M 13 Mitwirkung in den Gebietsverbänden  
   

Aus einem Interview mit einem Parteimitglied

WE: Herr Hartmann, wie würden Sie als langjähriges Parteimitglied den Lesern unseres "WOCHENECHOS" die Mitwirkung der Mitglieder Ihrer Partei auf den verschiedenen Ebenen erklären?

Hartmann: Zuerst muß der Leser wissen, daß die gebietsmäßige Gliederung unserer Partei nach dem Parteiengesetz weit ausgebaut sein muß, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist.

WE: Können Sie für die gebietsmäßige Gliederung und die Mitwirkung auf diesen Ebenen Beispiele nennen?

Hartmann: Gerne; die Grundlage für die Mitwirkung in unserer Partei sind die Ortsverbände. Sie bestehen aus den Mitgliedern einer Gemeinde, also eines Dorfes oder eines Stadtbezirkes einer Großstadt. Auf den hier stattfindenden Mitgliederversammlungen können die Parteimitglieder direkt ihren Ortsvorstand wählen. Bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen zu unserem Stadtrat können alle Parteimitglieder auf einer Versammlung in einer sogenannten "Urwahl" über den Direktkandidaten unserer Partei abstimmen.

WE: Herr Hartmann, ist es nicht eher so, daß den Versammlungen meistens vom Ortsvorstand oder von den Stadträten ihrer Partei bereits vorbereitete Beschlüsse nur noch der Form wegen zur Zustimmung vorgelegt werden?

Hartmann: Durchsaus nicht, denn sind innerhalb unseres Stadtrates politische Entscheidungen, wie z.B. die Zulassung weiterer Spielhallen zu fällen, so werden in den Mitgliederversammlungen hierzu Empfehlungen oder Resolutionen erarbeitet und darüber abgestimmt.

WE: Erläutern Sie doch bitte weiter, was auf der nächsten Gebietsebene geschieht.

Hartmann: Die übergeordneten regionalen Gliederungen sind die Kreisverbände. Hier wird der Vorstand von einer Kreisdelegiertenversammlung gewählt. Wir können hierauf insofern Einfluß nehmen, indem wir nur solche Mitglieder als Delegierte wählen und dorthin entsenden, die unsere Interessen wirkungsvoll vertreten. Die Mitwirkung der Parteimitglieder ist also hier "repräsentativ", d.h. über den Delegierten. Die Mitwirkung des Ortsverbandes kann durch Anträge erfolgen, die der Kreisdelegiertenversammlung zur Zustimmung und Weiterleitung vorgelegt werden. Umfaßt das Gebiet des Kreisverbandes gleichzeitig auch einen Wahlkreis für Landtags- und Bundestagswahlen, so wählen die Delegierten dieses Kreisverbandes auch den Direktkandidaten hierfür. Ebenfalls wählt die Kreisdelegiertenversammlung diejenigen Delegierten, die den Kreisverband auf der nächsthöheren Ebene, dem Landesverband - z.B. auf dem Landesparteitag - vertreten sollen.

WE: Moment Herr Hartmann, das hieße doch, daß eine Mitwirkung des Ortsverbandes nach der Wahl dieser Delegierten vorbei ist?

Hartmann: Für den einzelnen Ortsverband schon, aber für ihre Gesamtheit nicht. Sie müssen bedenken, daß jeder Delegierte sich für sein Handeln vor den Mitgliedern des Ortsverbandes verantworten muß, die ihm durch ihre Wahl das Vertrauen geschenkt haben. Zur Mitwirkung auf der Landesebene müssen Sie wissen, daß die Delegierten hier nicht nur ihren Landesvorstand wählen, sondern daß sie z.B. auch über Kandidaten der Parteiliste für Landtags- und Bundestagswahlen abstimmen. Für die innerparteiliche Mitwirkung ist die Landesebene auch wichtig, weil hier über Anträge entschieden wird, die von den unteren Parteiebenen eingebracht worden sind und die dem Bundesparteitag, also unserer höchsten regionalen Ebene, zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Die Delegierten auf der Landesebene haben dadurch einen großen Einfluß auf die innerparteiliche Mitwirkung und Willensbildung.

WE: Das bedeutet also, Herr Hartmann, daß hier über die politische Mitwirkung der Orts- und Kreisverbände endgültig entschieden wird, oder?

Hartmann: Nein, ganz und gar nicht, denn jede regionale Ebene kann dem Bundesparteitag auch direkt Anträge zur Abstimmung vorlegen. Allerdings wachsen die Chancen eines Antrages, wenn er von allen Ebenen befürwortet und vom Landesverband dem Bundesparteitag vorgelegt wird. Dies wird noch dadurch unterstützt, weil die Delegierten auf dem Landesparteitag auch aus ihren eigenen Reihen wiederum die Delegierten für den Bundesparteitag auswählen. Hier wird die politische Richtung unserer Partei festgelegt. Denn ein Antrag, der dort nach Diskussion und Abstimmung Parteibeschluß wird, ist bindende Politik für meine Partei. Der von den Delegierten des Parteitages gewählte Bundesvorstand muß sich hieran halten. Mitwirkung ist für mich in unserer Partei also nicht nur ein Schlagwort, sondern durchgängig auf allen Parteiebenen möglich.

WE: Herr Hartmann, wir bedanken uns für das Gespräch.

(Aus: Politik ... betrifft uns, Nr. 6/1987, S. 13)

Arbeitshinweise M 13/M 14:
Fülle die leeren Kästchen mit Hilfe des Textes M 13 aus.
Von welcher Ebene geht letztendlich der Willensbildungsprozess aus?
Was soll das Symbol des Dreiecks verdeutlichen?

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