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Wählen Sie hier bitte ein Thema aus, um Materialien und Informationen für den Unterricht zu erhalten:
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Hier finden sich die philosophischen Hintergründe des Konzeptes der Urteilsbildung und weitere Informationen zu den Philosophen
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An dieser Stelle finden Sie Vorschläge, Ergebnisse und Arbeitsbeispiele, die sich aus der praktischen Erprobung der Fälle ergeben haben.
Auch Ihre Anregungen sind erwünscht!
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Hier wird in Kürze ein Diskussionsforum erscheinen
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Seit dem 1. August 2006 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Schulgesetz, in dem unter anderem die Vergabe von so genannten „Kopfnoten“ geregelt ist. Schülerinnen und Schüler sollen zukünftig nicht nur für die erbrachten Leistungen, sondern auch für ihr Arbeits- und Sozialverhalten sowie für das schulische und außerschulische Engagement Zeugniszensuren erhalten. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf verspricht sich hiervon die Ausbildung von sozialen und persönlichen Kompetenzen, die insbesondere im Hinblick auf eine sich verändernde Arbeitswelt immer wichtiger werden. Schülervertreter hingegen befürchten, dass Kopfnoten der Willkür von Lehrern Tür und Tor öffnen. Dem nordrhein-westfälischen Vorbild zu folgen, scheint auch für andere Bundesländer durchaus interessant zu sein. Vor diesem Hintergrund lautet unser grundsätzlicher Entscheidungsfall:
Sollen Kopfnoten an Schulen eingeführt werden?
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Das zu bearbeitende Problem sollte ein praktischer, in der Gegenwart bedeutsamer und politisch strittiger Entscheidungsfall sein, der aus der Sicht der Handelnden relevant und in überschaubarer Zeit vorläufig entscheidbar ist. |
Materialien (Links) Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor: |
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Darstellung unterschiedlicher Reaktionen auf die von der NRW-Landesregierung geplanten und mittlerweile beschlossenen Kopfnoten. |
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Grundsätzliche Ansichten zur Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten in der Schule. |
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Der Vorteil von Kopfnoten aus Sicht von Arbeitgebern. |
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Argumentationen für und wider Kopfnoten. |
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Die Kriterien zur Beurteilung eines Entscheidungsfalles sind so zu wählen, dass sie auch für die Beurteilung ähnlicher Fälle Gültigkeit beanspruchen können. |
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor: |
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Ein Beispiel für eine deutliche Ablehnung von Kopfnoten. |
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Zusammenfassung von Argumenten gegen Kopfnoten. |
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Ein Einwand aus der Eltern-Perspektive. |
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Erläuterung zur Einführung von Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens (§ 49).
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Die für die Bearbeitung des Entscheidungsfalles relevanten Aussagen über die Wirklichkeit (Sachverhaltsfeststellungen) müssen auf sachliche Richtigkeit, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. |
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor: |
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Forums-Beiträge von Schülern zu Kopfnoten. |
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Stellungnahme zur Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten aus Schülersicht (zu 11). |
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Die Passung von Beurteilungskriterien und Aussagen auf die Wirklichkeit ist schrittweise zu verbessern. |
Ein Gesamturteil ist zu fällen. Durch eine Gewichtung der Detailurteile wird geklärt, welche Seite (pro/contra/unentschieden) überwiegt, um so zu einer ersten vorläufigen Gesamtbeurteilung zu kommen. |
Die Gesamturteile sollten veröffentlicht werden. Bei der Veröffentlichung der Urteile ist darauf zu achten, dass Unsicherheiten und Widersprüche in der Urteilsbildung nicht kaschiert, sondern sichtbar werden. |
Die Regeln 1-6 müssen in Kraft gesetzt werden – z.B. dadurch, dass sie von denen, die gemeinsam an einem Entscheidungsfall arbeiten, beschlossen und bei der Bearbeitung des Falles beachtet werden. |
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Hier finden Sie Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterial zum Download im PDF-Format.
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In einer Auftaktveranstaltung am 21.11.02 wurde das Konzept der Urteilsbildung erstmals 30 interessierten Lehrerinnen und Lehrern in Münster vorgestellt und erprobt. Weitere Fortbildungs- veranstaltungen zu verschiedenen Themen sind in Planung.
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