M 12 Wahlen = Entscheidung des Volkes? |
Parteien und Bürger haben sich weitestgehend voneinander entfernt. Dies ist nicht zuletzt auf die Wahlhandlung zurückzuführen. Ursprünglich war die Wahl als königliches Recht des Wählers gedacht, in einer repräsentativen Demokratie über "seine" Repräsentanten, die als Kandidaten von den Parteien aufgestellt wurden, zu entscheiden. Doch kann der Wähler sich tatsächlich jemanden aussuchen? Nein. Er trifft seine Auswahl letztendlich nur zwischen einigen wenigen Personen, die ihm von den Parteien vorgeschlagen werden. Innerhalb der Parteien ist also letztendlich das wesentliche Geschäft der Kandidatenaufstellung längst vollzogen und zwar ohne die Beteiligung des Wählers. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, der Wähler träfe mit dem Ankreuzen eine tatsächliche Entscheidung. Mehr noch: Der Wähler kann von seinem königlichen Recht nur alle vier Jahre Gebrauch machen. Nur zu diesem Zeitpunkt wird er von den Parteien "hofiert", entweder mittels Feuerzeugen und Kugelschreibern, die er an den beliebten Wahlkampfständen erhält, oder tatsächlicher "Wahlgeschenke". So hat die SPD 1998 die Erhöhung des Kindergeldes klar in den Vordergrund ihres Bundestagswahlkampfes gestellt, für kinderreiche Familien lag es nahe, die in Aussicht gestellte Erhöhung mit dem Kreuz an der richtigen Stelle einzuheimsen. Doch auch andere Parteien "ködern" vor Wahlkämpfen ihre Wählerschaft mit geeigneten "Bonbons". Nach dem Wahltag kann aber alles wieder Makulatur sein: Die Regierung ist auf vier Jahre gewählt, der König verliert seinen Hofstaat und gehört nur noch zum regierten Volk. (Autorentext) Arbeitshinweise
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