SPD: Das neue Einbürgerungsrecht ist fair, gerecht und tolerant
Von Jürgen Jentsch
Viele ausländische Einwohner warten schon lange auf die notwendigen Signale einer Integration in unsere Gesellschaft. Am 1. Januar 2000 ist ein Gesetz wirksam geworden, das ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein schnelles Integrieren in unsere Gesellschaft ermöglicht. Damit hat die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Schröder der jahrelangen Untätigkeit der CDU ein Ende gemacht und diesen längst überfälligen Schritt getan. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich mit Erfolg für dieses gelungene Reformwerk eingesetzt und begrüßt das neue Gesetz.
Seit mehr als 40 Jahren gibt es Zuwanderung in Deutschland, über sieben Millionen ausländische Einwohner leben dauerhaft bei uns, die meisten davon für immer. Sie sollen gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden. In einem modernen Europa, das Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringt, ist eine praxisorientierte Einbürgerung sehr wichtig.
Entscheidender Ansatz des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ist das Geburtsrecht. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die dauerhaft hier leben, werden deutsche Staatsbürger. Die Kinder, die hier in den letzten zehn Jahren geboren wurden, können ebenfalls auf Antrag ihrer Eltern Deutsche werden. Das neue Recht lässt die doppelte Staatsbürgerschaft bis zur Volljährigkeit zu, danach müssen sie sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Wer nicht von Geburt an Deutscher ist, hat die Möglichkeit und nach 8 statt bisher 15 Jahren einen Anspruch auf die Einbürgerung. Dieses Geburtsrecht passt in eine offene, vom Gedanken Europas und der Globalisierung geprägten Gesellschaft. In NRW leben insgesamt zwei Millionen Menschen mit ausländischem Pass, die durch Schule, Beruf und Freizeit in unserer Gesellschaft verwurzelt sind, zum Teil schon seit vielen Jahren. Das neue Recht gibt ihnen eine Chance, wieder eine Heimat zu empfinden. Damit ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht der Spiegel der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Die Reform bietet die Integration in unsere staatliche Gemeinschaft, sie fordert aber auch, zum Beispiel das Erlernen der deutschen Sprache und das Bekenntnis zum Grundgesetz. Sie fordert auch die eigene Sicherung der Existenz ohne Sozial- oder Arbeitslosenhilfe sowie die Straflosigkeit (mit der Ausnahme von Bagatelldelikten). Soll die Mehrstaatlichkeit grundsätzlich vermieden werden, bleibt durch verschiedene Ausnahmeregelungen Raum für praxisorientierte und gerechte Einzelfallentscheidungen. Ein solches Staatsangehörigkeitsgesetz ist unverzichtbar für eine faire, moderne und offene Gesellschaft, die sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen möchte.
CDU: Für ein bessere Integrationspolitik
Von Willi Zylajew
Integration besteht, nach Ansicht von Rot-GRÜN, im Verteilen von deutschen Pässen und der Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit.
Den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an den Anfang eines Integrationsprozesses zu stellen, macht jedoch die Bemühung um eine Integration bereits im Keim zunichte. Eine richtig verstandene Integration stellt die Einbürgerung ans Ende des Integrationsprozesses. Den Kernpunkt dieses Prozesses stellt eine frühzeitige Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen dar. Sie muss bereits in der Vorschule beginnen. Die gute Beherrschung der deutschen Sprache ist das Fundament für eine erfolgreiche Integration und erhöht die Chancen zur guten, persönlichen und beruflichen Entwicklung.
Die CDU-Landtagsfraktion befürwortet die Einbürgerung lange in Deutschland lebender Ausländer, insbesondere der jungen Erwachsenen. Die Einbürgerung ist Ausdruck einer geglückten Integration. Diese darf jedoch nicht mit einer oberflächlichen Assimilation verwechselt werden. Eine vernünftige Ausländerpolitik bedarf zudem der Balance zwischen Integration und Zuzugsbegrenzung. Dabei ist klarzustellen, dass eine gesellschaftliche, soziale, berufliche als auch rechtliche Integration der Ausländer absoluten Vorrang vor weiterer Zuwanderung hat.
Integration vollzieht sich nicht auf dem Papier und kann auch nicht von oben verordnet werden. Sie muss durch das Mittun der Beteiligten wachsen. Wir wollen ein engagiertes Miteinander aller gesellschaftlichen Gruppen und möchten der Gefahr der Verbreitung von Parallelgesellschaften schon frühzeitig vorbeugen.
Staatlich geförderte Institutionen allein helfen den Menschen nur bedingt. Integration muss im Kleinen, bei Sport und Kulturvereinen, sozialen Einrichtungen und vor allem in den Schulen, wachsen. Es gilt also verbesserte Grundlagen zu schaffen, und zu diesen Grundlagen gehört als unverzichtbarer Bestandteil die Erhöhung der Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen.
Die Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit kann in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden.
GRÜNE: Endlich Geburtsrecht auch in Deutschland
Von Christiane Bainski
Mit dem Eintrift ins neue Jahrtausend gilt nun das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Damit verfügen wir endlich über ein Recht, das dem europäischen Standard entspricht. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass ein unumkehrbarer Einwanderungsprozess stattgefunden hat. Die Einbürgerung wird erleichtert. Auch in Deutschland wird es endlich das Geburtsrecht (lus Soli) geben, das Blutrecht (lus Sanguinis) ist abgeschafft.
Wir machen damit klar: diejenigen, die schon lange bei uns leben, gehören zu uns und sind Teil der deutschen Gesellschaft. Die hier geborenen Kinder von Eltern ausländischer Herkunft betrachten wir nicht als Gäste, sondern sie wachsen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie deutsche Kinder auf. Sie erhalten neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern den deutschen Pass, das Gleiche gilt für Kinder, die am 1.1.2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Ob diese im Alter von spätestens 23 Jahren wirklich einmal zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten wählen müssen, wird die nachwachsende Generation letztlich entscheiden.
Für anerkannte Flüchtlinge wurde ein zentrales Problem gelöst, diese können, wenn sie dies beantragen, unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, ohne gezwungen zu sein, mit dem Verfolgerstaat Kontakt aufnehmen zu müssen, um aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.
Der Anspruch auf Einbürgerung für lange hier lebende Einwanderinnen und Einwanderer wurde deutlich ausgeweitet und in seiner Umsetzung beschleunigt und verbessert. Integration wird dieses Gesetz in erster Linie allerdings dann fördern und beschleunigen, wenn wir das neue Recht auch mit Leben füllen. Wir sollten alle Migrantinnen und Migranten ermuntern, das neue Recht für sich zu nutzen. Bereits jetzt sind die meisten von ihnen bereit, sich zu engagieren und Verantwortung in der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen. Gerade dieses Engagement brauchen wir für die gemeinsame Gestaltung unserer Gesellschaft.
Eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft ist nur dann lebendig und bereichernd für ihre Mitglieder, wenn Minderheiten integriert sind und keine Diskriminierung erfahren. Es ist deshalb auch weiterhin unverzichtbar, offener und verdeckter rechtsradikaler und rassistischer Gewalt eine klare Absage zu erteilen und eine konsequente Antidiskriminierungspolitik durchzusetzen.
Zum Abbau von Benachteiligung gehört auch die Chancengleichheit in Schul- und Berufsausbildung. Ein neues Gesetz allein sichert noch keine Integration. Aber es ist eine wichtige Voraussetzung.