Grundlegendes zur Kandidatur Kandidaten für den deutschen Bundestag
Welche Möglichkeiten gibt es, als Kandidat nominiert zu werden? Grundsätzlich sieht unsere Verfassung zwei Möglichkeiten vor, in den deutschen Bundestag zu gelangen: Zum einen die persönliche Kandidatur im Wahlkreis, zum anderen über eine Kandidatur auf der Landesliste.
Kandidatur im Wahlkreis (Direktmandat)
Deutschland ist in 328 Wahlkreise eingeteilt, wobei jeweils ähnliche Einwohnerzahlen die Richtschnur zu deren Einteilung bilden. Jeder Wahlkreis entsendet den Abgeordneten, der nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt wurde, in den Bundestag. Um als Direktkandidat zugelassen zu werden, muß man jedoch, falls man keiner Partei angehört, 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem entsprechenden Wahlkreis aufweisen. Für Mitglieder einer Partei ist es ausreichend, daß der Landesvorstand der Partei den Wahlvorschlag unterschreibt, jedoch muß die Partei in den letzten 6 Jahren an einer Wahl teilgenommen haben, ansonsten müssen auch diese Bewerber 200 Unterschriften sammeln.
Kandidatur über die Landesliste
Ein zweiter Weg in den Bundestag führt über die Landesliste einer Partei. Die Kandidaten der Landeslisten werden mit der Zweitstimme gewählt, wobei eine große Anzahl an Zweitstimmen besonders viele Kandidaten der Partei in den Bundestag entsendet (Verhältniswahl). Die Kandidaten werden dabei in der Reihenfolge der Landesliste berücksichtigt, welche von der Partei festgelegt wird. Der Wähler hat keinen Einfluß auf die Reihenfolge.
Wie wird man Kandidat/in einer Partei?
Eine realistische Chance, in den Bundestag zu kommen, haben jedoch nur engagierte Parteimitglieder. Die Parteien bestimmen die Auswahl ihrer Kandidaten für den Bundestag. Dabei sind demokratische Grundsätze (innerparteiliche Demokratie) zu beachten. Wie die einzelnen Parteien diesen Ansprüchen genügen, läßt sich beispielhaft den Ausführungen der Kandidaten für den Wahlkreis 99 (Münster) entnehmen:
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