Erarbeitung |
Erarbeitung
des Textes M 11, Volkszählungsurteil. Hinweis: Es handelt sich um einen
Urteilstext, die juristische Sprache könnte den Schülern Probleme bereiten.
Möglicherweise ist es sinnvoll, den Text zunächst gemeinsam zu lesen.
Arbeitsaufträge:
1. Gebe eine Definition des Begriffes: Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
2. Inwieweit setzt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung voraus? Welchen Beschränkungen
unterliegt dieses Recht?
3. Welche Bedeutung hat die Vorschrift einer konkret bestimmten Zweckbindung
von Datensammlungen?
SuS bearbeiten die Fragen schriftlich in EA oder PA.
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M
11: Rechtliche Verankerung des Datenschutzes - das Volkszählungsurteil |
Ergebnissammlung |
Die Ergebnisse
zu den einzelnen Fragen werden gesammelt und in Stichpunkten an der Tafel
festgehalten.
Zu 1:
Mit "informationeller Selbstbestimmung" ist gemeint, dass der Einzelne
über Erhebung, Verwendung und Verknüpfung seiner Daten selbst bestimmen
kann.
Zu 2:
Das Gericht bietet hier selbst ein Beispiel. Das Bewusstsein des Einzelnen,
jede ihm per Grundrecht zustehende Handlung wie die Versammlungsfreiheit
werden überwacht und datenmäßig aufgezeichnet, könnte ihn dazu verführen,
von diesem Recht aufgrund eventueller Nachteile kein Gebrauch mehr zu
machen. Umgekehrt: Da der Einzelne letztlich Angehöriger einer sozialen
Gemeinschaft ist, sind möglicherweise Erhebungen, auch personenbezogener
Daten, zum Funktionieren dieser Gemeinschaft notwendig. Hier zeichnet
das Gericht aber eher ein diffuses Bild.
Zu 3. Die Zweckbindung und das Anonymisieren der Daten soll verhindern,
dass es zu personenbezogenen Datensammlungen kommt, die der Staat missbräuchlich
verwenden kann.
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Tafel,
Heft oder foliengestützter Vortrag der SuS |
Diskussion |
Die Ergebnisse
sollten noch einmal mit den Schülern diskutiert werden. Hierbei ist besonders
auf die Impulswirkung von Beispielen zu achten, da der juristische Text
die Probleme eher in "trockener" Sprache versteckt hat.
Impulse zur Diskussion:
Welche Gründe könnte es haben, dass die Volkszählung doch durchgeführt
wurde?
Wäre es zur Kriminalitätsbekämpfung nicht sinnvoll, wenn wir über alle
Staatsangehörigen genaue Daten hätten?
Die Regierung könnte doch sozialer regieren, wenn sie genau wüsste, wie
viel "arme" Haushalte es gibt?
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