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Institut für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften (IfES)
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Aktuelle Projekte


Projekt: Handbuch der Evangelischen Ethik – hg. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber (Berlin), Prof. Dr. Torsten Meireis (Bern) und Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster)

Das HANDBUCH DER EVANGELISCHEN ETHIK (HEE) soll für Studium, Lehre und wissenschaftliche Forschung die Funktion eines Lehrbuchs erfüllen, das die Wissensbestände protestantischer Ethik in der Ausdifferenzierung ihrer Teilgebiete auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion und unter Bezugnahme auf die angrenzenden Disziplinen in Philosophie, Rechts-, Sozial- und Naturwissenschaften zuverlässig darbietet. Darüber hinaus sollen einer weiteren Öffentlichkeit in Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Gesundheitswesen, Medien sowie in den Kirchen selbst übersichtliche und kompakte Informationen zur ethischen Urteilsbildung aus protestantischer Perspektive auf den gegenwärtig und künftig wichtigsten Handlungs- und Konfliktfeldern gegeben werden. Insgesamt soll auf eine Profilierung des evangelischtheologischen Zugangs geachtet werden, die sich jedoch gegenüber der einschlägigen philosophischen Debatte nicht apologetisch abgrenzt, sondern sich zu ihr ebenso in ein konstruktiv-kritisches Verhältnis setzt wie zur ökumenischen Diskussionslage. Da sich die geplante Veröffentlichung sowohl an ein akademisches Fachpublikum als auch an eine Leserschaft wendet, die im Rahmen ihrer alltäglichen Praxis und beruflichen Verantwortung an ethischen Fragen interessiert ist, wird eine größtmögliche Verbindung von wissenschaftlichem Standard und allgemeinverständlicher sprachlicher Form angestrebt. Um die Rezeption durch den avisierten weiten Adressatenkreis nicht zu erschweren, umfasst das HEE nicht mehr als einen Band. Es wird im C.H. Beck Verlag München erscheinen.

Das Publikationsprojekt stellt für die deutschsprachige evangelische Ethik ein Novum, aber auch ein dringendes Desiderat dar. Nur annäherungsweise Vergleichbares wurde erst- und letztmals mit dem dreibändigen ‚Handbuch der Christlichen Ethik’ (Freiburg/Gütersloh 1978/1982, aktualisierte Neuausgabe 1993) als evangelischkatholisches Gemeinschaftswerk versucht. Abgesehen davon, dass die Beiträge dieses Werkes inzwischen weitgehend überholt sind, war es zu umfangreich angelegt und wenig transparent aufgebaut. Außerdem erfordern die religionskulturellen Unterschiede zwischen Protestantismus und Katholizismus, die nach wie vor in den theologischhermeneutischen Voraussetzungen, normativen Traditionen, kirchlich-institutionellen Bezügen und auch in der konkreten Urteilsbildung sichtbar werden, eine eigenständige Präsentation evangelischer Ethik im hier beschriebenen Format. Dies gilt auch und gerade angesichts der Herausforderungen eines sich verstärkenden Werte- und Überzeugungspluralismus, der die ‚säkulare Option’ (Charles Taylor) einschließt. Das HEE wird 11 Kapitel enthalten, die jeweils als Ganze von einem Autor oder einer Autorin verfasst werden. Dadurch – sowie durch die überschaubare Zahl der Beteiligten – soll ein höheres Maß an inhaltlicher Kohärenz erreicht werden als sonst bei Handbüchern oft üblich.



Die religiöse Tiefengrammatik des Sozialen - Die Bedeutung der Religionsgemeinschaften für den normativen Hintergrund europäischer Wohlfahrtsstaatlichkeit - Institut für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften / Institut für Christliche Sozialwissenschaften. Gefördert durch: Exzellenzcluster 'Religion und Politik' der WWU

Die Debatten um das Selbstverständnis und die Wertgrundlagen des "europäischen Sozialmodells" spielen in den Identitätsbildungsprozessen der Europäischen Union eine elementare Rolle. Die modernen europäischen Wohlfahrtsstaaten sind aus komplexen Kooperations-, Bekämpfungs- und Transformationskonstellationen zwischen Staat und religiösen Glaubensgemeinschaften entstanden, die bisher nur anfangsweise aufgearbeitet worden sind. Unübersehbar ist, dass die normative "Tiefengrammatik" des modernen Wohlfahrtsstaates in hohem Maße, wenn auch in hochgradig diffuser Weise, durch religiös vermittelte Wohlfahrtsimpulse und Wertmuster geprägt worden ist – und bis heute geprägt wird, wobei sich das Spektrum beteiligter Konfessionen und Religionen durch die Arbeitsmigration und die Individualisierung moderner Religiosität deutlich verbreitert hat.

