M 4 Fristlose Entlassung  
   

"Der Volksgenosse P. muß als nicht nationalsozialistisch zuverlässig angesehen werden. Er hält keine Zeitung. Wie mehrere Parteigenossen bestätigen, kauft er weder Plaketten, noch grüßt er mit dem "Deutschen Gruß". An "W.H.W." (Winterhilfswerk)-Sammeltagen (auch Eintopf) ist das Haus verschlossen. Den Gruß "Heil Hitler" beantwortet er mit "Guten Tag" unter Abnehmen seines Hutes . . . Selbst an hohen nationalsozialistischen Feiertagen zeigt er keine Flagge. Von der Empörung der Nachbarn und deren Verlangen auf Einschreitung habe ich mich überzeugt . . . Ich bitte, Maßnahmen zu ergreifen, daß P. empfindlich merkt, daß er sich nicht dauernd gegen die Volksgemeinschaft stellen kann."

(Zitiert nach: Inge Marßolek, René Ott: Bremen im 3. Reich. Anpassung - Widerstand - Verfolgung, Bremen 1986, S. 170 f.)

Arbeitshinweise M 4 bis M 6:
Welcher Vergehen gegen die "Volksgemeinschaft" machen sich die in den Quellen genannten Personen schuldig?
Welche Eigenschaften muß man als Angehöriger der "Volksgemeinschaft" haben?
Für wie wirklichkeitsnah hältst Du die Vorstellung von einer "Volksgemeinschaft", in der alle Menschen gleiche Interessen haben?

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