M 01.06 Rechtsextremistische Ideologie
Rechtsextremistische Ideologie wurzelt in nationalistischem und rassistischem Gedankengut. Sie wird von der Vorstellung bestimmt, die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse mache den Wert des Menschen aus. Da diesem Kriterium auch die Menschen- und Bürgerrechte nach rechtsextremistischem Verständnis unterzuordnen sind, lehnen Rechtsextremisten das - für jedes Individuum geltende - universale Gleichheitsprinzip ab. Sie propagieren zudem ein autoritäres politisches System, in dem der Staat und ein ethnisch homogenes Volk als angeblich natürliche Ordnung in einer Einheit verschmelzen (Ideologie der Volksgemeinschaft) und die staatlichen Führer intuitiv nach dem einheitlichen Willen des Volkes handeln. Insofern erübrigen sich in einem Staat rechtsextremistischer Prägung die wesentlichen Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. Der Rechtsextremismus in Deutschland bildet allerdings kein einheit- liches ideologisches Gefüge, sondern weist unterschiedliche Begründungen und Zielsetzungen auf: Neonazis streben die Schaffung eines totalitären Führerstaates auf rassistischer Grundlage an. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor rassisch minderwertigen Ausländern oder Juden zu schützen. Verhindert werden müsse vor allem eine Vermischung der verschiedenen Rassen. Die rechtsextremistischen Parteien vertreten demgegenüber eher eine nationalistische Position. Ihnen gilt die Nation als oberstes Prinzip, was auch wieder eine Abwertung der Menschen- und Bürgerrechte zur Folge hat. Damit streben sie nach einem autoritären Staat, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigt wäre. (aus: Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 1999, Bonn 2000, S. 14)