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Hier finden Sie das Konzept der Urteilsbildung neu überarbeitet und anhand eines konkreten Entscheidungsfalles für die Schule aufbereitet und beispielhaft durchgespielt.

 

Wählen Sie hier bitte ein Thema aus, um Materialien und Informationen für den Unterricht zu erhalten:

 

Hier finden sich die philosophischen Hintergründe des Konzeptes der Urteilsbildung und weitere Informationen zu den Philosophen

 

Hier wird in Kürze ein Diskussionsforum erscheinen

 

 
Thema: Wahlrecht von Geburt an
Trotz des in Deutschland geltenden allgemeinen Wahlrechts, ist jeder fünfte Deutsche von der Wahl ausgeschlossen: Bürger von 0 bis 17 Jahren dürfen bei Bundestags- und Landtagswahlen ihre Stimme nicht abgeben; bei Kommunalwahlen liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. „Vernünftig“, weil Kindern die Reife fehlt, eigene politische Entscheidungen zu treffen, sagen die einen, „Undemokratisch“, weil Reife kein notwendiges Kriterium für die Ausübung des Wahlrechts sein kann, …wie häufig genug bei erwachsenen Wählern deutlich wird, sagen die anderen. Vor diesem Hintergrund lautet unser Entscheidungsfall:

Soll das Wahlrecht für jeden Bürger von Geburt an bestehen?

 

1. Regel
Das zu bearbeitende Problem sollte ein praktischer in der Gegenwart bedeutsamer und politisch strittiger Konflikt- oder Entscheidungsfall sein, der aus der Sicht der Handelnden relevant und in überschaubarer Zeit vorläufig entscheidbar ist.
Arbeitsaufträge

Materialien (Links)
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
Der Beitrag führt in die Debatte um das Wahlalter ein.
Übersicht der pro und contra Argumente zue Debatte um das Wahlalter.
Meinungen von Leserinnen und Lesern zum Wahlrecht von Geburt an.
Abwägende Überlegungen zum Wahrecht ab Geburt.

 

2. Regel
Die Kriterien zur Beurteilung eines konkreten Falles sind so zu wählen, dass sie auch für die Beurteilung ähnlicher Fälle Gültigkeit beanspruchen können.
Arbeitsaufträge
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
Demokratie als Argument für das Wahlrecht von Geburt an.
Gründe für die Ablehnung eines Wahlrechts von Geburt an.
Die BundesschülerInnenvertretung spricht sich für das Kinderwahlrecht aus.
In ihrer Verfassungsbeschwerde legt die Familien-Partei ihren Standpunkt dar.
Die Jugendorgansation des SPD spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus.

 

3. Regel
Die für die Bearbeitung des Falles relevanten Aussagen über die Wirklichkeit (Sachverhaltsfeststellungen) müssen auf sachliche Richtigkeit, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.
Arbeitsaufträge
Folgende Materialien schlagen wir zur Bearbeitung vor:
In § 12 des Bundeswahlgesetzes ist das Wahlrecht geregelt.
Übersicht über das Wahlrecht in den Ländern.
Übersicht über das Kommunalwahlrecht in den Bundesländern (ohne Stadtstaaten).
Wissenschaftliche Überlegungen zum Wahrecht von Geburt an.

 

4. Regel
Die Passung von Beurteilungskriterien und Aussagen auf die Wirklichkeit ist schrittweise zu verbessern.
Arbeitsaufträge

 

5. Regel
Ein Gesamturteil ist zu fällen. Durch eine Gewichtung der Detailurteile wird geklärt, welche Seite (pro/contra/unentschieden) überwiegt, um so zu einer ersten vorläufigen Gesamtbeurteilung zu kommen.
Arbeitsaufträge

 

6. Regel
Urteile sind zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung des Urteils ist darauf zu achten, dass Unsicherheiten und Widersprüche in der Urteilsbildung nicht kaschiert, sondern sichtbar werden.
Arbeitsaufträge

 

7. Regel
Setze die Regeln 1-6 in Kraft – z.B. dadurch, dass sie von denen, die gemeinsam an einem Entscheidungskonflikt arbeiten, beschlossen und bei der Bearbeitung des Falles beachtet werden.
Arbeitsaufträge

 

 

 
Hier finden Sie Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterial zum Download im PDF-Format.

 

In einer Auftaktveranstaltung am 21.11.02 wurde das Konzept der Urteilsbildung erstmals 30 interessierten Lehrerinnen und Lehrern in Münster vorgestellt und erprobt. Weitere Fortbildungs- veranstaltungen zu verschiedenen Themen sind in Planung.

 

 

 

 

 

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