M 10.01 Die Einsetzung der Zuwanderungskommission
 


Zur Einsetzung einer unabhängigen Zuwanderungskommission erklärt Bundesinnenminister Otto Schily (SPD):

„Zur Zeit haben wir nach Deutschland Zuwanderung aus den verschiedensten Kategorien: Asylbewerber, Spätaussiedler, nachziehende Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, jüdische Zuwanderer aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und nicht zuletzt EU-Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. Dadurch sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine aktive Zuwanderungspolitik deutlich eingeschränkt.

Deshalb muss eine Politik formuliert werden, mit der wir die Zuwanderung besser als bisher steuern können. Dies hat selbstverständlich unter Wahrung unserer humanitären Grundsätze zu erfolgen. Zugleich muss Deutschland dabei aber auch seine legitimen wirtschaftlichen und politischen Interessen wahrnehmen können.

Zu diesem Zweck habe ich eine überparteiliche Sachverständigenkommission einberufen, die praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik erarbeiten wird.

Der Auftrag der Kommission ist keinen politischen Beschränkungen unterworfen. Sie soll alle mit der Zuwanderung verbundenen Fragen vorurteilsfrei und ohne Tabus prüfen. Die Zuwanderungskommission wird also ein breites Themenfeld zu behandeln haben. Hierzu gehört etwa die Frage eines qualifizierten Zuwanderungsbedarfs, gehören notwendige Ableitungen aus demographischen Faktoren oder auch Vorschläge zur Ausgestaltung eventueller Zulassungsverfahren. [...]

Die Arbeit der Kommission wird überdies so anzulegen sein, dass Empfehlungen herauskommen, die sich in ein europäisches Gesamtkonzept einfügen. Dabei ist zu berücksichtigen, was die EU-Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa an möglichen Wanderungsbewegungen mit sich bringt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ausländerpolitik bereits weitgehend vergemeinschaftet ist. Der vorliegende EU-Richtlinienentwurf zur Familienzusammenführung ist erst der Anfang europäischer Rechtsakte, die bei der Gestaltung eines Gesamtkonzepts zur Zuwanderung berücksichtigt werden müssen.

Die Kommission soll im Laufe des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für ein neues Regelwerk vorgelegen. Es kann sich dabei um ein eigenständiges Zuwanderungsgesetz handeln. Ebenso denkbar ist aber auch eine Änderung der bestehenden Rechtsgrundlagen."

Die Zuwanderungskommission wird insgesamt 21 Mitglieder haben.
Vorsitzende der Kommission: Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU);
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD).
Konstituierung der Kommission: voraussichtlich 01. September 2000

Aus: Informationen der Bundesregierung. http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_17992.htm (Download vom 02.01.2001).

Arbeitshinweis:

1. Warum hält der Bundesinnenminister die Arbeit einer Zuwanderungskommission für wichtig?
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