Wahlanalyse
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 Glossar
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 Glossar M bis O
 

Macht

Macht bedeutet das Vermögen, seinen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchzusetzen. Macht wird in allen Bereichen des menschlichen Lebens, v.a. aber im staatlichen Bereich, ausgeübt. Bei der Bestimmung der Macht sind folgende Grundgedanken zu berücksichtigen: 1. Macht tritt nicht nur bei Menschen, sondern auch bei anderen Lebewesen auf (vgl. z.B. die "Hackordnung auf dem Hühnerhof"). 2. Macht entsteht durch individuelle psychische und physische Qualitäten einzelner Lebewesen (Alter, körperliche Kraft, geistige Fähigkeiten, magische Qualitäten) und durch unterschiedliche Gruppen- und Gesellschaftsbeziehungen (Besitzunterschiede, Verfügung über Produktionsmittel, kriegerische Stärke). 3. Die Attribute der Macht, wie Über- und Unterordnung, Führung und Gehorsam, Prestige und Autorität, Vertrauen, Strafe oder Angst, sind, wie die Macht selbst, aus der Gruppendynamik und dem Willensbildungsprozess einer sozialen Gruppe erklärbar. Macht ist nicht "ihrem Wesen nach böse" (J. Burkhardt) und unmoralisch, sondern hinsichtlich ihrer Legalität und Legitimität zu prüfen. 4. Jeder Machtträger neigt jedoch zur Behauptung der einmal errungenen Stellung und besonders bei ihrer Bedrohung auch zur Anwendung aller zweckdienlicher Mittel bis hin zur Gewalt. Um Machtmissbrauch zu verhindern, sind Machtwechsel, Gewaltenteilung und Legitimation von Macht, überhaupt Machtbeschränkung und Machtkontrolle für die demokratische Gesellschaft der Gegenwart charakteristisch. 5. Nicht immer muss Macht zur Herrschaft werden, Herrschaft ohne Macht jedoch ist selten. Daher müssen die Probleme der Machtausübung und Kontrolle besonders berücksichtigt werden.


Machtkontrolle

Einschränkung und Kontrolle staatlicher Instanzen durch verschiedene Mechanismen, vor allem durch Gewaltenteilung.


Mandat

[von lateinisch mandatum "Auftrag, Weisung"]: allgemein Auftrag, Vollmacht. Im Staatsrecht bezeichnet Mandat die Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger) durch die Wähler. Das Abgeordnetenmandat ist im Grundgesetz als freies Mandat festgelegt (Art. 38 GG). Es gibt dem gewählten Abgeordneten das Recht, nach seinem Gewissen und Sachwissen zu entscheiden. Die Entscheidungsgewalt wird ihm hier auf Zeit übertragen. Im Unterschied dazu ist der Mandatsträger bei dem imperativen Mandat gehalten, die Entscheidungen und Aufträge seiner Partei oder Wählergruppe zu vertreten, von der er entsandt wurde.


Mehrheitswahl

Bezeichnung für ein Wahlsystem bei Parlamentswahlen, bei dem es ursprünglich darum ging, Städte oder Bezirke im Parlament zu vertreten. Die Mehrheitswahl beruht auf folgendem Prinzip: Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise eingeteilt, aus denen in der Regel ein Abgeordneter zu entsenden ist. Als gewählt gilt entweder, wer mehr Stimmen als seine Konkurrenten erhält (relative Mehrheitswahl, z.B. in Großbritannien) oder wer über 50% der Stimmen auf sich vereint (absolute Mehrheitswahl). Erreicht kein Bewerber auf Anhieb die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt (z.B. Frankreich). Hierbei kann eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ersten Wahlgangs angeordnet sein, oder aber es entscheidet nunmehr die einfache Mehrheit zwischen den alten und möglicherweise neu hinzugekommenen Bewerbern. Die Mehrheitswahl kann dazu führen, dass Minderheiten, die im gesamten Wahlgebiet eine beträchtliche Stimmenzahl erreichen, trotzdem nicht zum Zuge kommen, weil sie in keinem Wahlkreis die Mehrheit erringen, während lokal beschränkte Minderheiten in einigen Wahlkreisen erfolgreich sind.


