Die traditionelle Einteilung nach der Stellung im Beruf (Selbständige, mithelfende
Familienangehörige, Beamte, Angestellte und Arbeiter) spiegelt heutzutage nur
noch in sehr eingeschränktem Maße die soziale Struktur der Erwerbstätigen wider.
Jede einzelne Gruppe - insbesondere die Angestellten - bietet mittlerweile eine
breite Palette hierarchischer Einstufungsmöglichkeiten. Die historisch gewachsene
Einteilung bringt jedoch gesellschaftliche Veränderungen zum Ausdruck und ist
darüber hinaus weiterhin für das rechtliche Beschäftigungsverhältnis (z.B. Zugehörigkeit
zur Rentenversicherung) von Bedeutung.
1999 standen 88,7% aller Erwerbstätigen im früheren Bundesgebiet und 91,6 %
in den neuen Ländern und Ost-Berlin in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, d.h.
sie waren als Arbeiter, Angestellte (einschließlich Auszubildende) oder Beamte
tätig. Die Angestellten hatten mit 48,7 bzw. 47,4 % den größten Anteil, gefolgt
von den Arbeitern mit 32,9 bzw. 40,0 %. Selbständige waren mit 10,3 % im früheren
Bundesgebiet und mit 8,2 % in den neuen Ländern und Ost-Berlin, Beamte mit 7,1
% in den alten und 4,2 % in den neuen Bundesländern vertreten. Auf die unbezahlten,
zumeist in der Landwirtschaft tätigen mithelfenden Familienangehörigen entfiel
ein Anteil von 1,0 bzw. 0,2 %.
Die Struktur der Erwerbstätigen nach der Stellung im Beruf hat sich in den
letzten vier Jahrzehnten erheblich verändert: Während der Anteil Selbständiger
und mithelfender Familienangehöriger an den Erwerbstätigen von 1950 bis 1999
im Westen gravierend zurückging, hat sich der der Angestellten und Beamten fast
verdreifacht. Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten
langfristigen Wandel in der Wirtschaftsstruktur zu sehen. So hat beispielsweise
der Rückgang der Erwerbstätigenzahlen in der Landwirtschaft mit ihrem hohen
Anteil an Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen zu einem Rückgang
dieser beiden Gruppen insgesamt beigetragen. Durch das starke Anwachsen des
tertiären Sektors (Dienstleistungen) nahm hingegen die Zahl der Angestellten
beträchtlich zu.
In West und Ost weist der Anteil der Selbstständigen, der mithelfenden Familienangehörigen
und der abhängig Erwerbstätigen für Männer und Frauen typische Unterschiede
auf. Unter den erwerbstätigen Männern im früheren Bundesgebiet war 1999 der
Anteil Selbstständiger (13,1 %) etwa doppelt so hoch wie unter den Frauen (6,5
%). Bei den Beamten betrugen die entsprechenden Anteile 8,5 bzw. 5,2 %. in den
neuen Bundesländern waren im April 1999 10,5 % aller männlichen Erwerbstätigen
selbstständig, aber nur 5,4 % aller weiblichen. Der Anteil der Beamten lag bei
5,4 %, der Wert für Beamtinnen betrug 2,7 %. Weibliche Erwerbstätige übten überwiegend
Angestelltenberufe aus (früheres Bundesgebiet: 62,8 %; neue Länder und Berlin-Ost:
67,0 %). Von den erwerbstätigen Männern war jeweils der größere Teil (39,8 bzw.
52,6 %) als Arbeiter tätig.
Die berufliche Stellung hängt eng mit dem Ausbildungsstand der Erwerbstätigen
zusammen. So sind Personen mit Fach-, Fachhoch- oder Hochschulabschluss unter
den Selbstständigen und Beamten wesentlich häufiger vertreten als in den übrigen
Berufsgruppen. Eine Lehre bzw. eine Anlernausbildung dominiert dagegen bei den
Arbeitern.
Aus: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 1999. Zahlen und Fakten
über die Bundesrepublik Deutschland. Aktualisierte Ausgabe, Bonn 2001,
S. 92-93.