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Was ist Fundamentaltheologie?

 

Einführende Hinweise im Blick auf den in Münster angebotenen Vorlesungszyklus und das ihm zu Grunde liegende Buch:
Jürgen Werbick, Den Glauben verantworten. Eine Fundamentaltheologie, Freiburg – Basel – Wien 32005

Wenn man sich gegenüber Zeitgenossen, die nicht am theologischen Sprachspiel teilnehmen, als Fundamentaltheologe „outet“, so tut man gut daran, die Erläuterung nachzuschieben, mit Fundamentalismus habe das rein gar nichts zu tun. Ein naheliegendes oder einfach nur ein uninformiertes Missverständnis? Die Rückbesinnung auf die „Fundamente“ begegnet vielfach als konservative Attitüde oder Forderung: So vieles stürze zusammen, weil die Fundamente untergraben oder nicht mehr tief genug gegründet würden. Zukunft werde verspielt, wenn man sich nicht gegen unverantwortliche Fundament-Zerstörer schütze und die Geltung fundamentaler „Werte“ gegen sie verteidige. Solche Warnungen mögen nicht völlig unberechtigt sein. Aber sie sind offenkundig einseitig, im ursprünglichen Wortsinn reaktionär. Sie wollen auf Zersetzungs- und Zerstörungsprozesse reagieren, die deshalb als solche identifiziert werden müssen. Die Fundamentaltheologie wäre nicht gut beraten, würde sie ihre Arbeit am „Fundamentalen“ selbst in diese Perspektive rücken. Aber sie ist zweifellos mit einem tiefreichenden Zwiespältigwerden jener Voraussetzungen konfrontiert, die es noch vor der europäischen Aufklärung erlaubten, von Gott, Offenbarung, Erlösung, Kirche als Wirklichkeiten zu sprechen, auf die man sich vernünftigerweise einlassen durfte. Dem theologisch-wissenschaftlichen „Durcharbeiten“ dieser Zwiespältigkeiten hat sich die Fundamentaltheologie zu widmen.

Im Zentrum des Lehrangebots am Münsteraner Seminar für Fundamentaltheologie steht deshalb ein vierteiliger Vorlesungszyklus, dem mein Buch Den Glauben verantworten zu Grunde liegt. Die Titel der einzelnen Semestervorlesungen entsprechen den Hauptteilen dieses Buches:

  • Streitfall Religion
  • Streitfall Offenbarung
  • Streitfall Erlösung
  • Streitfall Kirche.

Damit ist die klassische Abfolge der fundamentaltheologischen Traktate aufgenommen (demonstratio religiosa, demonstratio christiana, demonstratio catholica).

Diese Abfolge wird insofern modifiziert, als der mittlere Traktat in einen Offenbarungstraktat und einen Erlösungstraktat (Soteriologie) aufgeteilt wird. Die Aufteilung selbst ist nicht außergewöhnlich; die im engeren Sinn offenbarungstheologische und die eher christologische Fragestellung wurden vielfach gesondert abgehandelt. Die soteriologische Akzentuierung der christologischen Fragestellung verdankt sich sowohl der Einschätzung, das Christentum sei durch den Zerfall des herkömmlichen Verständnisses von Erlösung in seine bis heute dramatischste und weiter andauernde Glaubwürdigkeitskrise geraten, als auch dem fundamentaltheologischen Urteil, das christliche Verständnis von Offenbarung könne nur hinreichend expliziert werden, wenn man Gottes Selbstoffenbarung als Heilsmitteilung versteht.

Die Traktate tragen auch nicht mehr den Namen „demonstratio“ (Beweisgang), sondern den Titel „Streitfall“. Das mag man als Zurücknahme des Beweisanspruchs werten. Es zeigt sich darin jedenfalls die veränderte Diskurssituation, in der sich die Fundamentaltheologie vorfindet. Streitfall meint die vor Gericht verhandelte „causa“. Christlicher Glaube ist vielfach angeklagt: der Unbegründetheit seiner Versprechungen, der Unvernünftigkeit seiner Voraussetzungen und Deutungen, der Unmenschlichkeit seines Lebensentwurfs und seiner Forderungen. Diese Anklagen zwingen zu einer Rechenschaft, die sich ihnen ehrlich stellt und doch zu zeigen versucht, dass man ihnen im Entscheidenden und Letzten nicht Recht geben muss; zu einer Rechenschaft, die sich von den Anklagen herausfordern, aber nicht den Rahmen vorgeben lässt, in dem sie die Glaubwürdigkeit des Christlichen mit guten Gründen zu erweisen sucht. So ist diese Rechenschaft mehr als bloße Verteidigung. Aber sie bleibt von den Anklagen in Pflicht genommen, so zu argumentieren, dass die Anklagenden verstehen können müssten, was gegen das Recht ihrer Anklagen im Entscheidenden spricht. Und das heißt: sie ist auf vernünftiges Argumentieren verpflichtet. Dass der Streit, der in den einzelnen Streitfällen ausgetragen wird, aber letztlich darum gehen muss, was vernünftig genannt zu werden verdient, und schließlich darum, wie es als solches ausgewiesen werden kann, das versteht sich bei alldem eigentlich von selbst. Darauf haben „letztbegründungsorientierte“ fundamentaltheologische Entwürfe zu Recht hingewiesen. Aber sie haben vielleicht die Möglichkeiten überschätzt, diesen Streit „erstphilosophisch“ gegenstandslos zu machen.

