M 04.01 Anzahl der Bundestagsmandate verringert
 


Ein weitreichender Beitrag zur Wahlrechtsreform ist die vom Bundestag beschlossene Verringerung der Anzahl der Bundestagsmandate für den Deutschen Bundestag im Jahre 2002 auf 598 Abgeordnete. Zur Zeit ist der Bundestag, gefolgt von Großbritannien mit 650 und Italien mit 630 Abgeordneten, das Parlament mit den meisten Mandaten aller westlichen Demokratien. Im Arbeitsalltag - so wird geltend gemacht - erweise sich der Bundestag als schwerfällig. Die unvermeidliche Folge war die Bildung größerer und zusätzlicher Gremien. Auch die Chance des einzelnen Abgeordneten auf einen Redebeitrag in den parlamentarischen Gremien ist umso geringer, je größer ein Parlament ist. Mit der Verringerung der Abgeodnetenzahl ging es dem Bundestag auch darum, ein Signal für die Verkleinerung des Staatsapparats zu geben ("schlanker Staat").

Die Streichung von Mandaten hat eine Verminderung der derzeit bestehenden Wahlkreise zur Folge. Eine Neueinteilung ist aber auch wegen der zwischenzeitlich erfolgten Bevölkerungsverschiebung notwendig geworden. Die seit der deutschen Einheit 1990 bestehenden 328 Wahlkreise werden ab 2002 (15. Wahlperiode) auf 299 Wahlkreise verringert.

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise vom 1. Juli 1998 (BGBl I, S. 1698ff.) folgende Einteilung auf die einzelnen Länder beschlossen:

  • Baden-Württemberg (gegenwärtig: 37 / neue Anzahl: 36)
  • Bayern (45 / 44)
  • Brandenburg (12 / 10)
  • Bremen (3 / 2)
  • Berlin (13 / 12)
  • Hamburg (7 / 6)
  • Hessen (22 / 21)
  • Mecklenburg-Vorpommern (9 / 7)
  • Niedersachsen (31 / 29)
  • Nordrhein-Westfalen (71 / 64)
  • Rheinland-Pfalz (16 / 15)
  • Saarland (5 / 4)
  • Sachsen (21 / 18)
  • Sachsen-Anhalt (13 / 11)
  • Schleswig-Holstein (11 / 10)
  • Thüringen (12 / 10)
  • gesamt (328 /299)

Diese Verteilung bringt den südlichen Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern relativ geringere Reduzierungen als den nördlichen und östlichen Ländern und bestätigt den Nord-Süd-Wanderungstrend der Bevölkerung, ergänzt um den Ost-West-Trend seit Öffnung der Berliner Mauer (1989). Entsprechend der Verringerung der Anzahl der Wahlkreise werden auch die mittels der Landeslisten zu besetzenden Bundestagsmandate reduziert. Insgesamt wird der Bundestag statt der bisherigen 656 Sitze dann nur noch 598 Sitze umfassen.

Quelle: Infothek des Deutschen Bundestages: Das Wahlrecht in der weiteren Entwicklung.
http://www.bundestag.de/info/wahlen/wahlverfahren/wahlen5.html
download vom 16.10.2001
-> drucken