Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Günther Beckstein (CSU) hat das Kabinett der Bayrischen Staatsregierung am 4. Juli 2000 Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland beschlossen.
I. Grenzen der Zuwanderung
1. Deutschland ist auf Grund seines hohen sozialen Standards seit Jahren bevorzugtes Ziel von Zuwanderern aus der ganzen Welt. Mit einem Ausländeranteil von 9% der Bevölkerung (einschließlich der Unionsbürger) nimmt es inzwischen einen Spitzenplatz ein. Die Zahl der hier lebenden Ausländer hat sich zwischen 1972 und 1998 mehr als verdoppelt (von 3,5 Mio. auf 7,3 Mio.), die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer ist dagegen in dieser Zeit gesunken (von 2,3 Mio. auf. 2,0 Mio.). In den kommenden Jahren ist vor allem durch die Osterweiterung der EU mit weiterer Zuwanderung insbesondere auf Grund von Arbeitsmigration zu rechnen. Dennoch ist Deutschland kein klassisches Einwanderungsland und soll auch künftig nicht zum Einwanderungsland werden. Ziel des Gesamtkonzepts ist eine Steuerung und Begrenzung der insgesamt zu hohen Gesamtzuwanderung nach Deutschland.
2. Wenn wir die Identität unseres Landes bewahren und die Integrationschancen der rechtmäßig bei uns lebenden Ausländer sichern wollen, ist eine Begrenzung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten weiterhin unabdingbar. [...]
II. Weiteres Zurückdrängen des Asylmissbrauchs
5. Nach wie vor werden weniger als 15 % der Antragsteller als Asylberechtigte
anerkannt oder erhalten vorübergehenden Abschiebungsschutz. Um den Asylmissbrauch
einzuschränken, ist das Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG durch eine
institutionelle Garantie zu ersetzen. Die Aufnahme wirklich politisch Verfolgter
bleibt gewährleistet.
Durch eine Änderung des Art. 19 Abs. 4 GG ist die Einrichtung unabhängiger Beschwerdeausschüsse
- etwa nach dem Vorbild Frankreichs - zu ermöglichen, die in einem vereinfachten
Verfahren – unter Beachtung der rechtsstaatlich und europarechtlich (EMRK) erforderlichen
Verfahrensgrundsätze - innerhalb kurzer Zeit nach der ablehnenden Entscheidung
durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheiden.
[...]
VI. Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Zuwanderung
13. Eine Aufnahme von Ausländern aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen
Gründen, die dazu beiträgt, den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb
zu stärken, oder sonstigen dringenden Bedürfnissen des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes
Rechnung zu tragen, liegt im Interesse von Staat und Gesellschaft, soweit sie
im Rahmen des Sozialverträglichen bleibt und mit dem Ziel einer Begrenzung der
Gesamtzuwanderung nach Deutschland vereinbar ist.
Zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und
wirtschaftlicher Dynamik muss Deutschland offen sein für ausländische Fachkräfte,
Unternehmer und Wissenschaftler. Weltoffenheit ist Voraussetzung für herausragende
Leistungen in allen Bereichen, nicht nur im Sport.
VII. Zuwanderung durch Aufnahme aus humanitären Gründen
16. Deutschland wird sich seiner Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen, auch in Zukunft nicht entziehen. So muss insbesondere die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen im Zuge internationaler Aufnahmeaktionen auch weiterhin möglich sein. [...]