Baustein 1: Einstieg und Planung
 Baustein 2: Wer sammelt Daten mit welchem Interesse?
 Baustein 3: Wie erarbeite ich ein Thema? Wie halte ich ein Kurzreferat?
 Baustein 4: Erarbeitung und Vortrag der Kurzreferate
 Baustein 5: Wer kümmert sich um die Einhaltung der Bestimmungen?
 Baustein 6: Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
 Baustein 7: Datenschutz weltweit - wie geht es weiter?
   

 

Baustein 6: Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Phase Unterrichtsverlauf/Methoden Sozialform Medien
Einstieg

Gemeinsames Lesen des Artikels zur Volkszählung aus dem Jahre 1983. Besprechung der Fragen aus den Arbeitsaufträgen im Unterrichtsgespräch:
1. Erläutere kurz, worum es in dem vorliegenden Text geht.
2. Womit begründete das Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Volkszählung?
Hinführung zur Leitfrage: Was bedeutet "Informationelle Selbstbestimmung" und warum ist das Recht darauf so wichtig?

 

M 10: Keine Auskunft
Erarbeitung

Erarbeitung des Textes M 11, Volkszählungsurteil. Hinweis: Es handelt sich um einen Urteilstext, die juristische Sprache könnte den Schülern Probleme bereiten. Möglicherweise ist es sinnvoll, den Text zunächst gemeinsam zu lesen. Arbeitsaufträge:
1. Gebe eine Definition des Begriffes: Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
2. Inwieweit setzt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung voraus? Welchen Beschränkungen unterliegt dieses Recht?
3. Welche Bedeutung hat die Vorschrift einer konkret bestimmten Zweckbindung von Datensammlungen?
SuS bearbeiten die Fragen schriftlich in EA oder PA.

 

M 11: Rechtliche Verankerung des Datenschutzes - das Volkszählungsurteil
Ergebnissammlung

Die Ergebnisse zu den einzelnen Fragen werden gesammelt und in Stichpunkten an der Tafel festgehalten.
Zu 1:
Mit "informationeller Selbstbestimmung" ist gemeint, dass der Einzelne über Erhebung, Verwendung und Verknüpfung seiner Daten selbst bestimmen kann.
Zu 2:
Das Gericht bietet hier selbst ein Beispiel. Das Bewusstsein des Einzelnen, jede ihm per Grundrecht zustehende Handlung wie die Versammlungsfreiheit werden überwacht und datenmäßig aufgezeichnet, könnte ihn dazu verführen, von diesem Recht aufgrund eventueller Nachteile kein Gebrauch mehr zu machen. Umgekehrt: Da der Einzelne letztlich Angehöriger einer sozialen Gemeinschaft ist, sind möglicherweise Erhebungen, auch personenbezogener Daten, zum Funktionieren dieser Gemeinschaft notwendig. Hier zeichnet das Gericht aber eher ein diffuses Bild.
Zu 3. Die Zweckbindung und das Anonymisieren der Daten soll verhindern, dass es zu personenbezogenen Datensammlungen kommt, die der Staat missbräuchlich verwenden kann.

 

Tafel, Heft oder foliengestützter Vortrag der SuS
Diskussion

Die Ergebnisse sollten noch einmal mit den Schülern diskutiert werden. Hierbei ist besonders auf die Impulswirkung von Beispielen zu achten, da der juristische Text die Probleme eher in "trockener" Sprache versteckt hat.
Impulse zur Diskussion:
Welche Gründe könnte es haben, dass die Volkszählung doch durchgeführt wurde?
Wäre es zur Kriminalitätsbekämpfung nicht sinnvoll, wenn wir über alle Staatsangehörigen genaue Daten hätten?
Die Regierung könnte doch sozialer regieren, wenn sie genau wüsste, wie viel "arme" Haushalte es gibt?

 

 

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