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Hier finden Sie das Konzept der Urteilsbildung neu überarbeitet und anhand eines konkreten Entscheidungsfalles für die Schule aufbereitet und beispielhaft durchgespielt.

 

Wählen Sie hier bitte ein Thema aus, um Materialien und Informationen für den Unterricht zu erhalten:

 

Hier finden sich die philosophischen Hintergründe des Konzeptes der Urteilsbildung und weitere Informationen zu den Philosophen

 

Hier wird in Kürze ein Diskussionsforum erscheinen

 

 
Thema: Sterbehilfe
Sterbehilfe? Tod und Sterben gehören nach wie vor zu den tabuisierten und damit aus dem öffentlichen Raum weitgehend ausgeklammerten Themen unserer Gesellschaft. Vergleichsweise offen wird in diesem Zusammenhang über Sterbehilfe diskutiert. Die Befürworter von Sterbehilfe führen dabei das Recht auf ein „menschenwürdiges Sterben“ an, das zunehmend durch die nicht zu übersehenden Fortschritte in der Gerätemedizin in Frage gestellt wird. Die Gegner verweisen auf die bewährte palliative Praxis der Hospize und befürchten einen ethischen „Dammbruch“. Vor diesem Hintergrund lautet unser Entscheidungsfall:

Sollen rechtliche Grundlagen für straffreie Sterbehilfe in Deutschland geschaffen werden?

 

1. Regel
Das zu bearbeitende Problem sollte ein praktischer in der Gegenwart bedeutsamer und politisch strittiger Konflikt- oder Entscheidungsfall sein, der aus der Sicht der Handelnden relevant und in überschaubarer Zeit vorläufig entscheidbar ist.
Arbeitsaufträge

Materialien (Links)
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
Nach einem kurzen etymologischen Rückblick folgt die historische Beschreibung der Praktiken im „dritten Reich“.
Der Text gibt einen umfassenden Rückblick auf die Sterbehilfedebatte und geht auf die Verzahnung von aktuellen philosophischen Positionen (z.B. Peter Singer) und ärztlicher Praxis ein.
Die verschiedenen Perspektiven auf das Thema werden unter Einbeziehung des normativen und faktischen Gehalts erläutert. Die Euthanasiegesetzgebung in den Niederlanden dient dabei als Beispiel aus der Praxis.
Dieser Text gibt einen komplexen Überblick über die Argumentstrukturen, zugrunde liegende Menschenbilder, sowie den gesetzlichen Grundlagen der Berufsordnung der Ärzte. Der Text ist sehr gut als Hintergrundmaterial für Lehrer zu verwenden.

 

2. Regel
Die Kriterien zur Beurteilung eines konkreten Falles sind so zu wählen, dass sie auch für die Beurteilung ähnlicher Fälle Gültigkeit beanspruchen können.
Arbeitsaufträge
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
Die Kongregation für die Glaubenslehre der kath. Kirche beurteilt die Sterbehilfe kritisch. Werte der menschlichen Selbstbestimmung, menschlicher Würde, des Schmerzes als einer zentralen religiösen Kategorie im „Heilsplan Gottes“ und das richtige Maß in der Verwendung palliativer Medikamente und Maßnahmen sind einige Aspekte dieser ethischen Schrift.
Der vorliegende Link gibt Aufschluss über die philosophischen Thesen Peter Singers.
Unter diesem Link findet sich ein Text der Hospizbewegung, der sich in normativer Hinsicht mit Sterbehilfe auseinandersetzt und neun griffige Problemfelder betrachtet.
Der Text behandelt und problematisiert gängige philosophische Positionen bezüglich den ethischen Hintergründen der Sterbehilfe. Ein „blinder Fleck“ wird allen Richtungen unterstellt und präzisiert.
Dieser Text, der gleichsam auch gute Verwendung bzgl. der Sachverhaltsprüfung verwenden kann, gibt verschieden Argumentstrukturen für und wider die Sterbehilfe wieder und geht auf rechtlich-konkrete Konflikte ein.

 

3. Regel
Die für die Bearbeitung des Falles relevanten Aussagen über die Wirklichkeit (Sachverhaltsfeststellungen) müssen auf sachliche Richtigkeit, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.
Arbeitsaufträge
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
Der hippokratische Eid, als bindender ethischer Hintergrund des Arztberufes.
Der Artikel 1 des Grundgesetzes über die „Würde des Menschen“
Der §34 des Strafgesetzbuches zum „rechtfertigenden Notstand“.
Ein Kommentar zu den relevanten Rechtspassagen wird in diesem Text gegeben. Insbesondere der Art.1 GG und der §34 des Strafgesetzbuches stehen im Zentrum der Betrachtung.
Hier werden die ärztlichen Verpflichtungen gemäß der offiziellen Maßgabe der Bundesärztekammer dargestellt. Besonders die Grundsätze der ärztlichen Sterbebegleitung sind zentraler Punkt der Schrift.
Dieser leicht satirisch angehauchte Artikel schildert die Sterbehilfepraxis im europäischen Ausland.
Ein Erfahrungsbericht aus den Niederlanden, der die dort gängige Praxis problematisiert.

 

4. Regel
Die Passung von Beurteilungskriterien und Aussagen auf die Wirklichkeit ist schrittweise zu verbessern.
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5. Regel
Ein Gesamturteil ist zu fällen. Durch eine Gewichtung der Detailurteile wird geklärt, welche Seite (pro/contra/unentschieden) überwiegt, um so zu einer ersten vorläufigen Gesamtbeurteilung zu kommen.
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6. Regel
Urteile sind zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung des Urteils ist darauf zu achten, dass Unsicherheiten und Widersprüche in der Urteilsbildung nicht kaschiert, sondern sichtbar werden.
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7. Regel
Setze die Regeln 1-6 in Kraft – z.B. dadurch, dass sie von denen, die gemeinsam an einem Entscheidungskonflikt arbeiten, beschlossen und bei der Bearbeitung des Falles beachtet werden.
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Hier finden Sie Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterial zum Download im PDF-Format.

 

In einer Auftaktveranstaltung am 21.11.02 wurde das Konzept der Urteilsbildung erstmals 30 interessierten Lehrerinnen und Lehrern in Münster vorgestellt und erprobt. Weitere Fortbildungs- veranstaltungen zu verschiedenen Themen sind in Planung.

 

 

 

 

 

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