Baustein 1: Einstieg und Planung

Phase Unterrichtsverlauf/Methoden Sozialform Medien
Einstieg

 

Tafelanschrieb: "Feinde der Verfassung"
SuS schreiben dazu Stichworte an die Tafel. (Kreide gegenseitig zuwerfen)



 

L-Impuls

UG



  Tafel
Problempräzisierung

  SuS differenzieren die Stichworte mit Unterstützung d. L. in die Bereiche
  • "Feinde der Verfassung" -> Privatpersonen
  • "Feinde der Verfassung" -> Parteien / (politischen) Gruppen
  • "Feinde der Verfassung" -> Personen im Staatsdienst
und definieren den Begriff "Verfassungsfeind" mit Hilfe von Artikel 20 GG.
Erwartete Antwort (Arbeitsdefinition):
Personen oder Gruppierungen, die die Grundsätze der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung, wie sie in Art. 20 GG genannt werden, ablehnen oder beseitigen wollen, sind verfassungsfeindlich (bzw. Verfassungsfeinde).
Verfassungsgrundsätze nach Art. 20 GG (Art. 20 GG wird auch als Verfassung in Kurzform bezeichnet):
  • Deutschland ist eine Demokratie (das Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen aus, Kontrolle der Macht des Staates durch Gewaltenteilung, Geltung der Menschenrechte, Möglichkeit einer Opposition mit Aussicht auf Regierungsübernahme)
  • Deutschland ist ein Bundesstaat (föderativer Staatsaufbau)
  • Deutschland ist ein Sozialstaat (z.B. Sicherung des Existenzminimums durch Sozialhilfe)
  • Deutschland ist ein Rechtsstaat (Art. 20,3 GG)
Hinweis:
Artikel 20,4 GG legitimiert keine Verfassungsschutzbehörde. Es handelt sich hierbei um ein individuelles Widerstandsrecht ("alle Deutschen") "gegen jeden" (sowohl gegen Inhaber der staatlichen Gewalt als auch gegen revolutionäre Kräfte) der beabsichtigt die in Art. 20,1-3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen soweit alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft sind oder keine Aussicht auf Erfolg haben.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Schutz der Verfassungsgrundsätze wird in Art. 73,10 GG aufgeführt. Verfassungsschutz ist demnach Schutz "der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Art. 73,10 GG)". Nach Art. 87,1,2 GG kann der Bund eine Verfassungsschutzbehörde einrichten. 

 



  -> M 01

Entwicklung
der
Leitfrage

  Anschließend werden mit Hilfe d. L. die zentralen Fragen der Unterrichtseinheit entwickelt: 
  • Wie geht der Staat mit Verfassungsfeinden um?
Die Leitfrage dieser Unterrichtseinheit wird sowohl an der Tafel als auch in den Heften der SuS notiert. 

 

UG



 
Planung 1

  Die Fragen werden im UG eingegrenzt und strukturiert. 
Mögliche Fragen: 
  • Wie definiert der Staat in verschiedenen Fällen Verfassungsfeindschaft?
  • Welche Maßnahmen hat er in der Vergangenheit gegen Verfassungsfeinde ergriffen?
  • Welche Maßnahmen werden heute gegen Verfassungsfeinde ergriffen?
  • Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
  • Wie sind die Maßnahmen (alt/neu) zu beurteilen?
  • Gibt es bessere Maßnahmen?


 

UG



  Tafel
oder Folie
oder Plakat

Planung II

  Die Planung I wird zeitlich strukturiert.
Hilfestellung bietet der Musterarbeitsplan, der durch die individuellen Wünsche der Klasse ergänzt werden kann.
Der Arbeitsplan kann in der Klasse aufgehängt werden, wodurch er den SuS in den Folgestunden präsent ist, sowie ein "Abhaken" der abgearbeiteten Punkte ermöglicht.

 

LV



  [-> Muster-
Arbeitsplan