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Magisterstudium Kommunikationswissenschaft

Die folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf das Magisterstudium der Kommunikationswissenschaft. Ab dem Wintersemester 2006/07 wurden die Bachelor-Studiengänge eingeführt. Ab dem Wintersemester 2006/07 sind keine Immatrikulationen mehr in den Magisterstudiengang Kommunikationswissenschaft möglich. Lediglich bei einer zum SoSe 2009 erfolgten Einstufung in das 8. Fachsemester (in das Haupt- oder Nebenfach Kommunikationswissenschaft) können Studienortwechsler oder Studiengangwechsler sich noch für den Magisterstudiengang Kommunikationswissenschaft immatrikulieren. Die Einstufung in das höhere Fachsemester stellen die zuständigen Fachstudienberater aus.

Wichtiger Hinweis zum Lehrangebot

Lehrangebote im Magisterstudiengang werden nur noch bis einschließlich SoSe 2011 bereitgehalten. Dies bedeutet, dass die letzten Magisterstudierenden, die im WS 2005/06 ihr Studium aufgenommen haben, nach Ablauf der Regelstudienzeit von neun Semestern noch drei Semester zum Abschluss ihres Studiums zur Verfügung haben. Besonders relevant ist dies für das Absolvieren der Projektveranstaltung, die sich über zwei Semester erstreckt und damit letztmalig im WS 2010/11 beginnen wird.

Abschlüsse

Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2006/2007 zum Studium der Kommunikationswissenschaft an der Universität Münster eingeschrieben haben, können ihr Studium mit der Magisterprüfung (Magister Artium, M.A.) abschließen. Darüber hinaus ist auch die Promotion (Dr. phil.) möglich. Die Mindeststudiendauer beträgt 8 Semester bzw. 10 Semester bei einer Promotion.

Kommunikationswissenschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen auch als Nebenfach im Rahmen einzelner Diplomstudiengänge zugelassen. Dies sind zurzeit: Landschaftsökologie, Geographie, Biologie, Psychologie und Politikwissenschaft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Instituten der Universität Münster.

Fächerkombinationen

Ein Magisterstudiengang an der Universität Münster besteht aus einem Haupt- und zwei Nebenfächern. Das Fach Kommunikationswissenschaft können Sie mit nahezu allen Fächern der Philosophischen Fakultät frei kombinieren. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der zentralen Studienberatung der Universität.

Prüfungsordnung

Was ist der Unterschied zwischen einer Prüfungs- und einer Studienordnung? Nach welcher studiere ich? Kann ich wechseln? Die Bürokratie sorgt für eine Vielzahl von Fragen - hier kommen einige Antworten. Bitte nehmen Sie auch die Möglichkeit wahr, sich im Rahmen der allgemeinen Studienberatung zu informieren.

Die Studienordnung

Für alle Studierenden im Magisterstudiengang gilt weiterhin die Studienordnung, die der Studienverlaufsplan (s.u.) vorsieht. Besondere Regelungen gelten für Studierende, die Kommunikationswissenschaft als Nebenfach im Rahmen eines Diplomstudiengangs (Dipl.-Geographie, Dipl.-Landschaftsökologie, Doppeldiplom Politikwissenschaft, Dipl.-Psychologie, Dipl.-Niederlandestudien) studieren; weitere Informationen dazu im Rahmen der Studienberatung.

Die Magisterprüfungsordnung (MPO)

Die Magisterprüfungsordnung (MPO) regelt die Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Grundsätzlich gilt für Sie die Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt Ihres Studienbeginns in Kraft war. Neue Prüfungsordnungen besitzen jeweils ab einem bestimmten Stichtag Gültigkeit.

Informationsblätter über die jeweiligen Prüfungsordnungen erhalten Sie im Magisterprüfungsamt, Georgskommende 33 (C-Gebäude).

  • Studienbeginn ab dem 01.06.1998 (d.h. ab WS 1998/99) =MPO 97
  • Studienbeginn ab dem 01.11.1993 (d.h. ab SS 1994 bis SS 1998) =MPO 93
  • Studienbeginn vor dem 01.11.1993 (d.h. vor SS 1994) =MPO 77

Wer sich mit Beginn des WS 2003/2004 an der WWU für den Magisterstudiengang eingeschrieben hat, fällt folglich unter die Geltung der neuen Magisterprüfungsordnung (MPO 97) - es sei denn, er befindet sich bereits im Hauptstudieren (Studienortwechsler oder Studiengangwechsler).

Die Magisterprüfungsordnung von 1997(MPO 97) gilt auch für Studierende, die einen formlosen Antrag stellen, dass sie nach der neuen Magisterprüfungsordnung geprüft werden möchten. Ein solcher Antrag muss spätestens bei der Zulassung zur Prüfung schriftlich beim Magisterprüfungsamt gestellt werden; der Antrag ist unwiderruflich. Prüfen Sie vor einem solchen Antrag deshalb, wie die Zwischenprüfung in Ihren anderen beiden Fächern aussieht. Die MPO 97 verlangt die Zwischenprüfung in allen drei Fächern.

Falls Sie Kommunikationswissenschaft als Nebenfach im Rahmen eines Diplomstudiengangs studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Prüfungsordnung bitte an das Institut, an dem Sie Ihr Hauptfach studieren.

Studienverlaufsplan

Das Magisterstudium gliedert sich in eine Grund- und eine Hauptstufe, die in der Regel nach folgendem Schema durchlaufen werden:

Hauptfachstudiengang Kommunikationswissenschaft:

Grundstufe: 7 Leistungsnachweise

1. Semester:

Orientierungskurs I

2. Semester:

Orientierungskurs II

3. - 4. Semester:

  • Methodenkurs
  • Medienpraktischer Kurs
  • 2 Reflexionskurse*

bis zum 4. Semester:

Praktikum mit Begleitkurs

nach dem 4. Semester:

Zwischenprüfung - Informationen zur Zwischenprüfung

Hauptstufe: 6 Leistungsnachweise

5.-8. Semester:

  • 2 zweisemestrige Projekte
  • 2 Einzelveranstaltungen
  • (Projektsemester können ggf. durch Einzelveranstaltungen ersetzt werden.)

nach dem 8. Semester

Magisterprüfung - Informationen zur Magisterprüfung

* Einer der beiden Reflexionskurse muss bei einem/einer der Lehrenden der Abteilungen I bzw. II des IfK (nicht bei Lehrbeauftragten!) absolviert werden.


Nebenfachstudiengang Kommunikationswissenschaft:

Grundstufe: 5 Leistungsnachweise

1. Semester:

Orientierungskurs I

2. Semester:

Orientierungskurs II

3. - 4. Semester:

  • Methodenkurs
  • Medienpraktischer Kurs
  • Reflexionskurs

nach dem 4. Semester:

ggf. Zwischenprüfung - Informationen zur Zwischenprüfung

Hauptstufe: 2 Leistungsnachweise

5.-8. Semester:

2 Einzelveranstaltungen

nach dem 8. Semester

Magisterprüfung - Informationen zur Magisterprüfung



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