Zunächst werden die für die verbundenen Landeslisten der einzelnen Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Danach werden die 656 zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen.
Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste", die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt. Bei gleichen Zahlenbruchteilen ("Resten") entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen sind diese jeweils parteiintern auf die einzelnen Landeslisten aufzuteilen, was ebenfalls nach dem oben erläuterten Rechenverfahren erfolgt.