In der Forschung zur wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung in Deutschland und Europa wird die Frage nach religiösen und konfessionellen Grundlagen und Einflussfaktoren nur selten gestellt. Während die an religiösen Aspekten interessierte neuere Wohlfahrtsforschung überwiegend eine politologische oder soziologische Perspektive verfolgt und auf Westeuropa begrenzt ist, geht es im Projekt um eine perspektivische und geographische Ergänzung dieser Sichtweise. Einerseits verfolgt es das Ziel, die theologische Perspektive, gleichsam die Binnensicht der religiösen Gemeinschaften, in das Gesamttableau zu integrieren, andererseits soll die bisherige Forschung durch den Blick nach Ost- und Südosteuropa erweitert werden. Der religiösen Dimension der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung in Deutschland und Europa wird in zwei Teilprojekten nachgegangen: einer Rekonstruktion der wichtigsten die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung in Deutschland prägenden Semantiken wie z.B. "Arbeit", "Armut", "Familie", "Solidarität", "Verantwortung" und "Subsidiarität" (Teil A) und einer vergleichenden Analyse religiös-konfessioneller Einflussfaktoren in 13 europäischen Ländern (Teil B). Die Leitfrage des Gesamtprojekts lautet: Sind religiöse Traditionen aus sich selbst heraus wohlfahrtsstaatsproduktiv oder entwickeln sie diese Produktivität erst unter bestimmten historischen Bedingungen (z.B. in politisch-gesellschaftlichen Konfliktkonstellationen), und wenn dies so ist, unter welchen?

Das Projekt ist Teil des Forschungsfeldes "Normativität" des Exzellenzclusters "Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne". Jedes der beiden Teilprojekte wurde auf einem interdisziplinären Workshop diskutiert:

"Religiöse Dimensionen wohlfahrtsstaatlicher Leitsemantiken in Deutschland seit dem Kaiserreich", Münster, 26./27.06.2009.
"Religion und Wohlfahrtsstaatlichkeit in Europa / Religion and the Welfare State in Europe", Münster, 27./28.11.2009.

Link zur Projektseite auf der Homepage des Exzellenzclusters

Die ekklesiologische Legitimität verschiedener steuerbasierter Kirchenfinanzierungsmodelle - am besonderen Beispiel des otto per mille in Italien - Thorsten Maruschke

In meiner Arbeit greife ich die kirchliche und öffentliche Diskussion auf, die in Deutschland zur Kirchenfinanzierungs mittels Kirchensteuer geführt wird und gehe zugleich in drei wesentlichen Punkten über sie hinaus: Ohne den pragmatischen Druck, aus meinen Ergebnissen sofort handlungsleitende Haushaltsprinzipien ableiten zu müssen, kann ich besonnener und grundsätzlicher ansetzen. Dies geschieht einerseits, indem ich das öffentlich zwar viel diskutierte aber wenig gekannte italienische Modell erstmals für den deutschen Sprachraum aufarbeite und damit die Systemfrage, die in der deutschen Debatte verboten scheint, explizit stelle. Als drittes Korrespondenzmodell beziehe ich außerdem das Modell des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins (dbv), das für sich beansprucht, die Anregungen aus dem italienischen Modell in die deutschen Verhältnisse hinein zu übertragen, mit ein. Grundsätzlich ist die Herangehensweise andererseits insofern, als dass ich ekklesiologisch und damit theologisch ansetze und die Frage nach dem zugrunde liegenden Kirchenbild stelle und die allzu oft theologievergessene Debatte damit in den Raum der wissenschaftlichen Theologie reintegriere. Die Analyse der wesentlichen Debattenstränge, die die Diskussion um die Modelle geprägt haben, ergab, dass nicht nur aus deutscher Perspektive das italienische Modell als erstrebenswert gilt, sondern dass auch umgekehrt aus italienischer Perspektive oft neidisch nach Deutschland geschaut wird. In beiden Fällen liegt dem der einfache Mechanismus zugrunde, dass das jeweils andere Modell Fragen löst, die das eigene Modell aufwirft. Zugleich erbrachte diese Analyse der Debatten auch schon die wesentlichen Fragehinsichten, die in ekklesiologischer Perspektive an eine theologisch legitime Kirchenfinanzierung zu stellen sind: Das theologische Staatsverständnis; die Armut der Kirche; die Gerechtigkeit des Finanzsystems; der Stellenwert der Diakonie. Sie sind Grundlagen der Suche nach theologisch verantworteten Kriterien der Kirchenfinanzierung, die in einem zweiten Hauptteil erarbeitet werden sollen. Wenn diese Kriterien abschließend in einem auswertenden Teil auf die drei Modelle angewendet werden, so bekommen sie theologische Tiefenschärfe, die eine Beurteilung erlaubt und in theologisch motivierten Hinweisen für die Kirchenfinanzierung münden kann. Darauf zielt die Arbeit: Theologische Kriterien zu entwickeln, die einerseits zur kritischen Würdigung der behandelten Modelle dienen können, andererseits aber auch Leitgedanken zur Entwicklung eines neuen Kirchenfinanzierungsmodelles bieten.



