M 04.03 Überhangmandate bei der Bundestagswahl 1998
 


Überhangmandate
Eigene Graphik nach Zahlen aus: Bundeszentrale für politische Bildung: Thema im Unterricht Nr. 2. Parteien, Bürger und Wahlen (Neudruck 2000), S. 21.

Für die Zahl der Mandate, die die Parteien im neu gewählten Bundestag erhalten haben, waren zunächst die gültigen Zweitstimmen entscheidend, die nach dem Auszählverfahren Hare/Niemeyer in Abgeordnetensitze umgerechnet wurden.

Dies ergab 1998 bei 656 Sitzen für die SPD 285, für die CDU 198, für die CSU 47, für Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls 47 und für die PDS 36 Mandate. Die Hälfte der 656 Abgeordnetensitze, nämlich 328, entfallen auf die Bewerber, die in den 328 Wahlkreisen mit der jeweils höchsten Zahl der Erststimmen direkt in den Bundestag gewählt wurden.

Mit der Zahl der für eine Partei in einem Bundesland errechneten Mandate wird danach die Zahl der direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten verrechnet. Wer mit der Erststimme gewählt ist, erhält unmittelbar einen Abgeordnetensitz in Bonn. Die nicht in Wahlkreisen nominierten oder direkt gewählten Kandidaten erhalten ein Bundestagsmandat, sofern sie mit ihrer Plazierung auf der Landesliste ihrer Partei aufgrund der berechneten und zugeteilten Abgeordnetensitze berücksichtigt werden können.

Eine Partei, die in einem Land mehr Wahlkreismandate mit Hilfe der Erststimmen erzielen konnte, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden, erhält sogenannte Überhangmandate. Das war bei der Bundestagswahl am 27. September 1998 ausschließlich die SPD: Sie erreichte auf diese Weise insgesamt 13 Überhangmandate in fünf Bundesländern.

Aus: Internetangebot des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de/aktuell/bp/98/bp9804/9804110b.htm
Download vom 30.11.2000.
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