Macht
Macht bedeutet das Vermögen, seinen Willen auch gegen den Widerstand anderer
durchzusetzen. Macht wird in allen Bereichen des menschlichen Lebens, v.a. aber
im staatlichen Bereich, ausgeübt. Bei der Bestimmung der Macht sind folgende
Grundgedanken zu berücksichtigen: 1. Macht tritt nicht nur bei Menschen,
sondern auch bei anderen Lebewesen auf (vgl. z.B. die "Hackordnung auf
dem Hühnerhof"). 2. Macht entsteht durch individuelle psychische und
physische Qualitäten einzelner Lebewesen (Alter, körperliche Kraft,
geistige Fähigkeiten, magische Qualitäten) und durch unterschiedliche
Gruppen- und Gesellschaftsbeziehungen (Besitzunterschiede, Verfügung über
Produktionsmittel, kriegerische Stärke). 3. Die Attribute der Macht, wie
Über- und Unterordnung, Führung und Gehorsam, Prestige und Autorität,
Vertrauen, Strafe oder Angst, sind, wie die Macht selbst, aus der Gruppendynamik
und dem Willensbildungsprozess einer sozialen Gruppe erklärbar. Macht ist
nicht "ihrem Wesen nach böse" (J. Burkhardt) und unmoralisch,
sondern hinsichtlich ihrer Legalität und Legitimität zu prüfen.
4. Jeder Machtträger neigt jedoch zur Behauptung der einmal errungenen
Stellung und besonders bei ihrer Bedrohung auch zur Anwendung aller zweckdienlicher
Mittel bis hin zur Gewalt. Um Machtmissbrauch zu verhindern, sind Machtwechsel,
Gewaltenteilung und Legitimation von Macht, überhaupt Machtbeschränkung
und Machtkontrolle für die demokratische Gesellschaft der Gegenwart charakteristisch.
5. Nicht immer muss Macht zur Herrschaft werden, Herrschaft ohne Macht jedoch
ist selten. Daher müssen die Probleme der Machtausübung und Kontrolle
besonders berücksichtigt werden.
Machtkontrolle
Einschränkung und Kontrolle staatlicher Instanzen durch verschiedene Mechanismen,
vor allem durch Gewaltenteilung.
Mandat
[von lateinisch mandatum "Auftrag, Weisung"]: allgemein Auftrag,
Vollmacht. Im Staatsrecht bezeichnet Mandat die Übertragung politischer
Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger) durch die Wähler.
Das Abgeordnetenmandat ist im Grundgesetz als freies Mandat festgelegt (Art.
38 GG). Es gibt dem gewählten Abgeordneten das Recht, nach seinem Gewissen
und Sachwissen zu entscheiden. Die Entscheidungsgewalt wird ihm hier auf Zeit
übertragen. Im Unterschied dazu ist der Mandatsträger bei dem imperativen
Mandat gehalten, die Entscheidungen und Aufträge seiner Partei oder Wählergruppe
zu vertreten, von der er entsandt wurde.
Mehrheitswahl
Bezeichnung für ein Wahlsystem bei Parlamentswahlen, bei dem es ursprünglich
darum ging, Städte oder Bezirke im Parlament zu vertreten. Die Mehrheitswahl
beruht auf folgendem Prinzip: Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise eingeteilt,
aus denen in der Regel ein Abgeordneter zu entsenden ist. Als gewählt gilt
entweder, wer mehr Stimmen als seine Konkurrenten erhält (relative Mehrheitswahl,
z.B. in Großbritannien) oder wer über 50% der Stimmen auf sich vereint
(absolute Mehrheitswahl). Erreicht kein Bewerber auf Anhieb die absolute Mehrheit,
findet ein zweiter Wahlgang statt (z.B. Frankreich). Hierbei kann eine Stichwahl
zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ersten Wahlgangs angeordnet
sein, oder aber es entscheidet nunmehr die einfache Mehrheit zwischen den alten
und möglicherweise neu hinzugekommenen Bewerbern. Die Mehrheitswahl kann
dazu führen, dass Minderheiten, die im gesamten Wahlgebiet eine beträchtliche
Stimmenzahl erreichen, trotzdem nicht zum Zuge kommen, weil sie in keinem Wahlkreis
die Mehrheit erringen, während lokal beschränkte Minderheiten in einigen
Wahlkreisen erfolgreich sind.
