämter des Landes NRW eine Prüfungsberechtigung besitzen. Die Masterarbeit muss schriftlich beim Prüfungsamt I angemeldet werden. Nähere Informationen zur Masterarbeit in Erziehungswissenschaft finden Sie im Studiengangs-Info 18 "Masterarbeit in Erziehungswissenschaft".

Modulabschlussprüfungen

a) Welche Modulabschlussprüfungen (MAP) sind zum Abschluss der einzelnen Module zu erbringen?

Zum Abschluss eines mit mindestens 10 LP studierten Moduls im Fach Erziehungs-
wissenschaft ist eine mündliche Prüfung (45 Min.) als Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium und als Modulabschlussprüfung (MAP) abzulegen.
Im Wahlpflichtfach (Psychologie oder Soziologie oder Politikwissenschaft oder Philosophie) muss das Modul mit einer schriftlichen Prüfungsleistung als Modulabschlussprüfung abgeschlossen werden. Als Modulabschlussprüfung (MAP) ist eine Kombinierte Teilleistung (bestehend aus einer zweistündigen Klausur, 120 min. und einer schriftlichen Präsentation oder einer Hausarbeit) oder eine vierstündige Klausur (nur in Philosophie) zu absolvieren. Die Modulbeschreibungen hierzu sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen.
In den anderen gewählten Modulen im Fach Erziehungswissenschaft können alle Teilleistungen mit 3 Leistungspunkten als Prüfungsleistungen absolviert werden. Wird ein Modul mit mindestens 10 LP studiert, müssen innerhalb eines Moduls zwei Prüfungsleistungen erbracht werden. In diesem Fall wird die Modulnote kumulativ gebildet. Das Modul, in der die mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) abgelegt wird, schließt mit der Note der MAP ab. In diesem Fall haben die zuvor erbrachten Studienleistungen keinen Einfluss auf die Modulnote. Sie sind lediglich Voraussetzung für die Anmeldung der Modulabschlussprüfung.

b) Wann und bei wem darf die mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) abgelegt werden?

Eine Modulabschlussprüfung darf erst in dem Semester abgelegt werden, in dem die zugeordneten Studienleistungen aus dem Modul erbracht worden sind. In der Regel wird die mündliche Modulabschlussprüfung bei einer Prüferin/einem Prüfer, die/der zugleich Lehrende/r einer Lehrveranstaltung aus dem entsprechenden Modul ist, abgelegt. Jedoch ist es auch möglich diese mündliche Modulabschlussprüfung (MAP) bei einem anderen prüfungsberechtigten Lehrenden abzulegen. In diesem Fall muss sie sich thematisch auf das studierte Modul beziehen. Die Anmeldemodalitäten zur mündlichen Modulabschlussprüfung finden Sie unter dem Punkt "Prüfungsorganisation".

Praxisphasen

In welchem Umfang sind die Praxisphasen zu absolvieren?

Das Kernpraktikum umfasst insgesamt 10 Wochen. Eine Aufteilung der 10 Wochen in verschiedene Blöcke ist möglich. In Verbindung mit dem Praktikum muss zu jedem Block eine Begleitveranstaltung nachgewiesen werden. Diese Veranstaltungen können aus den studierten Modulen in den Fächern oder in Erziehungswissenschaft (aus den Modulen SUL oder ULI) gewählt werden. Es wird empfohlen dazu insbesondere eine fachdidaktische Veranstaltung zu belegen. Zu einem der Abschnitte muss einmal ein Praktikumsbericht angefertigt werden.

Prüfungsordnung (Rahmenordnung)

Wo finde ich die Rahmenordnung zu meinem Studium?

Die Prüfungs-bzw. Rahmenordnung ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:
http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml

Prüfungsorganisation

Wo finde ich Informationen zur Verfahrensweise der mündlichen Modulabschlussprüfung?

Informationen zur Prüfungsorganisation sowie Formulare zur ordnungsgemäßen Anmeldung zur mündlichen Modulabschlussprüfung in Masterstudiengängen im Fach Erziehungswissenschaft finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes 1.

Studiengangs-Info

Wo finde ich Informationen zu meinen Studiengang?

Informationen hierzu finden Sie im Studiengangs-Info. Für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Fach Erziehungswissenschaft gibt es das Studiengangs-Info 12. Dieses ist im Internet als Pdf-Datei auf der Homepage der Erziehungswissenschaft herunterzuladen:
http://egora.uni-muenster.de/ew/master.shtml

Wahlpflichtfach

Welches Wahlpflichtfach kann ich wählen und in welchem Umfang ist dieses zu absolvieren?

Als Wahlpflichtfächer stehen Ihnen Psychologie oder Soziologie oder Politikwissenschaft oder Philosophie zur Auswahl. Die Wahlpflichtfächer werden im Umfang von 10 Leistungspunkten studiert. Die Modulbeschreibungen hierzu sind den Fächerspezifischen Bestimmungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass die Wahlfächer extern, d.h. in den entsprechenden Fachbereichen zu absolvieren sind.
Ihre Wahlentscheidung müssen Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters treffen und im Servicebüro im Institut für Erziehungswissenschaft IfE angeben.


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