Baustein 5: Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst

Phase Unterrichtsverlauf/Methoden Sozialform Medien
  EXKURS: ALS REFERAT MÖGLICH!

 



 
Erarbeitung I

  SuS erhalten M12.
Arbeitsaufträge: 
Beschreibt in eigenen Worten, welche Erwartungen an die Rolle eines Beamten gestellt werden? 
Impuls:
Präsentation M13. Frage: Was fällt Euch auf?
SuS notieren die Antworten stichwortartig.

 

EA

PA



 

-> M 12
-> M 13



Ergebnissammlung I

  Erwartete Antworten: 
Der Beamte ist zu Staats- und Verfassungstreue verpflichtet. Der Staat "darf sich nicht in die Hand seiner Zerstörer geben." (Lehre aus der Weimarer Republik) Verletzt ein Beamter diese Treuepflicht, ist seine Entfernung aus dem Staatsdienst gerechtfertigt. Die Gemeinschaft kann z.B. erwarten, dass ihre Grundwerte und Moralvorstellungen an Schulen gelehrt und aktiv vertreten werden. 
Ergebnisse werden an der Tafel festgehalten.

 

UG



  Tafel

Erarbeitung II

  SuS erhalten M14 u. M15. 
Arbeitsaufträge: 
  1. Was ist unter dem Begriff "Radikalenerlass" zu verstehen?
  2. Warum kam es zu einem unterschiedlichen Vorgehen der Bundesländer?
  3. Wer ist normalerweise dafür zuständig Verfassungsfeinde zu erkennen?
  4. Vor welchem gesellschaftlichen Hintergrund wurde der "Radikalenerlass" beschlossen?
  5. Wie ist der "Radikalenerlass" vor dem Hintergrund der Nichteinstellung von Anton Brenner zu bewerten?


 

EA

PA



  -> M 14
-> M 15

Ergebnissammlung II

  Erwartete Antworten: 
  1. Vor der Einstellung eines Bewerbers in den Staatsdienst wurde beim Verfassungsschutz angefragt, ob Erkenntnisse über diese Person vorlägen. War dies der Fall und eine Person wurde als Links- oder Rechtsextrem eingestuft, wurde die Bewerbung abgelehnt.
  2. Differenzen zwischen SPD und CDU/CSU, die den sogenannten "Extremistenbeschluss" verschieden auslegten und entsprechend ihrer Auslegung in den von ihnen regierten Bundesländern umsetzten, führten zu einem unterschiedlichen Vorgehen der Bundesländer.
  3. Der Bundes- bzw. Landesverfassungsschutz beobachtet und "erkennt" in diesem Sinne Verfassungsfeinde. 
  4. Studentenunruhen (Marsch durch die Institutionen), RAF 
  5. Anton Brenner wurde lediglich aufgrund seiner Parteizugehörigkeit als linksextrem eingestuft, und ihm wurde verboten seinen erlernten Beruf auszuüben. Seine persönlichen politischen Einstellungen wurden nicht bewertet. Bürokratische Willkür ersetzt in diesem Fall rechtsstaatliche Prinzipien, in dem Anton Brenner einer Kollektivschuld unterworfen wurde. 
Ergebnisse werden an der Tafel notiert.

 

UG



  Tafel

Überleitung

  Arbeitsauftrag:
Dürfen "normale" Arbeiter und Angestellte wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen entlassen werden?
Spontane Äußerungen der SuS.
Erwartung:
SuS werden davon ausgehen, dass verfassungsfeindlichen Arbeiter bzw. Angestellte ebenso wie im Staatsdienst entlassen werden können.

 

L-Impuls

UG



 
Vertiefung /
Sicherung

  SuS erhalten M16. 
Arbeitsauftrag: 
Kann rechtsradikalen Arbeitnehmern gekündigt werden?
Erwartete Antworten:
Rechtsradikalen Arbeitnehmern kann generell nicht gekündigt werden, solange sie sich im Betrieb unpolitisch verhalten und ihre politischen Aktivitäten außerhalb des Betriebes keine Rückwirkung auf die Arbeit hat.
Vertiefung durch Differenzierung der Antwort gemäß der Unterscheidung nach Betriebsformen und Gründen des Vergehens.

 

UG



 

-> M 16