Meinungsforschung
In der Meinungsforschung wird in der Regel ein relativ kleiner Personenkreis
( Stichprobe) zu unterschiedlichen Themen befragt. Aus den Äußerungen dieser
Personen wird dann auf die Meinung der Gesamtbevölkerung zu diesen Fragen
geschlossen. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Stichprobe repräsentativ
ist. Befragungsinstrument ist meist ein Fragebogen. Bevorzugte Themen der Meinungsforschung
sind z.B. Wahlabsichten, Popularität von Politikern und Parteien, die Meinung
der Bevölkerung zu bestimmten aktuellen politischen Fragen und auf dem
Gebiet der Marktforschung die Beurteilung industrieller Produkte, Reaktionen
auf Werbemaßnahmen, Beliebtheit von Markenartikeln, das Feststellen von Marktlücken
etc.. Je nach Zielsetzung führen kommerzielle Markt- und Meinungsforschungsinstitute,
Werbeagenturen oder universitäts- oder firmeneigene Institute solche Befragungen
mit Hilfe sorgfältig geschulter Interviewer durch. Auftraggeber für
diese Institute sind in der Regel Regierungen, Parteien, Unternehmen und/oder
Verbände, die Kenntnisse über das Meinungsbild in der Bevölkerung
benötigen, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können.
Meinungsführer
Person oder Instanz (z.B. Zeitung), die die Möglichkeit besitzt, die öffentliche
Meinung zu dominieren oder doch zumindest maßgeblich zu beeinflussen.
Merkmal
Variable
Merkmalsausprägung
z.B. Merkmal: Geschlecht; Ausprägungen: weiblich, männlich.
Montesquieu, Charles de
[1689-1755], französischer Philosoph und Schriftsteller, der die Idee
der Gewaltenteilung entwickelte. Seine Idee wurde damit zur Grundlage aller
demokratischen Staatsverfassungen.
Nichtwähler
Gruppe von Wahlberechtigten, die nicht an der Wahl teilnimmt und damit z.B.
Missbilligung der gegenwärtigen Politik, möglicherweise aber auch Zufriedenheit
mit dem Bestehenden signalisiert (M 5.10 a und b).
Nominalskala
Eine nominalskalierte Variable erlaubt die Unterscheidung einzelner Befragter
nach einfach klassifizierten Merkmalen wie Alter, Geschlecht.Ordinalskala
öffentliche Meinung
Bezeichnung für die in der Öffentlichkeit herrschenden Ansichten,
besonders insoweit sie Probleme der Allgemeinheit betreffen. Solche Ansichten
werden vielfach von staatlichen Institutionen und von Parteien, Gewerkschaften,
Verbänden, Bürgerinitiativen oder von den Massenmedien formuliert
und in die Öffentlichkeit getragen (veröffentlichte Meinung). Entscheidend
für die freie Meinungsbildung in einer rechtsstaatlichen Demokratie ist,
daß alle vorhandenen Meinungen die Chance haben, "öffentlich"
zu werden, und es keine Zensur gibt. Die öffentliche Meinung (freie Presse)
ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kritik und politische Willensbildung.
Opposition
[von lateinisch opponere "entgegensetzen, einwenden"]: In der Politik
die der Regierung gegenüberstehenden Gruppen, sowohl im Parlament als auch
außerhalb (außerparlamentarische Opposition). Die Opposition spielt in parlamentarischen
Regierungssystemen eine wichtige Rolle als Kontrolleur und Kritiker der Regierungsmehrheit.
Sie ist zu diesem Zweck mit besonderen parlamentarischen Minderheitsrechten
ausgestattet. Ihr obliegt es, die Interessen der zur Minderheit gehörenden
Bevölkerungsteile zu artikulieren und politische Alternativen zu entwickeln.
Sie kann zur Zusammenarbeit mit der Regierung bereit sein (kooperative Opposition),
gleiche Ziele wie diese verfolgen (kompetitive Opposition), aber auch hemmend
wirken (obstruktive Opposition). Eine Opposition ist für eine freiheitliche,
auf der Idee der Parteienkonkurrenz gründende Demokratie ebenso unerlässlich
wie sie in Diktaturen als unerwünscht gilt und verfolgt wird.
Ordinalskala
Im Gegensatz zur Nominalskala ist es bei der Ordinalskala möglich, eine
Rangordnung innerhalb eines Merkmales festzustellen. Typisches Beispiel: Merkmal:
Schulleistung; Ordinalskala: Notengebung.