M 05.05 Finanzbehörde verweigert "2;Republikaner"2;-Funktionär Verbeamtung

Arbeitnehmern, die sich rechtsradikal betätigen, drohen arbeitsrechtliche Sanktionen. So wurde einem beim Finanzamt Frankfurt am Main beschäftigten Funktionär der rechtsextremen Republikaner jetzt die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigert. Das Bundesarbeitsministerium betonte, dass Angestellten, die rechtsradikal aktiv werden, ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden kann.

FRANKFURT A. M./BERLIN, 25. August. Weil er als Funktionär der rechtsextremen Republikaner in Erscheinung getreten ist, verweigert die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main dem Steuerinspektor Peter Schreiber aus Groß-Gerau die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Zur Begründung führt die Direktion das Hessische Beamtengesetz (HBG) an, nach dem die "politische Treupflicht des Beamten" gewährleistet sein muss. Diese Gewähr sei in seinem Fall mangelhaft, so die OFD. Der 27-jährige Schreiber ist seit 1996 beim Finanzamt Frankfurt am Main beschäftigt. Derzeit wird er dort als Beamter auf Probe geführt. Nach Dienstschluss engagiert er sich bei den Republikanern. 1999 wurde er als Beisitzer in den Landesvorstand Hessen gewählt. Anfang August kürte ihn der Republikaner-Kreisverband Groß-Gerau zum Vorsitzenden. Der Verfassungsschutzbericht 1999 erwähnt Schreiber im Zusammenhang mit der mangelnden Distanz von Rep-Mitgliedern zu Rechtsextremisten. Laut HBG sind Beamte verpflichtet, sich "durch ihr gesamtes Verhalten" zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verfassung des Landes Hessen zu bekennen. "Ich stehe voll zum Grundgesetz und zur hessischen Verfassung", sagte Schreiber der FR. Er will Widerspruch einlegen und notfalls gerichtlich vorgehen. Dem Rep-Funktionär droht der Verlust seines Arbeitsplatzes. "Nach dem HBG ist ein Anwärter nach Ablehnung der Verbeamtung zu entlassen", sagte OFD-Sprecher Rainer Thessinga. Laut Deutschem Beamtenbund (DBB) sind Berufsverbote selten geworden. "In den vergangenen Jahren gab es nur einzelne Fälle aus dem rechten Spektrum, aus der linken Ecke keine", so ein Sprecher. Die Einschätzung deckt sich mit Angaben des Bundesinnenministeriums. Beim Bund wurde 1998 kein und 1999 ein Beamter aus politischen Gründen suspendiert. Angestellte, die durch rechtsradikale Taten oder Äußerungen auffallen, können nach Darstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres (SPD), ohne Abmahnung fristlos entlassen werden. Andres hat unter dem Titel "Gemeinsam Flagge zeigen" einen Musterbrief formuliert, der Unternehmen zur Verfügung gestellt werden soll. In Absprache mit dem Betriebsrat könnten Firmenleitungen mit dem Schreiben per Rundbrief oder Aushang auf die Rechtslage hinweisen, sagte Andres der FR: "Das wäre ein wirksames Instrument zur Vorbeugung rechtsradikaler Aktivitäten im Betrieb." Der Musterbrief verweist auf die Stellung der Firma im internationalen Wettbewerb und den Beitrag von "deutschen und ausländischen Kollegen" zum Geschäftserfolg. "Fremdenfeindlichkeit, rassistische, nazistische oder andere Äußerungen und Taten, die die Menschenwürde missachten", würden in dem Betrieb "in keiner Weise geduldet". Jede Straftat werde angezeigt. Unabhängig davon müsse jeder, der sich ausländerfeindlich oder rechtsradikal betätige und so "den Betriebsfrieden oder den betrieblichen Arbeitsablauf beeinträchtigt", ohne vorherige Abmahnung mit fristloser Kündigung rechnen. Dies sei nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der hierzu ergangenen Rechtsprechung möglich, erklärt Andres.

(aus: Martin Müller-Bialon und Karl Doemens, Finanzbehörde verweigert "Republikaner"-Funktionär Verbeamtung, in: Frankfurter Rundschau vom 25.08.2000, URL vom 01.09.2000: )