Der Paradigmenwechsel im Verständnis der Menschenrechte in der „Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten“ des Ökumenischen Rates der Kirchen in den 1960er und 1970er Jahren (in Verbindung mit dem DFG Projekt (Karlsruhe) „Auf dem Weg zum globalisierten Christentum: Die europäische protestantische Ökumene und die „Entdeckung“ der „Dritten Welt“ (1966-1973)“) – Christian Albers

Seit seiner Gründung nach dem 2. Weltkrieg maßen der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und seine „Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten“ (KKIK) den Menschenrechten eine hohe Bedeutung zu. Unter Menschenrechten wurden zunächst vornehmlich die politischen und bürgerlichen Freiheits- und Abwehrrechte verstanden, insbesondere das Recht auf Religionsfreiheit. In den 1960er und 1970er Jahren stellte eine neue Generation von Mitarbeitern und Delegierten beim ÖRK den Vorrang der Religionsfreiheit jedoch zugunsten von sozialen, wirtschaftlichen und kollektiven Rechten zunehmend in Frage. In der Dissertation wird dieser Paradigmenwechsel vor dem Hintergrund der globalen Umbrüche und der Globalisierung des ÖRK in den 1960er und 1970er Jahren analysiert. Nach einer zeithistorischen Darstellung und der Analyse dieses Paradigmenwechsels soll das neue Menschenrechtsverständnis theologisch und sozialethisch gedeutet werden. Kann man –angesichts einer damals wiederholt vorgebrachten Forderung einer theologischen Durchdringung des ökumenischen Menschenrechtsdiskurses – von einer „Theologisierung der Menschenrechte“ sprechen? Welche Rolle spielte die Theologie der unterschiedlichen Konfessionen sowie die Befreiungstheologie in der Entwicklung dieses neuen Menschenrechtsverständnisses? War der neue ökumenische Menschenrechtsdiskurs ethisch anschlussfähig an säkulare Deutungsmuster? Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, in welchem Verhältnis Anspruch und Wirklichkeit einer theologischen Durchdringung der Menschenrechte im ÖRK standen.



‚Gut‘ und ‚Kapital‘. Zwei Grundbegriffe der Gesellschaftstheorie bei Friedrich Schleiermacher und Pierre Bourdieu im Vergleich - Mag. theol. Johannes Huck

Der Begriff des Gutes ist die Zentralkategorie der philosophischen Ethik Schleiermachers. Sein dezidiert güterethischer Ansatz geht davon aus, dass jegliche Ethik defizitär bleiben muss, wenn sie es nicht schafft, die derealisierende, tugend- und pflichtethische Perspektive auf den handelnden Einzelnen aufzubrechen und die Sittlichkeit in ihrer naturwerdenden Verwirklichung durch die gesellschaftliche Arbeit der Gesamtheit der Einzelnen zu begreifen. Ethik wird so zu einer umfassenden Theorie von den im weitesten Sinne kulturellen Hervorbringungen. Der Begriff des Kapitals ist ein zentraler Begriff von Pierre Bourdieus Soziologie im Zusammenhang seiner „nichtökonomistischen Ökonomie der symbolischen Güter“. Er bezeichnet gleichzeitig kulturelle Hervorbringungen wie Machtmittel, die in Strategien zur sozialen Reproduktion eingesetzt werden sowie in Strategien zur (einen je spezifischen Profit versprechenden) Positionierung in den Feldern der Kulturproduktion.
Das Projekt will nun den spekulativ-ethischen Begriff des Gutes als eines sittlich Guten darauf hin befragen, inwiefern er einer empirisch gesättigten, wissenschaftlichen Beschreibung der sozialen Wirklichkeit standhält; und es will den Begriff des Kapitals daraufhin abtasten, inwiefern er einer (güter-)ethisch akzentuierten Rekonstruktion zugänglich ist.
Als Arbeitshypothese dient dabei einerseits die Beobachtung, dass der Gutbegriff bei Schleiermacher ein neues Kriterium erhält, wodurch er in genauen Gegensatz zum Bourdieuschen Kapitalbegriff gerät: das Kriterium der Nichtexklusion; andererseits die vermutete Übereinstimmung beider Konzepte in ihrem grundlegendsten generativen Schema: einer in einem spezifischen Sinne relationalen Epistemologie.



