Vorzüge der Mehrheitswahl:
1. Verhütung der Parteienzersplitterung:
Das System der relativen Mehrheit enthält eine versteckte "Sperrklausel": Parteien,
die die relative Mehrheit der Wählerstimmen nicht auf sich vereinigen können,
scheiden automatisch aus. Minderheitenparteien haben daher nur in ihren Hochburgen
die Chance, ein Mandat zu erlangen.
2. Stabile Regierungen:
Ein Mehrheitswahlsystem führt tendenziell zu Zweiparteiensystemen und somit
zur Bildung stabiler Regierungen.
3. Förderung politischer Mäßigung:
Da die Wähler der Mitte eine Wahl entscheiden, sind die konkurrierenden Parteien
gezwungen, sich in ihrer Programmatik an der gemäßigten Wählerschaft der Mitte
zu orientieren.
4. Förderung des Wechsels in der Regierungsausübung:
Bereits kleine Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen
können durch den Disproportionseffekt große Veränderungen an Mandaten auslösen.
5. Personenwahl:
Aufgrund der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise entsteht eine enge Verbindung
zwischen Wähler und Kandidat. Der Wähler entscheidet bei seiner Stimmabgabe
eher über Personen als über Parteien.
6. Direkte Wahl der Regierung:
Der Wähler entscheidet bei der Wahl unmittelbar über Regierung und Opposition,
so daß nicht die Parteien in Koalitionsverhandlungen die Regierungsführung aushandeln.
7. Unabhängigkeit des Abgeordneten gegenüber seiner Partei:
Durch die direkte Wahl im Wahlkreis wahrt der Abgeordnete eine unmittelbare
Verbindung zum Wähler.
Auswirkungen der Mehrheitswahl:
- Zweiparteiensystem
- Parteiliche Mehrheitsbildung
- Stabile Regierungen
- eindeutige Zurechnungsfähigkeit der politischen Verantwortung