M 09.10d Hintergrundinformation: Schengener Durchführungsübereinkommen
 


EU

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) ist am 19. Juni 1990 von den Vertragstaaten Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden. Dem Übereinkommen sind inzwischen Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten. Island und Norwegen haben mit den Schengenstaaten ein Kooperationsabkommen geschlossen.

Das SDÜ ist zum 26. März 1995 von den Erstunterzeichnerstaaten sowie Spanien und Portugal in Kraft gesetzt worden. Für Italien, Österreich und Griechenland erfolgte dies in den Jahren 1997 bis 1999.

Es regelt den Abbau der Binnengrenzkontrollen und die damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen. Dazu gehören u.a.:

  • die einheitliche Kontrolle der Außengrenzen,
  • eine gemeinsame Visumpolitik,
  • die Regelungen über den Reiseverkehr von Drittstaatsangehörigen,
  • eine verstärkte polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit und
  • die Einrichtung des Schengener Informationssystems.

Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 sind die Zusammenarbeit der Schengener Vertragsstaaten und wesentliche Teile der Asyl- und Einwanderungspolitik in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft übergegangen.

Aus: Informationen des Bundesinnenministeriums. http://www.bmi.bund.de/top/liste/Schwerpunkte/Auslaender_und_Asyl/Daten_und_Fakten/ (Download vom 15.11.2000).
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