Praktikum
Das vierwöchige Praktikum dient dazu, die mit der Zusatzqualifikation intendierte Verzahnung von universitärer Ausbildung und pädagogischer Praxis kritisch-reflektierend herzustellen. Die Studierenden sollen sich mit zentralen Fragen eines pädagogischen Arbeitsfeldes auseinandersetzen und prüfen, wie sich Ziele, Aufgaben und Methoden pädagogischen Handelns unter Rückgriff auf unterschiedliche mediale Optionen neu fassen lassen.
Daneben dient das Praktikum dem Erkunden konkreter Praxisfelder sowie der geforderten pädagogischen Qualifikationen, um den jeweils gegebenen medienbezogenen Innovationsbedarf kennen zu lernen und einschätzen zu können. Unter anderem sollen Anregungen für eine Fortentwicklung der universitären Angebote gewonnen werden. Auch kann das Praktikum dazu genutzt werden, sich mit den unterschiedlichen Formen und dem ‚Alltagsgeschäft' von mediengestützter Arbeit vertraut zu machen und dabei verschiedene Formen von Medienproduktion kennen zu lernen.
Für ein derartiges Praktikum kommen neben Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen verschiedene Medien-Arbeitsfelder in Frage: z.B. ein (lokaler) Radiosender, eine Zeitungsredaktion, eine Fernsehanstalt, ein allgemeiner Verlag, ein Schulbuchverlag, ein Softwarehersteller, eine Bürgerfunkgruppe bzw. ein offener Kanal, ein Internetprovider, eine Pressestelle, eine Werbeagentur o.ä.
Das Praktikum kann auch im Rahmen von speziellen Projekt- und Praxisaktivitäten der Hochschule selbst absolviert werden (z.B. in Zusammenhang mit dem Implementieren von mediengestützten Modulen in der pädagogischen Praxis). Das Praktikum ist nicht an den Raum Münster gebunden. Die Auswahl einer Praktikums-Stelle ist mit der AS Medienpädagogik abzustimmen. Die AS Medienpädagogik ist bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen und Institutionen behilflich.
Im (Fach-)Studium absolvierte (Schul-)Praktika können nicht anerkannt werden.
Die Praktikumstätigkeit ist von der Stelle, an der das Praktikum abgeleistet wird, zu bestätigen. (ggf. Vordruck Bestätigung über die Praktikumstätigkeit).
Der anzufertigende Praktikumsbericht dient dazu, die Erfahrungen und Beobachtungen strukturiert festzuhalten und zu reflektieren. Der Bericht ist also keine tages- oder stundengenaue Auflistung der einzelnen Tätigkeiten, sondern eine nach inhaltlichen Gesichtspunkten vorgenommene Aufarbeitung (u.a. auch unter Einbeziehung einschlägiger Fachliteratur und unter Bezug auf Studieninhalte).
Der Praktikumsbericht ist dem Praktikumsbetreuer vorzulegen und wird dort geprüft. Ist im Bericht eine hinreichende Reflexion des Praktikumfeldes erkennbar, erfolgt eine Anerkennung des geleisteten Praktikums.


