Telefonumfrage
Umfrage per Telefon als Instrument der Meinungsforschung.
Trend
Richtung einer langfristigen Entwicklung, von der kurzfristige Abweichungen
vorkommen können. Die Ermittlung von Trends spielt insbesondere in den
Sozialwissenschaften eine bedeutende Rollen. Man spricht auch von Trends im
Wählerverhalten oder bei Wahlprognosen und bei allgemeinen Wahlen.
Überhangmandat
Bundestagswahl (M 4.10).
Variable
Begrifflich definierte Eigenschaft an Untersuchungseinheiten, die mehrere unterscheidbare
Ausprägungen hinsichtlich der interessierenden Eigenschaft annehmen kann.
Beispiel: Variable: Familienstand; Ausprägungen: ledig, verheiratet, geschieden,
verwitwet; Variable: Geschlecht; Ausprägungen: männlich, weiblich.
Verhältniswahl
Bezeichnung für ein Wahlsystem, das vor allem seit dem 19.Jh. propagiert
wird. Parlamentswahlen werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl auf folgende
Weise durchgeführt: Die Kandidaten stellen sich grundsätzlich im ganzen
Wahlgebiet zur Wahl, und zwar in der Regel auf Parteilisten vereint (z.B. Landeslisten,
Wahlbezirkslisten, Listen für Wahlkreisverbände u.ä.). Jede Partei
erhält darauf Parlamentssitze, die im Verhältnis zu den für sie
abgegebenen Stimmen zugeteilt sind. Die Verhältniswahl ist also im Gegensatz
zur Mehrheitswahl eine Parteien-(=Listen-)wahl. Wieviele Sitze auf eine Partei
(Liste) genau entfallen, kann durch verschiedene Auszählverfahren ermittelt
werden. Gegenwärtig wird bei Bundestagswahlen das Verfahren von Hare-Niemeyer
verwandt. Bei der Verhältniswahl haben auch kleine Parteien eine Chance,
Abgeordnete ins Parlament zu senden. Sie gibt ein Spiegelbild der in der Bevölkerung
bestehenden politischen Richtungen wieder. Sind diese aber sehr vielfältig,
kann das die Mehrheitsbildung im Parlament erschweren. In parlamentarischen
Regierungssystemen ist es nicht einfach, in diesem Fall stabile Regierungen
zu bilden (wie das Beispiel der Weimarer Republik zeigt). Man hat daher vielfach
Klauseln eingeführt, die es gestatten, sehr kleine Parteien bei der Sitzverteilung
nicht zu berücksichtigen (z.B. die Fünfprozentklausel).
Volksabstimmung (Plebiszit)
Entscheidung aller Staatsbürger über politische Sachfragen im Gegensatz
zur bloßen Volksbefragung und zu Wahlen. Volksabstimmungen kommen in der Bundesrepublik
bei besonderen Anlässen vor, z.B. bei der Annahme oder Änderung einer
Verfassung, bei der Vereinigung mehrerer Staaten oder bei der Veränderung
der Staatszugehörigkeit in Grenzgebieten. In der Schweiz finden auch Volksabstimmungen
über konkrete Sachfragen, z.B. Werbeverbot für Alkohol, statt.
Volkspartei
Von der CDU ins Zentrum gerückter Begriff zur Selbstkennzeichnung einer
Partei, die sich als bürgerlich-überkonfessionelle Sammlungsbewegung
versteht. Die anderen Bundestagsparteien haben diese Bezeichnung übernommen.
Volkssouveränität
Nach dem Prinzip der Volkssouveränität geht alle Gewalt vom Volke
aus. Jede staatliche Machtausübung muss demnach durch das Staatsvolk legitimiert
sein. Das Prinzip der Volkssouveränität verlangt nicht, dass politische
Entscheidungen vom Volk unmittelbar, z.B. durch Volksentscheid, getroffen werden.
Es verlangt nur, dass alle staatlichen Entscheidungsträger ihre Machtstellung
letztlich dem Volk verdanken, d.h. entweder unmittelbar durch Wahlen vom Volk
(z.B. die Abgeordneten im Parlament) oder mittelbar durch vom Volk gewählte
Repräsentanten eingesetzt sind (z.B. eine parlamentarische Regierung oder
die von ihr bestellte Beamtenschaft). Das Prinzip der Volkssouveränität
verlangt ferner, dass die staatlichen Amtsinhaber dem Volk bzw. den von ihm legitimierten
Instanzen verantwortlich sind.