Die Fragestellung dieses Bausteins entsteht beim Lesen des Zitats von Günther
Beckstein: 'Zuziehen sollten Fachkräfte, die uns nutzen, und nicht Migranten,
die bloß uns brauchen!' (vgl. M 09.01). In M
09.02 erkennen die SchülerInnen die Überfremdungsängste, die sich hinter
dieser in der politischen Zuwanderungsdebatte vertretenen Position verbergen.
Zu der Frage, ob das Asylrecht zugunsten einer verstärkten Zuwanderung ausländischer
IT-Spezialisten abgeschafft werden soll, nehmen Menschen verschiedener politscher
Herkunft in M 09.03 Stellung. In dieser Sequenz sollen
die SchülerInnen erkennen, dass „Nutzen" ein problematisches Kriterium ist,
welches auf Menschen in Notsituationen nicht angewendet werden darf.
M 09.04 - M 09.06 beschäftigen sich mit dem häufigen Irrtum, Deutschland sei
'Aufnahmeland Nummer 1'. Bei der Betrachtung der Anzahl der Asylbewerber in
EU-Mitgliedstaaten (M 09.04a) und in Europa (M
09.04b) erscheint diese Annahme zunächst berechtigt. Erst die Betrachtung
der Anzahl der Asylbewerber in Relation zur Gesamtbevölkerung (M
09.04c) zeigt, dass Deutschland bei weitem nicht das Land ist, in dem die
meisten Asylanträge gestellt werden. M 09.05 bestätigt
schließlich, dass seit dem Jahr 2000 Deutschland nicht mehr Zielland Nummer
1 ist. M 09.06 verdeutlicht den bedeutsamen Unterschied
zwischen der Anzahl der Asylsuchenden und -berechtigten: Nur einem geringen
Bruchteil der Menschen, die Asyl beantragen, wird in Deutschland auch tatsächlich
Asyl bewilligt.
Die Karikatur in M 09.07 spricht zynisch das Problem
vertriebener Flüchtlinge an, in ihrem Zufluchtsland Deutschland ebenfalls nicht
willkommen zu sein. M 09.08 und M
09.09 sollen die SchülerInnen für die Situation von Flüchtlingen im Asylbewerberheim
bzw. in Abschiebehaft sensibilisieren und dem gängigen Vorurteil entgegen wirken,
Asylbewerber würden es sich in Deutschland ausgesprochen gut gehen lassen.
Hintergrundinformationen zum Aufnahmeverfahren für Asylbewerber, zum Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, zur illegalen Einreise und zum
Schengener Abkommen enthalten die Materialien M 09.10a bis M 09.10d.