"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3, 2 Grundgesetz)

 

 

 

Autor und Autorin
 

Sabine Kühmichel (Universität Münster)
Kontakt: kuehmic@uni-muenster.de

PD Dr. Wolfgang Sander (UNiversität Münster)
Kontakt: sander@uni-muenster.de