Baustein 1: Einstieg und Planung
 Baustein 2: Wer sammelt Daten mit welchem Interesse?
 Baustein 3: Wie erarbeite ich ein Thema? Wie halte ich ein Kurzreferat?
 Baustein 4: Erarbeitung und Vortrag der Kurzreferate
 Baustein 5: Wer kümmert sich um die Einhaltung der Bestimmungen?
 Baustein 6: Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
 Baustein 7: Datenschutz weltweit - wie geht es weiter?
   

 

Baustein 5: Wer kümmert sich um die Einhaltung der
Bestimmungen?

Phase Unterrichtsverlauf/Methoden Sozialform Medien
Einstieg

Aufrufen der Seite www.teleauskunft.de oder wahlweise Präsentation der Folie.
Eine dritte Variante wäre die Präsentation einer Telefonauskunft CD-ROM wie bspw. Klicktel.
Diese kann vom L oder von einem der SuS präsentiert werden.

 

Zusätzliches Material für den Lehrer:

L 01: Folie
Screenshot von der Klicktel CD-ROM

 

Erarbeitung

Gemeinsame Klärung der Funktionen und Möglichkeiten einer solchen Anwendung Impuls: Inwieweit ist eine solche PC-Anwendung ein datenschutzrechtliches Problem? SuS stellen hierüber Vermutungen an, die im folgenden geklärt werden müssen.

 

Internet bzw. CD-ROM oder Folie
Problemstellung Vor- und Nachteile der Inverssuche
Tafel
Erarbeitung

Erarbeitung von M 08. In dieser Erklärung wird sich gegen die Inverssuche in telefonischen Verzeichnissen (Abfrage des Anschlussinhabers) ausgesprochen und letztlich ihr Verbot aufgezeigt. SuS bearbeiten den Text in EA.
Arbeitsaufträge:
1. Welche zusätzlichen Möglichkeiten eröffnet das elektronische Telefonbuch gegenüber herkömmlichen Telefonbüchern?
2. Warum ist die hier unter "Inverssuche" angesprochene Verknüpfung von Informationen problematisch?
3. Welche Regelungen konnte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung durchsetzen?

Zu 1. Die elektronischen Medien ermöglichten erstmals, schnell und zuverlässig bundesweit nach Namen oder weiteren Daten zu forschen. Dies bedeutete gegenüber der Suche mittels Telefonbüchern einen ungeheuren Zeit- und Aufwandsvorteil, jedoch das datenschutzrechtliche Problem, jederzeit auffindbar zu sein. Zu 2. Bisher konnten Telefonnummern nicht identifiziert werden. Dies ist durch die Inverssuche jedoch möglich, die Verknüpfung der Telefonnummer zu weiteren Datenbeständen ermöglicht weiteren Missbrauch. Zu 3. Bis dorthin konnte der Datenschutzbeauftragte ein Widerspruchsrecht für den Kunden erwirken. Dies beinhaltete die Kennzeichnung nicht weiterzugebender Namen, wodurch eine gewisse Schutzfunktion gegeben war.

 

 

 

 

 

M 08: Die CD-ROM weiss alles - nicht nur Freude über das "elektronische Telefonbuch"
Ergebnissammlung

Zu 1.
Die elektronischen Medien ermöglichten erstmals, schnell und zuverlässig bundesweit nach Namen oder weiteren Daten zu forschen. Dies bedeutete gegenüber der Suche mittels Telefonbüchern einen ungeheuren Zeit- und Aufwandsvorteil, jedoch das datenschutzrechtliche Problem, jederzeit auffindbar zu sein.
Zu 2.
Bisher konnten Telefonnummern nicht identifiziert werden. Dies ist durch die Inverssuche jedoch möglich, die Verknüpfung der Telefonnummer zu weiteren Datenbeständen ermöglicht weiteren Missbrauch.
Zu 3.
Bis dorthin konnte der Datenschutzbeauftragte ein Widerspruchsrecht für den Kunden erwirken. Dies beinhaltete die Kennzeichnung nicht weiterzugebender Namen, wodurch eine gewisse Schutzfunktion gegeben war.

 

 
Vertiefung

Gemeinsames Erarbeiten von M 08b mit entsprechendem Arbeitsauftrag: Inwieweit ist das Verbot der "Inverssuche" ein Fortschritt? Erwartung:
Material 08b weist auf die Problematik des Datenschutzes in der globalen Wirtschaft hin. Zwar ist die "Inverssuche" in Produkten von deutschen Herausgebern unzulässig, den Behörden sind jedoch bei ausländischen Herausgebern teilweise die Hände gebunden. Diese Problematik wird durch den technischen Fortschritt in der Dateverarbeitung verschärft, wie M 09 zeigt.

 

M 08b:Inverssuche auf CD-ROM
Computer, Telefon CD
Veranschaulichung

Gemeinsame Erarbeitung von M 9:
Illegale Telefonbuchfunktionen via Internet. Software für D-Info 99 und KlickTel 99 Arbeitsaufträge: Was leistet das Programm "ReverZ" / "Rufident 99"?
Überlege:
Warum wurde dieses Programm nicht verboten?
Frage 2 soll in der Klasse diskutiert werden.
Zu 1.:
Das Programm ermöglicht nun doch die "Inverssuche", die eigentlich mit dem TDSV, das erst Ende 2000 in Kraft trat, für unzulässig erklärt wurde.

 

M 09: Illegale Telefonbuchfunktion via Internet
Internetseiten des Datenschutzbeauftragten oder ersatzweise Text aus dem I-Angebot zu den Aufgaben
Diskussion

Arbeitsauftrag 2 sollte die unterschiedlichen Aspekte der Arbeit mit rechtlichen Regeln für den Datenschutz beleuchten.
In der Diskussion könnten folgende Aspekte eine Rolle spielen: Hersteller der Telefon CD-Roms und Produzenten des "Reverz" Programmes sind nicht identisch, insofern ist eine Verfolgung der Unzulässigkeit problematisch, da beide Programme ohne den anderen Teil nicht zu beanstanden sind. Die über das Internet angebotenen Programme zur Inverssuche sind nur schwerlich zu verbieten, außerdem wäre eine internationale Zusammenarbeit notwendig Der Datenschutzbeauftragte kann auf technische Neuerungen eigentlich immer nur reagieren.

 

 

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