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M 22 Bürgerbegehren |
Die neue Gemeindeordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen die Bürgerinnen und Bürger z.B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine neue Schule, ein Jugendzentrum oder eine weitere verkehrsberuhigte Zone, so können sie den Rat mit einem Bürgerbegehren zu einer Entscheidung zwingen. Entspricht der Rat diesem Begehren nicht, stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die entsprechende Frage in einem Bürgerentscheid selbst ab. Diese Entscheidung hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses und ist dann von der Verwaltung umzusetzen. Das Bürgerbegehren muß schriftlich in Form einer Frage eingereicht werden, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Es muß aufzeigen, wie die Kosten gedeckt werden sollen. Auch ein Ratsbeschluß kann damit angegriffen werden. 10 % der Bürgerinnen und Bürger müssen das Begehren unterzeichnen. Die Tabelle nennt die ausreichenden Unterschriften:
Arbeitshinweise
für M 22 bis M 25: Download: Sie können die Materialien dieser Reihe kostenlos als Druckvorlage kopieren - eine Übersicht der Materialien und die Druckvorlagen finden Sie unter der Rubrik "Download". |