Keine Studiengebühren/Studienbeiträge für MIEBU
MIEBU ist und bleibt auch weiterhin gebührenfrei!
MIEBU fällt nicht unter die Regelung des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes. Bei Einschreibung und Rückmeldung zu diesem Studiengang werden daher keine Studiengebühren erhoben.
Einzige Voraussetzung ist, dass man ausschließlich für MIEBU eingeschrieben ist.
Links zu weiteren Informationen:
Informationsseite der WWU zum Thema Studienbeiträge
Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben der WWU vom 15.03.2007
Hochschulrecht in NRW
Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung - StBAG-VO -) vom 06.04.2006
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes NRW (Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung - StBAG-VO) vom 14.06.2006


