M 10 Repräsentative Demokratie  
   

In einem großen Staat kann das Volk nicht direkt, das heißt unmittelbar, herrschen. Das Volk wählt deshalb Vertreter, man sagt auch Repräsentanten, in ein Parlament. Diese Volksvertreter beschließen stellvertretend für das Volk die Gesetze und kontrollieren, das heißt beaufsichtigen, die Regierung. (...) Von einer repräsentativen Demokratie spricht man, wenn die Volksvertreter frei sind, nach eigenem Urteil politisch zu entscheiden. Ihre Wähler haben keine Möglichkeit sie abzuberufen oder ihnen Weisungen zu erteilen. Die Abgeordneten können sogar die Partei verlassen, als deren Mitglieder sie sich um einen Sitz im Parlament beworben haben und doch behalten sie den Sitz bis zur nächsten Wahl. Der Sinn dieser Regelung ist den einzelnen Abgeordneten im Parlament möglichst unabhängig zu machen. Nur dann, so glauben die Anhänger der repräsentantiven Demokratie, sind die Mitglieder eines Parlaments frei und stark genug um die Regierung zu kontrollieren.

(Aus: H. Kammer, E. Bartsch: Jugendlexikon Politik. 800 einfache Antworten auf schwierige Fragen. Hamburg 1994, S. 168 f.)

Arbeitshinweise M 9 bis M 12:

Versuche, mit Hilfe des Textes und des Schaubildes die Elemente der repräsentativen Demokratie zu erklären!
Welche Antwort auf die Fragestellung in der Überschrift (Wahlen = Entscheidung?) gibt Text M 12?
Interpretiere die Karikatur unter Berücksichtigung von M 12!

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