Einstiegs- und Planungsstunde
 Erarbeitung I: Meinungen und Einstellungen
 Erarbeitung II: Phänomene - Daten und Fakten
 Erarbeitung III: Gesetzeslage
 Erarbeitung IV: Erklärungsansätze
 Erarbeitung V: Zukunftsvisionen
   

 

Erarbeitung III: Gesetzeslage
 

Fragen:
Ist der Anspruch auf Gleichstellung überhaupt beRECHTigt? Wie ist die Forderung begründet? Wie sieht die Gesetzeslage (=Gesetzliche Norm) aus (Idealvorstellung)?

Lernziel:
Die SuS sollen überprüfen, ob bzw. welche Gesetze eine Gleichberechtigung von Mann und Frau garantieren und wie diese angewendet werden. In diesem weiteren Schritt sollen sie herausfinden, daß allein das bestehende Gesetz der Gleichberechtigung diese noch nicht zwangsläufig Realität werden läßt. (= Differenz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit!!!)
Teillernziele: Die SuS lernen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema sowie deren Entstehungsgeschichte und (historische) Bedeutung kennen. Zudem kann hier der Umgang mit Gesetzestexten und deren Anwendung auf konkrete Fälle geübt werden. Die SuS sollen außerdem beurteilen, wie effektiv diese Gesetze sind: Was haben sie bewirkt? Wo haben sie versagt?

Vorgehensweise:
Durch die exemplarische Erarbeitung der Gesetzeslage (historische Entstehung, Anwendung etc.) als Hintergrundinformation/ Basis für die Behandlung des aktuellen Falles "Frauen in der Bundeswehr" wird herausgearbeitet, daß die Gesetze Männer und Frauen gleich beRECHTigt und somit sicherlich nicht als der maßgebliche Faktor für die noch immer bestehende Ungleichheit angesehen werden kann.
Durch einen provokativen Einstieg (Filmszene), in dem die offensichtliche Benachteiligung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts thematisiert wird, soll bei den SuS die Frage nach der Existenz einer gesetzlichen Regelung für solche Fälle aufgeworfen werden.
An die so eingeleitete Erarbeitung des Artikels 3, 2 GG (er besagt, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind und - seit 1994 durch Hinzufügung von Satz 2 - daß der Staat für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung sowie für die Beseitigung bestehender Nachteile Sorge zu tragen hat) schließt sich in einem Exkurs die Frage an:
Wie(so) kam es zu einem solchen Grundrecht? => historischer EXKURS in Form eines Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte des Artikels (E. Selbert). Zudem sollen die Auswirkungen des Artikels auf andere Gesetze (Frauenfördergesetz, Gleichstellungsgesetz, Quotenregelung, Familienrecht etc. ) kurz angerissen werden, um somit seine Bedeutung zu unterstreichen.
Die so gewonnenen Kenntnisse sollen die SuS schließlich auf den (aktuellen) Fall "Frauen in der Bundeswehr" übertragen und zur Gewinnung einer begründeten Stellungnahme zunutze machen.

Fragen:
Ist der Anspruch auf Gleichstellung überhaupt beRECHTigt? Wie ist die Forderung begründet? Wie sieht die Gesetzeslage (=Gesetzliche Norm) aus (Idealvorstellung)?

Lernziel:
Die SuS sollen überprüfen, ob bzw. welche Gesetze eine Gleichberechtigung von Mann und Frau garantieren und wie diese angewendet werden. In diesem weiteren Schritt sollen sie herausfinden, daß allein das bestehende Gesetz der Gleichberechtigung diese noch nicht zwangsläufig Realität werden läßt. (= Differenz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit!!!)
Teillernziele: Die SuS lernen die gesetzlichen Grundlagen zum Thema sowie deren Entstehungsgeschichte und (historische) Bedeutung kennen. Zudem kann hier der Umgang mit Gesetzestexten und deren Anwendung auf konkrete Fälle geübt werden. Die SuS sollen außerdem beurteilen, wie effektiv diese Gesetze sind: Was haben sie bewirkt? Wo haben sie versagt?

Vorgehensweise:
Durch die exemplarische Erarbeitung der Gesetzeslage (historische Entstehung, Anwendung etc.) als Hintergrundinformation/ Basis für die Behandlung des aktuellen Falles "Frauen in der Bundeswehr" wird herausgearbeitet, daß die Gesetze Männer und Frauen gleich beRECHTigt und somit sicherlich nicht als der maßgebliche Faktor für die noch immer bestehende Ungleichheit angesehen werden kann.
Durch einen provokativen Einstieg (Filmszene), in dem die offensichtliche Benachteiligung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts thematisiert wird, soll bei den SuS die Frage nach der Existenz einer gesetzlichen Regelung für solche Fälle aufgeworfen werden.
An die so eingeleitete Erarbeitung des Artikels 3, 2 GG (er besagt, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind und - seit 1994 durch Hinzufügung von Satz 2 - daß der Staat für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung sowie für die Beseitigung bestehender Nachteile Sorge zu tragen hat) schließt sich in einem Exkurs die Frage an:
Wie(so) kam es zu einem solchen Grundrecht? => historischer EXKURS in Form eines Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte des Artikels (E. Selbert). Zudem sollen die Auswirkungen des Artikels auf andere Gesetze (Frauenfördergesetz, Gleichstellungsgesetz, Quotenregelung, Familienrecht etc. ) kurz angerissen werden, um somit seine Bedeutung zu unterstreichen.
Die so gewonnenen Kenntnisse sollen die SuS schließlich auf den (aktuellen) Fall "Frauen in der Bundeswehr" übertragen und zur Gewinnung einer begründeten Stellungnahme zunutze machen.
 

 

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