M 09.10c Hintergrundinformation: Unerlaubte Einreise und illegale Beschäftigung
 


Ausländergesetz

Das Ausländergesetz verpflichtet Beförderungsunternehmen, nur Ausländer auf dem Land-, Luft- und Seeweg nach Deutschland zu befördern, die im Besitz der erforderlichen Reisepässe und Visa sind. Damit soll einer unerlaubten Einreise und der illegalen Beschäftigungvorgebeugt werden.

Wird ein Ausländer aus grenzpolizeilicher Sicht zurückgewiesen, so sind die Beförderungsunternehmen zu seinem Rücktransport verpflichtet. Im engen Zusammenhang mit der Bekämpfung der unerlaubten Einreisen steht die Bekämpfung der unerlaubten Beschäftigung, denn die Aussicht auf eine illegale Beschäftigung verstärkt den Anreiz zur illegalen Einreise. Außerdem erfolgt die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oftmals unter Umgehung tariflicher Festlegungen.

Unerlaubte Einreise und illegale Beschäftigung werden zum Teil mit erheblichen Sanktionen für die Beteiligten geahndet.

Auf der Berliner Konferenz am 30./31. Oktober 1991 sowie der Nachfolgekonferenz in Budapest (1993) und Prag (1997) wurde mit nahezu allen europäischen Staaten ein Konzept zur Eindämmung illegaler Einreisen aus und über Mittel- und Osteuropa erarbeitet. So wurden Empfehlungen zu den Bereichen

  • Strafbarkeit der Schleusertätigkeit,
  • Rechtshilfe in Strafsachen und Einrichtung spezieller Einheiten zur Bekämpfung der Schleusertätigkeit,
  • Informationsaustausch über illegale Wanderungsbewegungen,
  • Verfahren und Standards zur Verbesserung der Personenkontrollen,
  • Rahmenübereinkommen,
  • Sicherung der Grenzen außerhalb zugelassener Grenzübergänge und Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Verhinderung der illegalen Einreise

erarbeitet.

Aus: Informationen des Bundesinnenministeriums. http://www.bmi.bund.de/top/liste/Schwerpunkte/Auslaender_und_Asyl/Daten_und_Fakten/ (Download vom 15.11.2000).
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