Der Begriff "Freizeit" ist vor allem durch zwei Merkmale bestimmt:
- Freizeit meint im Kern eine Zeit größtmöglicher individueller Freiheit. Sie ist "der Handlungsraum ... über den nach persönlichen Wünschen verfügt werden kann". Diese Zeit wird in der Regel rational rechenhaft von der Arbeitszeit abgegrenzt. Dabei steht Freizeit im weitesten heute gebräuchlichen Sinne der bezahlten Berufszeit, im engsten Sinne jedoch jeder pflichtmäßigen "fremdbestimmten" Tätigkeit gegenüber. Damit gibt es Freizeit im weitesten Sinn nur für Arbeitnehmer, im "eigentlichen" Sinn für alle Menschen.
- Freizeit findet in ihr eigenen Räumen, besonders in der Wohnung der einzelnen Menschen, statt. Die Räume der Freizeit stehen damit (in der Regel) den Arbeitsräumen gegenüber. Insofern ist "der Begriff ‘Freizeit'... das Produkt der die industrielle Gesellschaft konstituierenden Trennung von Arbeitsraum und Heim der Familie".
In dieser Weise ist der Begriff Freizeit in erster Linie zugleich positiv bestimmt: Freizeit ist im Kern die Zeit individueller Freiheit in meistens nur dieser Freizeit eigenen Räumen. Erst in zweiter Linie wird er negativ vom Gegenbegriff her verdeutlicht: Freizeit steht relativer Gebundenheit in bezahlter Arbeitszeit, Schulzeit oder anderer Zeit, die durch notwendige Tätigkeit bestimmt wird, gegenüber und wird (in der Regel) auch in anderen Räumen verbracht. Freizeit ist also durch Freiheit, Zeit und Raum von einer Nicht-Freizeit (=Arbeitszeit) unterschieden.