Meinungsforschung

In der Meinungsforschung wird in der Regel ein relativ kleiner Personenkreis ( Stichprobe) zu unterschiedlichen Themen befragt. Aus den Äußerungen dieser Personen wird dann auf die Meinung der Gesamtbevölkerung zu diesen Fragen geschlossen. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Stichprobe repräsentativ ist. Befragungsinstrument ist meist ein Fragebogen. Bevorzugte Themen der Meinungsforschung sind z.B. Wahlabsichten, Popularität von Politikern und Parteien, die Meinung der Bevölkerung zu bestimmten aktuellen politischen Fragen und auf dem Gebiet der Marktforschung die Beurteilung industrieller Produkte, Reaktionen auf Werbemaßnahmen, Beliebtheit von Markenartikeln, das Feststellen von Marktlücken etc.. Je nach Zielsetzung führen kommerzielle Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Werbeagenturen oder universitäts- oder firmeneigene Institute solche Befragungen mit Hilfe sorgfältig geschulter Interviewer durch. Auftraggeber für diese Institute sind in der Regel Regierungen, Parteien, Unternehmen und/oder Verbände, die Kenntnisse über das Meinungsbild in der Bevölkerung benötigen, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können.


Meinungsführer

Person oder Instanz (z.B. Zeitung), die die Möglichkeit besitzt, die öffentliche Meinung zu dominieren oder doch zumindest maßgeblich zu beeinflussen.


Merkmal

Variable


Merkmalsausprägung

z.B. Merkmal: Geschlecht; Ausprägungen: weiblich, männlich.


Montesquieu, Charles de

[1689-1755], französischer Philosoph und Schriftsteller, der die Idee der Gewaltenteilung entwickelte. Seine Idee wurde damit zur Grundlage aller demokratischen Staatsverfassungen.


Nichtwähler

Gruppe von Wahlberechtigten, die nicht an der Wahl teilnimmt und damit z.B. Missbilligung der gegenwärtigen Politik, möglicherweise aber auch Zufriedenheit mit dem Bestehenden signalisiert (M 5.10 a und b).


Nominalskala

Eine nominalskalierte Variable erlaubt die Unterscheidung einzelner Befragter nach einfach klassifizierten Merkmalen wie Alter, Geschlecht.Ordinalskala


öffentliche Meinung

Bezeichnung für die in der Öffentlichkeit herrschenden Ansichten, besonders insoweit sie Probleme der Allgemeinheit betreffen. Solche Ansichten werden vielfach von staatlichen Institutionen und von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden, Bürgerinitiativen oder von den Massenmedien formuliert und in die Öffentlichkeit getragen (veröffentlichte Meinung). Entscheidend für die freie Meinungsbildung in einer rechtsstaatlichen Demokratie ist, daß alle vorhandenen Meinungen die Chance haben, "öffentlich" zu werden, und es keine Zensur gibt. Die öffentliche Meinung (freie Presse) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kritik und politische Willensbildung.


Opposition

[von lateinisch opponere "entgegensetzen, einwenden"]: In der Politik die der Regierung gegenüberstehenden Gruppen, sowohl im Parlament als auch außerhalb (außerparlamentarische Opposition). Die Opposition spielt in parlamentarischen Regierungssystemen eine wichtige Rolle als Kontrolleur und Kritiker der Regierungsmehrheit. Sie ist zu diesem Zweck mit besonderen parlamentarischen Minderheitsrechten ausgestattet. Ihr obliegt es, die Interessen der zur Minderheit gehörenden Bevölkerungsteile zu artikulieren und politische Alternativen zu entwickeln. Sie kann zur Zusammenarbeit mit der Regierung bereit sein (kooperative Opposition), gleiche Ziele wie diese verfolgen (kompetitive Opposition), aber auch hemmend wirken (obstruktive Opposition). Eine Opposition ist für eine freiheitliche, auf der Idee der Parteienkonkurrenz gründende Demokratie ebenso unerlässlich wie sie in Diktaturen als unerwünscht gilt und verfolgt wird.


Ordinalskala

Im Gegensatz zur Nominalskala ist es bei der Ordinalskala möglich, eine Rangordnung innerhalb eines Merkmales festzustellen. Typisches Beispiel: Merkmal: Schulleistung; Ordinalskala: Notengebung.

 

 

 

 

 
 

www.projekt-wahlen2002.de und www.forschen-mit-grafstat.de
sind Projekte der
Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de
Koordinierungsstelle Medienpädagogik/Fachbereich Multimedia
Projektkoordination: Tilman Ernst und des Teams von
www.pbnetz.de an der Universität Münster
unter der Leitung von
Dr. Wolfgang Sander, Andrea Meschede und Ansgar Heskamp.

Bundeszentrale für politische Bildung

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