Gesamturteil - Didaktische Hinweise

5. Regel: Das Gesamturteil ist zu erstellen
Erläuterungen

5. Regel: Das Gesamturteil ist zu erstellen (nach oben)

5. Regel

Die Gesamtentscheidung ist so zu fällen, dass die Einzelurteile angemessen berücksichtigt werden. (Gesamturteil)

Das Gesamturteil sollte nicht nur logisch und stilistisch aus "einem Guss" sein, sondern auch inhaltlich eine angemessene Berücksichtigung der Detailurteile widerspiegeln. Dies ist besonders dann schwer zu erreichen, wenn eine Gewichtung der Einzelurteile unsicher oder kontrovers ist. Letztlich gilt in Zweifelsfällen eine einfache Maxime, die jedoch ihrerseits wieder schwierig zu berücksichtigen ist, nicht weil sie nicht einsehbar oder praktikabel wäre, sondern weil aus ihrer Befolgung einschneidende Konsequenzen resultieren: In Entscheidungskonflikten sind diejenigen Entscheidungen zu bevorzugen, aus denen der geringste Fehler (Schaden) entsteht und die negativen Folgen für die Benachteiligten (Schwächsten) am geringsten sind.

(Vgl.: W. Sander: Gerichtshöfe der Vernunft. Wie ist politisch-moralische Urteilsbildung im Unterricht möglich?, aus: Frankfurter Hefte Extra 5: Existenzwissen 1983, S. 175-193; W. Sander: Effizienz und Emanzipation. Prinzipien verantwortlichen Urteilens und Handelns. Eine Grundlegung zur Didaktik der politischen Bildung., Opladen 1984, S. 272-273.)

 

Erläuterungen (nach oben)

Ziel:

In diesem Schritt sollen die Urteilenden ihre Detailurteile systematisieren und in eine Rangfolge bringen. Außerdem lässt sich nun feststellen, in welchen Bereichen die Detailurteile übereinstimmen und wo nicht. Nun kann geklärt werden, wie die argumentative Struktur der pro- bzw. contra-Urteile aussieht.

Eine Gesamtentscheidung ist so zu treffen, dass die zuvor erarbeiteten Detailurteile angemessen berücksichtigt werden.

Die aus der Gewichtung der Detailurteile resultierende Gesamtbeurteilung ist immer an bestimmten, näher zu identifizierenden Stellen von der individuellen Bewertung der Kriterien und Einschätzung der Sachverhalte abhängig, was

  • sowohl die Freiheit des Urteils sicherstellt,
  • als auch jedes Urteil diskutabel hält, da über die Offenlegung der Gewichtung und die transparente Urteilsstruktur (Kriterien und ihnen zugeordnete Sachverhalte), jedes Urteil in einer auf die Sachargumente oder auf das Normative fokussierenden Gruppendiskussion verteidigt oder verändert werden kann.

Methoden:

  • Rollenspiel,
  • Argumentationstraining.

Arbeitsaufträge:

  • Bringe die Kriterien (bzw. die gefällten Detailurteile) in eine Rangfolge. Wähle die für dich wichtigsten vier Kriterien aus!
  • Schreibe unter Einbeziehung der Detailurteile und der obigen Gewichtung ein Plädoyer für deine Position. Halte einen kurzen aber gehaltvollen Vortrag.
  • Vergleiche dein Spontan- mit deinem Gesamturteil! Begründe: Warum bist du bei deiner Meinung geblieben, oder: An welchen Stellen hast du deine Meinung geändert?

Wichtig!

Damit ist der Prozess der Urteilungsbildung nur „vorläufig“ zu einem Ergebnis gelangt, aber das im Rahmen der verfügbaren Zeit erreichte Ergebnis lässt sich sehen. Wenn Zeit und Mittel vorhanden sind, können weitere Recherchen potentiell immer neue Kriterien und Sachverhalte „ans Licht“ bringen, so dass Schwachstellen des Urteils verbessert werden. So wird das Gesamturteil ständig verbessert.