M 8b Inverssuche (Anschluss: Ermittlung anhand der Telefonnummer) auf CD-ROM  
   

Auf dem deutschen Markt werden CD-ROM vertrieben, mit denen sich nicht nur anhand des Namens die Telefonnummer eines bestimmten Anschlussinhabers ermitteln lässt, sondern die - nach Eingabe einer Telefonnummer - auch Auskunft darüber geben, wer der Inhaber des Anschlusses ist, wo er wohnt und gegebenenfalls welchen Beruf er hat (sogenannte Inverssuche).
Würde ein Telekommunikationsunternehmen oder -diensteanbieter eine solche CD-ROM herausgeben, wäre dies gemäß § 11 Abs. 5 TDSV (Telekommunikationsdienstunternehmen- Datenschutzverordnung) unzulässig. Von diesen Unternehmen werden solche CD-ROM jedoch nicht herausgegeben, sondern von anderen Firmen, die zum Teil ihren Sitz im Ausland haben. Diese Unternehmen unterliegen nicht der Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Wird eine solche CD-ROM von einem deutschen Unternehmen angeboten, wäre dafür die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig, da es sich bei diesem Angebot nicht um eine Telekommunikationsdienstleistung handelt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz vertritt, wie die Aufsichtsbehörden, die Auffassung, dass die Herausgabe solcher CD-ROM datenschutzrechtlich unzulässig ist.

(Aus: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Informationsmaterial http://www.bfd.bund.de/information/info5/info5081.htm )

Arbeitshinweise:

1.Inwieweit ist das Verbot der "Inverssuche" ein Fortschritt?

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