M 23 Bürgerentscheid |
Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet und diese Mehrheit mindestens 25 % der Wahlberechtigten beträgt. Einen Bürgerentscheid gibt es nur auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger. Der Rat kann nicht von sich aus umstrittene oder unbequeme Entscheidungen auf die Bürgerinnen und Bürger abschieben. Durch Bürgerentscheid können nur Angelegenheiten der Gemeinde beschlossen werden. Ebenso können die Bürgerinnen und Bürger nicht über Maßnahmen entscheiden, die dem Bürgermeister vorbehalten sind. Hierzu gehören alle Fragen der inneren Organisation, der Verwaltung, sowie alle Personalangelegenheiten. Auch die Entscheidungen über Haushalt und Gebühren sind ausgeschlossen, ebenso die Entscheidungen über Bauleitpläne, denn hier kann nicht einfach mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden. Bei all diesen Verfahren findet bereits eine intensive, gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt.
Arbeitshinweise
für M 22 bis M 25: Download: Sie können die Materialien dieser Reihe kostenlos als Druckvorlage kopieren - eine Übersicht der Materialien und die Druckvorlagen finden Sie unter der Rubrik "Download". |