Mit der Charakterisierung der vier Traktate als Streitfälle soll durchaus der alte Name Apologetik wieder zu Ehren gebracht werden: als Rechenschaftsablage angesichts konkreter Bestreitungen religiös-theologischer Geltungsansprüche; als Antwortversuch auf kritische Anfragen; als die argumentative Verteidigung bestrittener Voraussetzungen, auf die theologisch nicht verzichtet werden kann. Der Name Apologetik hat freilich keinen guten Klang. Er scheint auf bloße Verteidigung festgelegt, auf interessegeleitete Verteidigung des Status quo. Man traut den Apologeten mehr Retten-Wollen als Wahrheitsliebe zu, mehr taktisches Kalkül im Interesse des „Besitzstandes“ als argumentative Fairness. Die Namensfrage ist nicht letztlich ausschlaggebend für Stil, Anspruch und Vorgehen der Disziplin. Der apologetische Akzent ist ja vor allem wissenschaftsdidaktisch ausgeprägt: Die Traktate beginnen jeweils mit einer ausführlichen Darstellung und Diskussion der Kritik-Geschichten. Zuerst soll zur Kenntnis genommen werden, wie – vor allem seit der Aufklärung – die fundamentalen Gegebenheiten christlichen bzw. katholischen Selbstverständnisses in Frage gestellt und mit welchen Argumenten sie abgelehnt wurden. Und in den folgenden Kapiteln soll ernst genommen werden, was hier zur Kenntnis genommen wurde. Das erste Teilkapitel gibt die zentrale Problematik vor, an der sich die vier Kapitel der systematischen Vergewisserung abarbeiten werden. Für die systematischen Vergewisserungen insgesamt gilt, dass sie sich der theologischen Begründungs-Pflicht nicht entziehen wollen und deshalb Mitverantwortung für die Kriteriologie einer theologisch-rationalen Begründung übernehmen müssen; dass sie in diesem Sinne fundamentaltheologische Verbindlichkeit beanspruchen.

Angeklagt wird der Glaube, der sich theologisch Rechenschaft zu geben versucht über sein Herausgefordertsein durch das kritische Denken und die lebensweltlichen Selbstverständlichkeiten der Gegenwart, aber nicht nur von denen, die Religion und Offenbarungsglauben für überholt halten, sondern auch von einem Glaubens-Fundamentalismus, der die Theologie wegen dieses Versuchs schon auf der falschen Seite sieht: als Komplizin eines Zeitgeistes, dem sie faktisch eher zustimme als widerspreche. Fundamentaltheologie muss – nicht zum ersten Mal in der Geschichte dieser Disziplin – ihr Dialogprojekt innerkirchlich verteidigen. Sie steht wie schon in der Modernismuskrise zu Beginn des 20. Jahrhunderts einem Traditions-Bewusstsein gegenüber, das sich nur noch „intern“ legitimieren will und den Marsch ins gesellschaftlich-geistige Ghetto für die einzige Rettung hält. Diese innerkirchliche Verantwortung verlangt von der Fundamentaltheologie einen weit größeren theologie- und geistesgeschichtlichen Aufwand, als er in der Vergangenheit nötig gewesen sein mag. Dem Rückzug auf Traditionalismus und Fundamentalismus kann man nur so begegnen, dass man deren Selbstlegitimation durch Tradition und undifferenzierte „Heiligsprechung“ kirchlicher Traditionen als hilflose Problemverdrängung durchschaut. Die Leser und Leserinnen meines Buches bzw. die Hörerinnen und Hörer meiner Vorlesungen mögen die mitunter anstrengenden problemgeschichtlichen Vergewisserungen als den Versuch verstehen, das von allen Anfragen unbeirrte Bewusstsein eines unangefochtenen Traditionsbesitzes als das erscheinen zu lassen, was es tatsächlich ist: als die Kapitulation vor den Aufgaben einer kritischen theologischen Zeitgenossenschaft und als die Anbiederung an den Zeitgeist des religiösen Fundamentalismus.

Traditionalismus und Fundamentalismus sind keine Option für Menschen, die die Zeitgenossenschaft mit heute glaubenden und suchenden, zweifelnden oder die christliche Glaubensoption ablehnenden Menschen ernst nehmen, die ihre eigenen Fragen und Suchbewegungen ernst nehmen. Dieser kritischen Zeitgenossenschaft will die Fundamentaltheologie dienen. Die Lehrveranstaltungen, die unser Seminar anbietet, wie die flankierenden Publikationen wollen die Studierenden dazu herausfordern – und ihnen dabei helfen –, theologisch und geistlich kompetente Gesprächspartner zu sein, wo Menschen auf diese kritische Zeitgenossenschaft angewiesen sind.

Münster im November 2004

Jürgen Werbick



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