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Fragen:
Ist
der Anspruch auf Gleichstellung überhaupt beRECHTigt? Wie ist die
Forderung begründet? Wie sieht die Gesetzeslage (=Gesetzliche Norm)
aus (Idealvorstellung)?
Lernziel:
Die
SuS sollen überprüfen, ob bzw. welche Gesetze eine Gleichberechtigung
von Mann und Frau garantieren und wie diese angewendet werden. In
diesem weiteren Schritt sollen sie herausfinden, daß allein das bestehende
Gesetz der Gleichberechtigung diese noch nicht zwangsläufig Realität
werden läßt. (= Differenz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit!!!)
Teillernziele: Die SuS lernen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema
sowie deren Entstehungsgeschichte und (historische) Bedeutung kennen.
Zudem kann hier der Umgang mit Gesetzestexten und deren Anwendung
auf konkrete Fälle geübt werden. Die SuS sollen außerdem beurteilen,
wie effektiv diese Gesetze sind: Was haben sie bewirkt? Wo haben sie
versagt?
Vorgehensweise:
Durch
die exemplarische Erarbeitung der Gesetzeslage (historische Entstehung,
Anwendung etc.) als Hintergrundinformation/ Basis für die Behandlung
des aktuellen Falles "Frauen in der Bundeswehr" wird herausgearbeitet,
daß die Gesetze Männer und Frauen gleich beRECHTigt und somit sicherlich
nicht als der maßgebliche Faktor für die noch immer bestehende Ungleichheit
angesehen werden kann.
Durch einen provokativen Einstieg (Filmszene), in dem die offensichtliche
Benachteiligung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts thematisiert
wird, soll bei den SuS die Frage nach der Existenz einer gesetzlichen
Regelung für solche Fälle aufgeworfen werden.
An die so eingeleitete Erarbeitung des Artikels 3, 2 GG (er besagt,
daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind und - seit 1994 durch
Hinzufügung von Satz 2 - daß der Staat für die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung sowie für die Beseitigung bestehender Nachteile
Sorge zu tragen hat) schließt sich in einem Exkurs die Frage an:
Wie(so) kam es zu einem solchen Grundrecht? => historischer EXKURS
in Form eines Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte des Artikels
(E. Selbert). Zudem sollen die Auswirkungen des Artikels auf andere
Gesetze (Frauenfördergesetz, Gleichstellungsgesetz, Quotenregelung,
Familienrecht etc. ) kurz angerissen werden, um somit seine Bedeutung
zu unterstreichen.
Die so gewonnenen Kenntnisse sollen die SuS schließlich auf den (aktuellen)
Fall "Frauen in der Bundeswehr" übertragen und zur Gewinnung einer
begründeten Stellungnahme zunutze machen.
Fragen:
Ist
der Anspruch auf Gleichstellung überhaupt beRECHTigt? Wie ist die
Forderung begründet? Wie sieht die Gesetzeslage (=Gesetzliche Norm)
aus (Idealvorstellung)?
Lernziel:
Die
SuS sollen überprüfen, ob bzw. welche Gesetze eine Gleichberechtigung
von Mann und Frau garantieren und wie diese angewendet werden. In
diesem weiteren Schritt sollen sie herausfinden, daß allein das bestehende
Gesetz der Gleichberechtigung diese noch nicht zwangsläufig Realität
werden läßt. (= Differenz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit!!!)
Teillernziele: Die SuS lernen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema
sowie deren Entstehungsgeschichte und (historische) Bedeutung kennen.
Zudem kann hier der Umgang mit Gesetzestexten und deren Anwendung
auf konkrete Fälle geübt werden. Die SuS sollen außerdem beurteilen,
wie effektiv diese Gesetze sind: Was haben sie bewirkt? Wo haben sie
versagt?
Vorgehensweise:
Durch
die exemplarische Erarbeitung der Gesetzeslage (historische Entstehung,
Anwendung etc.) als Hintergrundinformation/ Basis für die Behandlung
des aktuellen Falles "Frauen in der Bundeswehr" wird herausgearbeitet,
daß die Gesetze Männer und Frauen gleich beRECHTigt und somit sicherlich
nicht als der maßgebliche Faktor für die noch immer bestehende Ungleichheit
angesehen werden kann.
Durch einen provokativen Einstieg (Filmszene), in dem die offensichtliche
Benachteiligung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts thematisiert
wird, soll bei den SuS die Frage nach der Existenz einer gesetzlichen
Regelung für solche Fälle aufgeworfen werden.
An die so eingeleitete Erarbeitung des Artikels 3, 2 GG (er besagt,
daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind und - seit 1994 durch
Hinzufügung von Satz 2 - daß der Staat für die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung sowie für die Beseitigung bestehender Nachteile
Sorge zu tragen hat) schließt sich in einem Exkurs die Frage an:
Wie(so) kam es zu einem solchen Grundrecht? => historischer EXKURS
in Form eines Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte des Artikels
(E. Selbert). Zudem sollen die Auswirkungen des Artikels auf andere
Gesetze (Frauenfördergesetz, Gleichstellungsgesetz, Quotenregelung,
Familienrecht etc. ) kurz angerissen werden, um somit seine Bedeutung
zu unterstreichen.
Die so gewonnenen Kenntnisse sollen die SuS schließlich auf den (aktuellen)
Fall "Frauen in der Bundeswehr" übertragen und zur Gewinnung einer
begründeten Stellungnahme zunutze machen. |
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