"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3, 2 Grundgesetz)
Sabine Kühmichel (Universität Münster) Kontakt: kuehmic@uni-muenster.de
PD Dr. Wolfgang Sander (UNiversität Münster) Kontakt: sander@uni-muenster.de