Baustein 2: Was ist ein Verfassungsfeind - Kriterien?

Phase Unterrichtsverlauf/Methoden Sozialform Medien
Einstieg

 

Präsentation der Karikatur M2. Spontane Reaktionen der SuS. Erwartung: SuS erkennen das Problem, dass eine Person lediglich aufgrund von Äußerlichkeiten (kurzgeschnittener Haare) als Rechtsradikaler eingestuft wird.

Methode: -> Karikatur interpretieren



 

Lehrerimpuls

Unterrichtsgespräch



  -> M 02
Problempräzisierung

  Leitfrage:
Was ist ein Verfassungsfeind - Kriterien?

 

Unterrichtsgespräch



 
Erarbeitung I

  SuS erhalten M3. Unklare Begriffe werden im UG geklärt.
Zum besseren Verständnis des Textes werden einzelnen Textstellen erklärende Beispiele zugeordnet.
Arbeitsauftrag:
Ordnet die Beispiele den verschiedenen Textstellen zu.

 

Partnerarbeit



  -> M 03

Ergebnissammlung I

  Die Ergebnisse werden im UG vorgestellt und begründet
Erwartung
Vergleiche -> Lösung zu M3

 

Unterrichtsgespräch



  -> M 03Lösung

Erarbeitung II

 

Im Sinne einer Vertiefung können nun die Kriterien für Verfassungsfeindschaft in eigenen Worten definiert werden.
Arbeitsaufträge:

  1. Beschreibe die Kriterien des Staates für Verfassungsfeindschaft in eigenen Worten?
  2. Welche Aufgaben hat der Verfassungsschutz?


 

Einzelarbeit



  -> M 03

Ergebnissammlung II

  Ergebnisse werden an der Tafel notiert und abschließend diskutiert. 
Erwartung:

Verfassungsfeindlich sind:

  1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind 
    Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen: 
    • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 
    • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 
    • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 
    • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 
    • die Unabhängigkeit der Gerichte, 
    • der Ausschluß jeder Gewalt und Willkürherrschaft und 
    • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (Menschenwürde [Art. 1 GG], Freiheitsrechte [Art. 2 GG], Gleichheit vor dem Gesetz [Art. 3 GG], Glaubens- und Bekenntnisfreiheit [Art. 4 GG], Meinungs- und Pressefreiheit [Art. 5 GG], Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis [Art. 10 GG], Unverletzlichkeit der Wohnung [Art. 13 GG], Recht auf Eigentum [Art. 14 GG], Asylrecht [Art. 16a GG], Petitionsrecht [Art. 17 GG])
  2. Bestrebungen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind 
  3. Bestrebungen, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben 
  4. Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht 
  5. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden 
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung von Informationen über Verfassungsfeinde im obigen Sinne (aber eben keine Strafverfolgung, Verhaftungen etc.)

 

Unterrichtsgespräch



  Tafel

Beurteilung

  Impuls:
Inwieweit sind die Kriterien praktikabel bzw. funktional?
Erwartung:
SuS erkennen, dass durch das Bundesverfassungsschutzgesetz Verfassungsfeinde nur erkannt nicht aber belangt werden können. Dazu sind weitere Gesetze nötig (z.B. Strafgesetzbuch, Parteiengesetz).

 

Lehrerimpuls

Unterrichtsgespräch



  Kriterienkatalog

Sicherung

  Tafelabschrieb der SuS.
Ergebnisse werden als Kriterienkatalog im weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit benötigt.

 

Einzelarbeit



  Tafel
Heft
[-> Kriterien- Katalog]