Theologie und Gesellschaft - Zum Programm einer christlichen Gesellschaftslehre im Anschluss an Eilert Herms - Dr. Alexander Heck

Das im Titel angesprochene Verhältnis von Theologie und Gesellschaft ist grundlegend für die Stellung der Religion in der Moderne, für eine modernitätsfähige Theologie und auch für eine Gesellschaft selbst, die (immer noch) christliche Werte in ihrer moralischen Infrastruktur beansprucht und geltend macht.
Das Interesse dieser Untersuchung richtet sich auf einen theologischen Entwurf, der das Verhältnis von Theologie und Gesellschaft systematisch, d.h. kategorial entfaltet. Mit „kate-gorial“ ist gemeint, dass alle Beschreibungen von Gesellschaft auf kategorialen Vorausset-zungen beruhen, also selbst nicht empirisch gewonnen oder begründet sind, sondern umge-kehrt dazu dienen, „die Empirie allererst zu erfassen und zu strukturieren“ (Johannes Fi-scher). Vor dem Hintergrund einer im christlichen Glauben selbst enthaltenen Empirie und Ontologie, also insgesamt eines christlichen Wirklichkeitsverständnisses wird die Orientie-rungs- und Motivationskraft des Glaubens für den einzelnen und sein Handeln sowie seine Gestaltungskraft für die Gesellschaft insgesamt dargelegt.
Während mit Eilert Herms die Frage nach dem Verhältnis von Theologie und Gesellschaft im Pogramm einer christlichen Gesellschaftslehre angegangen und dargelegt werden soll, er-folgt im Anschluss an Herms – und d.h. in Fortführung bzw. kritisch-konstruktiver Ergänzung bzw. Erweiterung seiner Position - die begriffliche und damit auch methodische Differenzie-rung in eine Begründungs- und in eine Anwendungsebene innerhalb der theologischen Ethik selbst. Mit dieser deutlichen Aufgaben(zu)teilung und Aufgabendifferenzierung soll der Ten-denz einer Dogmatisierung der Ethik, aber auch einer Ethisierung der Dogmatik entgegenge-arbeitet werden.
Die Theologie braucht dafür eine eigene, thematisch und methodisch selbständige Disziplin, die das exegetisch- hermeneutisch herausgearbeitete, historisch rekonstruierte und dogma-tisch-begrifflich entfaltete christliche Wirklichkeitsverständnis (credenda) mit der gesellschaft-lichen Realität, ihrer Komplexität und ihrer Kontingenz in Verbindung bringt, um vor und ne-ben jeder pädagogischen und pastoral-seelsorgerlichen Aufgabenstellung, überhaupt die Bedingungen der Möglichkeit eines sittlichen Handelns im Hinblick auf die Fähigkeiten des Menschen und im Hinblick auf die gesellschaftlichen (Rahmen-)Bedingungen der Existenz und des Handelns (agenda) zu erörtern und über ein bereitgestelltes spezifisches Wissen über den Menschen und seine gesellschaftliche Wirklichkeit auch zu ermöglichen. Darin ein-geschlossen sind dann auch die folgenden Aufgaben, nämlich die ethische Situation als Kon-flikt- und als Handlungssituation zu bestimmen, also das ethische Problem zu identifizieren und vor dem Hintergrund von Menschen- und Sachkenntnis mögliche Handlungsalternativen entlang bestimmter oder noch bzw. neu zu bestimmender Normen und Werte zu entwickeln.





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