Sprachliche Integration
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine entscheidende Voraussetzung für die berufliche und soziale Integration. Je besser ein Mensch die Sprache des Landes beherrscht, in dem er auf Dauer leben wird, desto größer ist seine Chance, sich in angemessener Zeit zu integrieren. Die Erlangung der deutschen Sprache in Wort und Schrift nach einheitlichen Qualitätskriterien und kontrollierten Lernzielen liegt daher im Interesse des Zuwanderers, aber auch des Aufnahmelandes.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung fördert seit dem Jahr 1974 über den Sprachverband Deutsch für Ausländer e.V. Deutsch-Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer. Jugendliche Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge können zudem zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung Garantiefondsmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Anspruch nehmen. Derzeit wird darüber hinaus die Entwicklung eines Gesamtsprachkonzeptes diskutiert, welches den Kreis der Förderberechtigten nunmehr auf alle Ausländer und Zuwanderer erweitern soll, deren Aufenthalt voraussichtlich von Dauer sein wird.
Berufliche Integration
Eine erfolgreiche Ausländerpolitik setzt neben dem Erwerb guter Sprachkenntnisse die berufliche Integration durch Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Einarbeitung und Verbesserung der Ausbildungssituation insbesondere ausländischer Jugendlicher und Frauen voraus. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung fördert mit verschiedenen Projekten die Berufsbildung sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen und Kursen zur Verbesserung der Integrationschancen.
Soziale Integration
Die soziale Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam von Zuwanderern und deutscher Bevölkerung in einem komplexen gesellschaftlichen Prozess erfolgreich gemeistert werden kann. Trotz erheblicher integrationspolitischer Fortschritte und Erfolge gibt es noch Defizite. Insbesondere bei der Verbesserung des Zusammenlebens von Deutschen und Ausländern und beim konsequenten Vorgehen gegen Ausländerfeindlichkeit sind erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Bei allem Engagement des Staates sind hier vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich aktiv an der Integration der Ausländer zu beteiligen. Extremistischen Bestrebungen muss entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hat ein Bündnis für Demokratie und Toleranz initiiert, das die Werte und Garantien unseres demokratischen Rechtsstaates umsetzt und offensiv vertritt. Alle Bürger sollten sich an diesem Bündnis beteiligen.